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ARBEITSBEDINGUNGEN IN DER SCIENTOLOGY KIRCHE ZÜRICH
Mein Arbeitsvertrag vereinbarte eine wöchentliche Arbeitszeit von 52
Stunden,
davon 12 Stunden für das Studium von Kursen und Veröffentlichungen
sowie 4
Wochen Ferien im Jahr.
Pro Monat wurde ein einziger Krankheitstag erlaubt, der nicht
kumulierbar war.
Im Falle eines Vertragsbruchs vor der auf 5 Jahre festgelegten Frist
musste
ich den Betrag für die Kurse und die erhaltenen Therapiestunden
zurückzahlen.
Eine Rückzahlung war auf 20% pro Dienstjahr festgelegt.
Mein Gehalt schwankte zwischen Fr. 100.- (63 Euros) und 450.- (280
Euros), dem
absoluten Maximum pro Woche. Und das obwohl die Personalabteilung zum
Zeitpunkt meiner Anstellung über meine finanziellen Verpflichtungen
informiert
war. Insbesondere über ein Bankdarlehen für Kurse bei Scientology, für
das ich
pro Monat Fr. 1'300.- (812 Euros) zurückzahlen musste.
Ich war also gezwungen, zusätzlich 20 Stunden ausserhalb in einem
Malatelier
zu arbeiten; was die Scientologen in ihrem Jargon "Mondschein machen"
nennen.
Scientology belastete mich mit immer mehr Arbeit, die nicht verweigern
konnte
um nicht mit einer Verminderung des Gehalts um 50% "bestraft" zu
werden! Ich
musste zusätzlich etwa 12 Stunden arbeiten, um dieser Strafmassnahme zu
entgehen, was insgesamt 84 wöchentlicher Arbeitsstunden ergab. Ohne
mein
Pendeln zwischen dem Malatelier und Scientology, die an verschiedenen
Enden
der Stadt Zürich lagen, zu zählen. Im weiteren dauerte meine Zeit zum
Studium
von Scientology selten mehr als 3 bis 5 Stunden pro Woche statt den
vorgesehenen 12 Stunden
Während meiner Ausbildung zum Angestellten wurde ich auf eigene Kosten
eine
Woche nach Kopenhagen (Hotel, Reise, Nahrung) gesandt. Ich musste
ebenfalls 3
Monate an einer Ausbildung in den USA teilnehmen mit 72 Arbeitsstunden
bei
einem «Gehalt» von Fr 50.- (32 Euros) pro Woche.
Was schliesslich die Ferien betrifft, so hatten wir nur dann das Recht
darauf,
falls wir einen Angestellten fanden, um uns zu vertreten. Aber
zusätzlich
musste man auch noch einen nach Ansicht von Scientology triftigen Grund
haben:
Urlaub auf eigene Kosten auf der «Freewinds», dem Schiff von
Scientology oder
Teilnahme an einem Projekt zum Studium von Scientology im Ausland !
S. N., 20. Juni 95
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