Scientology ist keine Religion
 

12.03.1997 St. Galler Anklagekammer begründet Rekursentscheid : Scientology ist keine Religion

St. Gallen, 12. März (sda)
 
Scientology sei nach schweizerischem Recht keine Religion und könne nicht mit Rassismusklagen gegen Kritiker vorgehen. Erstmals hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen dies in einem Rekursentscheid offiziell festgestellt. Am Mittwoch wurde dazu die schriftliche Begründung veröffentlicht.
 
Der Entscheid wurde vom zuständigen St. Galler Staatsanwalt als "wegweisend" bezeichnet. Scientology will den Fall mit einer staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen, wie Pressesprecher Jürg Stettler auf Anfrage erklärte.
 Quasi-religiöse Bedeutung
 
In der Selbstdarstellung von Scientology fehle es "an der ehrfürchtigen Beziehung des Menschen zu Gott. In ihr kommt vielmehr eine psychologische Weltanschauung zum Ausdruck", begründet die Anklagekammer den Entscheid. Charakteristisch für Scientology sei der neue Glaube an den charismatisch verklärten Gründer L. Ron Hubbard.
 
Anstelle von freier religiöser Betätigung in einer Glaubensgemeinschaft seien "autoritäre Führung und Kontrolle der klassifizierten Mitglieder" kennzeichnend für Scientology. Hinzu komme der durchdringende Anspruch, die einzig wahre Bestimmung des Menschen erkannt zu haben und zu lehren. Kulte, denen "höchstens quasi-religiöse Bedeutung" zukomme, fielen nicht unter den Schutzbereich des Antirassismusartikels. Der Anwendungsbereich der Strafbestimmung würde dadurch "überdehnt".
 Fehlende Tradition
 
Für eine Religion im Sinne des schweizerischen Rechts fehle es Scientology auch an religiöser Tradition, schreibt die Anklagekammer. Gruppen, die einer überwiegend psychologischen Weltanschauung huldigten oder solche, "die sich zwar als 'Kirche' bezeichnen, aber unter diesem Deckmantel wirtschaftliche Interessen verfolgen", könnten für sich nicht den Schutz des freiheitlichen Glaubens an Gott aus Tradition beanspruchen.
Kritisiert wird auch die Werbung von Scientology. Diese sei aggressiv. Wer Mitglied geworden sei, habe Mühe, sich von der Organisation wieder zu lösen.
 Klage gegen Sektenkritikerin
 
Die Rheintaler Sektenkritikerin Elsbeth Bates hatte sich im Mai 1995 in einem Vortrag vor einer Sekundarschulklasse in Altstätten kritisch über Scientology-Mitglieder geäussert. Darauf wurde sie von einem Scientologen aus dem Ort wegen Verletzung des Antirassismusartikels eingeklagt.
 
Das zuständige Bezirksamt sah allerdings keinen Anlass zu einer Strafuntersuchung. Der Scientologe rekurrierte dagegen bei der St. Galler Staatsanwaltschaft - ohne Erfolg - und gelangte danach mit einer weiteren Beschwerde an die Anklagekammer. Diese prüfte den Fall laut ihrem Präsidenten Hardy Notter eingehend. Dabei habe man auch sekteneigenes Informationsmaterial studiert. Dies führte zum Schluss, Scientology sei keine Religion und falle deshalb nicht unter den Schutzbereich von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches.
 
Der Schulrat von Altstätten verhängte aufgrund der Vorfälle vom Sommer 1995 über Elsbeth Bates ein Redeverbot : Personen, die wie Bates, bei heiklen Themen eine klare oder - je nach Standpunkt - einseitige Haltung einnähmen, dürften nicht mehr an der Oberstufe referieren. Dass dabei Druck von Scientology mitgespielt haben könnte, wies Schulratspräsident Albert Kehl damals zurück.
 
Fragmentierung der Sektenlandschaft geht weiter
 
Basler Zeitung vom 20.5.2005
http://www.baz.ch
 
Zürich. SDA/baz.
 
Die Zürcher Fachstelle für Sektenfragen (InfoSekta) hat im letzten Jahr 955 Anfragen bearbeitet. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber den Vorjahren, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht 2004 von InfoSekta hervorgeht.
 
Die Trendgemeinde ICF (International Christian Fellowship) nahm mit 6 Prozent wie schon 2003 die erste Stelle in der Statistik ein. Weiterhin zu Anfragen Anlass gaben Scientology (4 Prozent) und die Zeugen Jehovas (3 Prozent).
 
In 43 Prozent der Anfragen wandten sich Personen an InfoSekta, weil eine andere Person in ein sektenhaftes Umfeld geraten war. 18 Prozent der Anfragenden hatten selbst Erfahrungen mit Sekten. Knapp die Hälfte der Anfragen stammte aus dem Kanton Zürich.
Subtileres Vorgehen
 
Gemäss dem Tätigkeitsbericht von InfoSekta setzte sich der Trend zur Fragmentierung und Individualisierung der Sektenszene fort. Etwa drei Viertel der Anfragen bezogen sich auf eine kaum überschaubare Zahl von Privatinstituten und Einzelanbietern.
 
Sektenhafte Prozess seien subtiler geworden und erreichten immer stärker etablierte Gesellschaftsbereiche. Die gesellschaftliche Integration von Gruppierungen mit vereinnahmender Tendenz dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, "dass sich für die Betroffenen und die Angehörigen jedes Mal ein persönliches Drama abspielt".
 
InfoSekta besteht seit rund 13 Jahren als konfessionell und politisch unabhängige Konsumentenschutzorganisation. Gemäss eigenen Angaben will sie die Öffentlichkeit für das Thema Sekten und deren problematische Auswirkungen sensibilisieren.
 
150 Personen demonstrieren gegen "Psychodrogen"
 
Basler Zeitung vom 14.1.06
http://www.baz.ch
 
Basel. SDA/baz. Rund 150 Personen haben nach Angaben der Polizei am Samstag in Basel gegen "Psychodrogen" in der Psychiatrie demonstriert. Anlass zur Protestkundgebung gab ein internationales Symposium zum 100. Geburtstag von LSD-Entdecker Albert Hofmann.
 
Zur Kundgebung aufgerufen hatte die von der Scientology-Kirche mitgegründete Bürgerkommission für Menschenrechte CCHR Schweiz. Die Demonstranten zogen vom Kongresszentrum der Messe Basel, wo das Symposium stattfand, über die Mittlere Brücke zum Marktplatz. Die Kundgebung war von der Polizei bewilligt worden.

 

  Index-Presseartikel.htm