Unehrenhaftes concurence des Scientologyunternehmens

Freisprüche für zwei Scientology-Mitglieber (Basler Zeitung - Oktober 1999)

Urteil als Bumerang (Tages-Anzeiger, Oktober 1999)

Concurence déloyale de la scientologie
 
Freisprüche für zwei Scientology-Mitglieber
 
Basler Zeitung
Samstag 23/24 Oktober 1999
 
Das Basler Strafgericht sprach gestern zwei Mitglieder der Scientollogy-Organisation vom Vorwurf des unlauteren Anwerbens auf Allmend kostenlos frei - weil das kantonale Gesetz nicht züstandig sei.
 
cc. Es war zum ersten Mal, dass Mitglieder der umstrittenen Scientology-Organisation wegen ihrer Anwerbung von Passanten auf der Allmend vor Gericht standen. Der entsprechende Gesetzes­artikel im Übertretungsstrafgesetz ist seit dem 1. November 1998 in Kraft. Er verbietet das Anwerben von Passanten auf Allmend mit tauschenden oder unlauteren Methoden.
Kontroverse Standpunkte
 
Die drei Passanten, die Anzeige erstattet hatten - einer unter ihnen war ein Polizist in Zivil - wurden gestern von Einzelrichter Gilbert Thiriet angehört. Alle drei gaben an, sie seien aufdringlich und aggressiv von den Scientologen belästigt worden. Die beiden Beklagten stellten dies in Abrede. Sie hätten nur freundlich gegrüsst, und schon sei mit einer Anzeige gedroht worden, sagten sie aus.
 
Das Ziel der Scientologen ist es, Passant en zu einem unentgeitlichen Persönlichkeitstest zu überreden, um ihnen danach Bücher, Kurse und Seminarien zu verkaufen. Die Frage des Gerichts, ob sie für ihre Arbeit, die sie als «Missionieren» bezeichnen, entlöhnt würden, bejahten die beiden. Sie seien vertraglich angestellt, die Höhe ihrer Entlöhnung richte sich nach den Einnahmen der «Kirche». Was mit den Leuten nach demTest weiter geschehe, damit hätten sie nichts zu tun. Die zentrale Frage im gestrigen Prozess war, ob die Scientologen «unlauter» vorgegangen waren, wie dies im neuen Gesetzesartikel formuliert ist. (Der Begriff «Belästigung» war in der Vermehmlassung mit Rücksicht auf politische Flugblatt- und Standaktionen auf Allmend wieder gestrichen worden.)
Verkaufen im Vordergrund
 
Obwohl die beiden Scientologen dies bestritten, ging das Gericht, gestützt auf die Zeugenaussagen, von einem unlauteren Vorgehen aus. Trotzdem mussten die beiden freigesprochen werden. Denn es stellte sich im Lauf der Verhandlung heraus, dass sie nicht vorrangig aus religiösen, also ideellen Gründen Passanten angeworben hatten, sondern vielmehr aus wirtschaftlichen Gründen. Nicht das Bekehren, sondern das Verkaufen stand im Vordergrund. Und somit sei das kantonale Übertretungsstrafgesetz die falsche Adresse.
 
Dessen Paragraph 23a erfasse nur die täuschenden und unlauteren Anwerbernethoden im rein ideellen Bereich, sagte der Richter. Denn für unlautere Wettbewerbsmethoden im wirtschaftlichen Bereich ist das Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb zuständig. Laut dem geltenden Grundsatz des Anklageprinzips durfte das Gericht jedoch keine andere Gesetzesgrundlage anwenden als in der Anklage oder der Verzeigung.
 
So kam es aus formellen Gründen zum Freispruch. Obwohl, so betonte der Gerichtspräsident, die angeprangerten Methoden durchaus als «unlauter» einzustufen seien.
 
Man habe, so Thiriet weiter, bei der neuen Gesetzesbestimmung streng darauf geachtet, dass sie kein «Einzelfallgesetz» würde - keine «Lex Scientology». Dies habe sich jetzt - wenn auch auf unerwartete Weise - bewahrheitet. «Dieser Schuss ist hinten hinaus gegangen», fasste Thiriet salopp zusammen.
 
Urteil als Bumerang
 
Tages-Anzeiger
Samstag, 23. Oktober 1999
 
Zwei Scientologen sind bei einem Prozess in Basel überraschend freigesprochen worden. Das Urteil könnte sich aber als Bumerang erweisen.
 
