- Beckstein
: Schwere Schlappe
- für Scientology vor
Verwaltungsgericht Köln
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- http://www.brennessel.com/brennessel/news/detailview.php?ID=31240
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18.12.2004
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Mit Urteil vom 11.11.2004 (Az. 20 K 1882/03)
entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die Beobachtung der Scientology
Kirche Deutschland e.V. und der Scientology Kirche Berlin e.V. durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig ist und auch mit
nachrichtendienstlichen Mitteln erfolgen darf. Innenminister Dr. Günther
Beckstein begrüßt die jetzt schriftlich begründete Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Köln ausdrücklich:
"Das Urteil ist eine schwere
Schlappe für Scientology. Der angeblichen Verteidigerin der Menschenrechte wird
gerichtlich bestätigt, dass deutliche tatsächliche Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass sie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte beseitigen
wolle. Damit wird der Schleier der Lüge und Verharmlosung um Scientology
zerrissen."
In der jetzt vorliegenden Begründung des Urteils führt das
Gericht aus, dass deutliche tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die
Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind,
die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen. Dazu gehören
insbesondere die Menschenwürde, das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Heirat und
Zeugung von Kindern.
Scientology strebe eine Gesellschaft an, in der nur
Scientologen Träger von bürgerlichen Rechten sind und rege an, 5 bis 10 % der
Nichtscientologen, die sich der scientologischen Prozedur des sog. Auditings
nicht unterziehen lassen wollen, einfach als "nutzlos" oder "wertlos" beiseite
zu schaffen bzw. auszusondern. Gegner von Scientology würden als
"unterdrückerische Personen" bezeichnet, als Verbrecher oder Kriminelle
verunglimpft, auf unterstem Niveau geschmäht und ihnen jeglicher Wert
abgesprochen.
Ausdruck des menschenverachtenden Weltbildes von
Scientology sei es, dass Gegner von Scientology als Freiwild bezeichnet werden,
die ihres Eigentums beraubt, verletzt, verklagt, hereingelegt, belogen oder
zerstört (!) werden dürfen. Diese sog. Freiwild-Doktrin sei nur aus Gründen der
schlechten Public Relation aufgehoben worden und sei nicht allein auf Rechte
innerhalb Scientology bezogen gewesen.
- [ndr
: texte von Ron Hubbard
: "fair game"]
Ziel der Expansion von Scientology
sei die Gesellschaft der Scientologen, der "geklärte Planet". Der
"Anfangsverdacht", unter dem 1997 mit der Beobachtung begonnen wurde, habe sich
bestätigt. Die Kläger verfolgten das Ziel, durch Expansion, Werbung und
Missionierung die Macht in der Gesellschaft zu erringen und so letztendlich die
verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben.
Dabei sollen nicht nur
"nüchterne" Mitglieder, sondern "Kämpfer" für Scientology geworben werden. Dass
sich die Kläger als Religionsgemeinschaften bezeichneten, hindere die
Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht. Auch Religionsgemeinschaften
dürften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Verfassungsschutz
beobachtet werden.
Beckstein: "Das Urteil stellt auch klar, dass
Scientology seine verfassungsfeindlichen Ziele nicht nur theoretisch verfolgt,
sondern auch praktisch umsetzt. Der Hinweis des Gerichts, dass ''Kämpfer'' für
Scientology geworben werden sollen und dass Scientology letztendlich das Konzept
verfolge, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, deutet in Richtung auf
eine Betätigungsweise, die als ''aggressiv-kämpferisch'' bezeichnet wird. Damit
ist Bundesinnenminister Schily aufgerufen, die Beobachtung zu intensivieren, um
über etwaige weitere Schritte bis hin zu einem etwaigen Vereinsverbot
entscheiden zu können."
Details über die Scientology-Organisation sind
abrufbar unter der Internetadresse des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
http://www.stmi.bayern.de/scientology
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- Quelle
: Bayerisches Staatsministerium des Innern.
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