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Beckstein : Schwere Schlappe
für Scientology vor Verwaltungsgericht Köln
 
http://www.brennessel.com/brennessel/news/detailview.php?ID=31240
 
18.12.2004
 

Mit Urteil vom 11.11.2004 (Az. 20 K 1882/03) entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die Beobachtung der Scientology Kirche Deutschland e.V. und der Scientology Kirche Berlin e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig ist und auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln erfolgen darf. Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt die jetzt schriftlich begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ausdrücklich:

"Das Urteil ist eine schwere Schlappe für Scientology. Der angeblichen Verteidigerin der Menschenrechte wird gerichtlich bestätigt, dass deutliche tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte beseitigen wolle. Damit wird der Schleier der Lüge und Verharmlosung um Scientology zerrissen."

In der jetzt vorliegenden Begründung des Urteils führt das Gericht aus, dass deutliche tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen. Dazu gehören insbesondere die Menschenwürde, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Heirat und Zeugung von Kindern.

Scientology strebe eine Gesellschaft an, in der nur Scientologen Träger von bürgerlichen Rechten sind und rege an, 5 bis 10 % der Nichtscientologen, die sich der scientologischen Prozedur des sog. Auditings nicht unterziehen lassen wollen, einfach als "nutzlos" oder "wertlos" beiseite zu schaffen bzw. auszusondern. Gegner von Scientology würden als "unterdrückerische Personen" bezeichnet, als Verbrecher oder Kriminelle verunglimpft, auf unterstem Niveau geschmäht und ihnen jeglicher Wert abgesprochen.

Ausdruck des menschenverachtenden Weltbildes von Scientology sei es, dass Gegner von Scientology als Freiwild bezeichnet werden, die ihres Eigentums beraubt, verletzt, verklagt, hereingelegt, belogen oder zerstört (!) werden dürfen. Diese sog. Freiwild-Doktrin sei nur aus Gründen der schlechten Public Relation aufgehoben worden und sei nicht allein auf Rechte innerhalb Scientology bezogen gewesen.
[ndr : texte von Ron Hubbard : "fair game"]

Ziel der Expansion von Scientology sei die Gesellschaft der Scientologen, der "geklärte Planet". Der "Anfangsverdacht", unter dem 1997 mit der Beobachtung begonnen wurde, habe sich bestätigt. Die Kläger verfolgten das Ziel, durch Expansion, Werbung und Missionierung die Macht in der Gesellschaft zu erringen und so letztendlich die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben.

Dabei sollen nicht nur "nüchterne" Mitglieder, sondern "Kämpfer" für Scientology geworben werden. Dass sich die Kläger als Religionsgemeinschaften bezeichneten, hindere die Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht. Auch Religionsgemeinschaften dürften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Beckstein: "Das Urteil stellt auch klar, dass Scientology seine verfassungsfeindlichen Ziele nicht nur theoretisch verfolgt, sondern auch praktisch umsetzt. Der Hinweis des Gerichts, dass ''Kämpfer'' für Scientology geworben werden sollen und dass Scientology letztendlich das Konzept verfolge, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, deutet in Richtung auf eine Betätigungsweise, die als ''aggressiv-kämpferisch'' bezeichnet wird. Damit ist Bundesinnenminister Schily aufgerufen, die Beobachtung zu intensivieren, um über etwaige weitere Schritte bis hin zu einem etwaigen Vereinsverbot entscheiden zu können."

Details über die Scientology-Organisation sind abrufbar unter der Internetadresse des Bayerischen Staatsministeriums des Innern http://www.stmi.bayern.de/scientology
 
 
Quelle : Bayerisches Staatsministerium des Innern.