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12.03.1997 St. Galler Anklagekammer begründet Rekursentscheid
: Scientology ist
keine Religion
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- St. Gallen, 12. März (sda)
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- Scientology sei
nach schweizerischem Recht keine Religion und könne nicht mit Rassismusklagen
gegen Kritiker vorgehen. Erstmals hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen
dies in einem Rekursentscheid offiziell festgestellt. Am Mittwoch wurde dazu die
schriftliche Begründung veröffentlicht.
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- Der Entscheid wurde vom zuständigen
St. Galler Staatsanwalt als "wegweisend" bezeichnet. Scientology will den Fall
mit einer staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen, wie
Pressesprecher Jürg Stettler auf Anfrage erklärte.
- Quasi-religiöse
Bedeutung
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- In der Selbstdarstellung von Scientology fehle es "an der
ehrfürchtigen Beziehung des Menschen zu Gott. In ihr kommt vielmehr eine
psychologische Weltanschauung zum Ausdruck", begründet die Anklagekammer den
Entscheid. Charakteristisch für Scientology sei der neue Glaube an den
charismatisch verklärten Gründer L. Ron Hubbard.
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- Anstelle von freier
religiöser Betätigung in einer Glaubensgemeinschaft seien "autoritäre Führung
und Kontrolle der klassifizierten Mitglieder" kennzeichnend für Scientology.
Hinzu komme der durchdringende Anspruch, die einzig wahre Bestimmung des
Menschen erkannt zu haben und zu lehren. Kulte, denen "höchstens quasi-religiöse
Bedeutung" zukomme, fielen nicht unter den Schutzbereich des
Antirassismusartikels. Der Anwendungsbereich der Strafbestimmung würde dadurch
"überdehnt".
- Fehlende Tradition
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- Für eine Religion im Sinne des
schweizerischen Rechts fehle es Scientology auch an religiöser Tradition,
schreibt die Anklagekammer. Gruppen, die einer überwiegend psychologischen
Weltanschauung huldigten oder solche, "die sich zwar als 'Kirche' bezeichnen,
aber unter diesem Deckmantel wirtschaftliche Interessen verfolgen", könnten für
sich nicht den Schutz des freiheitlichen Glaubens an Gott aus Tradition
beanspruchen.
Kritisiert wird auch die Werbung von Scientology. Diese sei
aggressiv. Wer Mitglied geworden sei, habe Mühe, sich von der Organisation
wieder zu lösen.
- Klage gegen Sektenkritikerin
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- Die Rheintaler
Sektenkritikerin Elsbeth Bates hatte sich im Mai 1995 in einem Vortrag vor einer
Sekundarschulklasse in Altstätten kritisch über Scientology-Mitglieder
geäussert. Darauf wurde sie von einem Scientologen aus dem Ort wegen Verletzung
des Antirassismusartikels eingeklagt.
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- Das zuständige Bezirksamt sah
allerdings keinen Anlass zu einer Strafuntersuchung. Der Scientologe rekurrierte
dagegen bei der St. Galler Staatsanwaltschaft - ohne Erfolg - und gelangte
danach mit einer weiteren Beschwerde an die Anklagekammer. Diese prüfte den Fall
laut ihrem Präsidenten Hardy Notter eingehend. Dabei habe man auch sekteneigenes
Informationsmaterial studiert. Dies führte zum Schluss, Scientology sei keine
Religion und falle deshalb nicht unter den Schutzbereich von Artikel 261bis des
Strafgesetzbuches.
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- Der Schulrat von Altstätten verhängte aufgrund der
Vorfälle vom Sommer 1995 über Elsbeth Bates ein Redeverbot : Personen, die wie
Bates, bei heiklen Themen eine klare oder - je nach Standpunkt - einseitige
Haltung einnähmen, dürften nicht mehr an der Oberstufe referieren. Dass dabei
Druck von Scientology mitgespielt haben könnte, wies Schulratspräsident Albert
Kehl damals zurück.
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- Zürich. SDA/baz.
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Die Zürcher Fachstelle für Sektenfragen (InfoSekta) hat im letzten Jahr 955
Anfragen bearbeitet. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber den
Vorjahren, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht 2004 von InfoSekta
hervorgeht.
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- Die Trendgemeinde ICF (International Christian Fellowship)
nahm mit 6 Prozent wie schon 2003 die erste Stelle in der Statistik ein.
Weiterhin zu Anfragen Anlass gaben Scientology (4 Prozent) und die Zeugen
Jehovas (3 Prozent).
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- In 43 Prozent der Anfragen wandten sich Personen an
InfoSekta, weil eine andere Person in ein sektenhaftes Umfeld geraten war. 18
Prozent der Anfragenden hatten selbst Erfahrungen mit Sekten. Knapp die Hälfte
der Anfragen stammte aus dem Kanton Zürich.
- Subtileres
Vorgehen
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- Gemäss dem Tätigkeitsbericht von InfoSekta setzte sich der Trend
zur Fragmentierung und Individualisierung der Sektenszene fort. Etwa drei
Viertel der Anfragen bezogen sich auf eine kaum überschaubare Zahl von
Privatinstituten und Einzelanbietern.
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- Sektenhafte Prozess seien subtiler
geworden und erreichten immer stärker etablierte Gesellschaftsbereiche. Die
gesellschaftliche Integration von Gruppierungen mit vereinnahmender Tendenz
dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, "dass sich für die Betroffenen und die
Angehörigen jedes Mal ein persönliches Drama abspielt".
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- InfoSekta besteht
seit rund 13 Jahren als konfessionell und politisch unabhängige
Konsumentenschutzorganisation. Gemäss eigenen Angaben will sie die
Öffentlichkeit für das Thema Sekten und deren problematische Auswirkungen
sensibilisieren.
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- 150 Personen demonstrieren gegen "Psychodrogen"
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- Basler Zeitung vom 14.1.06
- http://www.baz.ch
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- Basel. SDA/baz.
Rund 150 Personen haben nach Angaben der Polizei am Samstag in Basel gegen
"Psychodrogen" in der Psychiatrie demonstriert. Anlass zur Protestkundgebung gab
ein internationales Symposium zum 100. Geburtstag von LSD-Entdecker Albert
Hofmann.
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- Zur Kundgebung aufgerufen hatte die von der Scientology-Kirche
mitgegründete Bürgerkommission für Menschenrechte CCHR Schweiz. Die
Demonstranten zogen vom Kongresszentrum der Messe Basel, wo das Symposium
stattfand, über die Mittlere Brücke zum Marktplatz. Die Kundgebung war von der
Polizei bewilligt worden.

Index-Presseartikel.htm
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