Von Hugo Stamm, Basel
 
Das neue Gesetz des Kantons Basel-Stadt, das die täuschende Anwerbung auf öffentlichem Grund verbietet, hat die Feuertaufe nicht bestanden. Der Einzelrichter am Strafgericht Basel sprach am Freitag zwei Scientologen aus formalen Gründen frei. Sie hatten mehrfach Passanten in aggressiver Weise angeworben, und sind mit 500 Franken Busse bestraft worden, worauf sie Einspruch erhoben.
 
Der Freispruch dürfte die Scientologen aber nur bedingt freuen. Bei der Urteilsbegründung erklärte der Richter nämlich, dass das Verteilen von Persönlichkeitstests durch Scientologen Teil einer umfassenden Verkaufsstrategie und somit gewerblich sei.
 
Das Ziel der Aktionen bestehe darin, astronomisch teure Kurse und Materialien zu verkaufen, wie das Beispiel des einen Angeklagten zeige. Dieser hatte erklärt, er selbst habe für solche «religiöse Dienstleistungen» etwa 15'000 Franken (10'000 euros) ausgegeben.
 
Der Richter wertete die Anwerbung deshalb nicht als ideelle oder religiöse Tätigkeit, sondern als wirtschaftliche. Somit könne nicht das neue Gesetz angewendet werden, vielmehr müssten die scientologen wegen unlauteren Wettbewerbs angezeigt werden. Da die Sekte aber mit allen Mitteln dafür kämpft, als Kirche zu gelten, dürfte sie der Freispruch mehr schmerzen als beglücken.
 
Denn nun kann das Anwerben als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden, und die «Missionare» müssen damit rechnen, wegen unlauteren Wettbewerbs belangt und härter, bestraft zu werden.
Scientologen nun überall einklagbar
 
Der Richter kam vor allem aus formalen Gründen zum Freispruch. Der Ankläger hatte in der Anklage nicht präzis genug auf die vom Gesetz verlangten Tatbestände der täuschenden und unlauteren Anwerbung hingewiesen, sondern diese Argumente erst an der Verhandlung vorgebracht.
 
Der Verteidiger kritisierte, dass damit das Anklageprinzip verletzt worden sei, weil er sich nicht auf die neuen Vorwürfe habe vorbereiten können. Der Richter gab ihm Recht und erklärte, das neue Gesetz sei für diesen Fall nicht anwendbar. Er liess aber durchblicken, dass die Scientologen mit einer Verurteilung hätten rechnen müssen, wenn sie wegen unlauteren Wettbewerbs angeklagt worden wären.
 
Dies bedeutet, dass die Sektenmitglieder nun in der ganzen Schweiz angezeigt werden können, nicht nur in Basel.
 
Deux Scienlologues ont été acquittés à Bâle. Le jugement pourrait toutefois se retourner contre la scientologie
 
Tages-Anzeiger, 23 octobre 1999
[Extrait]
 
Hugo Stamm, Bâle
Le juge n'a pas évalué l'engagement comme activité idéale ou religieuse,
mais comme activité économique
 
La nouvelle loi du canton Bâle-ville qui interdit l'engagement trompeur sur une raison publique, n'a pas réussi le baptême de feu. Le juge du tribunal correctionnel de Bâle a acquitté deux Scientologues pour des raisons formelles. Ils ont à différentes reprises harcellé agressivement des passants, ils ont été condamné à une peine de 500 francs, sur quoi ils ont protesté.
 
Lors des attendus le juge a expliqué que le test de personnalité faisait partie d'une vaste stratégie commerciale de vente. L'objectif des actions de la propagande de scientologie consiste à vendre des cours et matériaux astronomiquement coûteux comme l'exemple d'un des accusés l'a démontré. Celui-ci avait expliqué avoir dépensé environ 15'000 francs (10'000 EUROS) pour de tels "services religieux.
 
Les membres de la scientologie peuvent maintenant être poursuivis dans
toute la Suisse pour concurence déloyale
 
La nouvelle loi ne peut pas être appliquée car les scientologues auraient dû être accusés de concurrence déloyale. Les "missionnaires scientologues" doivent s'attendre dorénavant à être poursuivis pour concurence déloyale et être plus sévèrement punis.
 
Le plaignant n'avait pas indiquer de façon assez précise dans son acte d'accusation que les manoeuvres de la scientologie avaient pour but un engagement trompeur et déloyal. Le défenseur a critiqué qu'ainsi le principe d'accusation a été violé et qu'il n'a pas pu se préparer aux nouveaux reproches.
 
Le juge lui a donné juridiquement raison et a déclaré que la nouvelle loi n'est pas applicable pour ce cas. Il a pu toutefois montrer que les Scientologues auraient pû être condamnés s'ils avaient été accusés de concurrence déloyale. Cela signifie que les membres de la scientologie peuvent maintenant être poursuivis dans toute la Suisse, non seulement à Bâle.