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- Freisprüche
für zwei Scientology-Mitglieber
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- Basler
Zeitung
- Samstag
23/24 Oktober 1999
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- Das
Basler Strafgericht sprach gestern zwei Mitglieder
der Scientollogy-Organisation vom Vorwurf des unlauteren
Anwerbens auf Allmend kostenlos frei - weil das
kantonale Gesetz nicht züstandig sei.
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- cc.
Es war zum ersten Mal, dass Mitglieder der umstrittenen
Scientology-Organisation wegen ihrer Anwerbung von
Passanten auf der Allmend vor Gericht standen. Der
entsprechende Gesetzesartikel im Übertretungsstrafgesetz
ist seit dem 1. November 1998 in Kraft. Er verbietet
das Anwerben von Passanten auf Allmend mit tauschenden
oder unlauteren Methoden.
- Kontroverse
Standpunkte
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- Die
drei Passanten, die Anzeige erstattet hatten - einer
unter ihnen war ein Polizist in Zivil - wurden gestern
von Einzelrichter Gilbert Thiriet angehört. Alle
drei gaben an, sie seien aufdringlich und aggressiv
von den Scientologen belästigt worden. Die beiden
Beklagten stellten dies in Abrede. Sie hätten nur
freundlich gegrüsst, und schon sei mit einer Anzeige
gedroht worden, sagten sie aus.
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- Das
Ziel der Scientologen ist es, Passant en zu einem
unentgeitlichen Persönlichkeitstest zu überreden,
um ihnen danach Bücher, Kurse und Seminarien zu
verkaufen. Die Frage des Gerichts, ob sie für ihre
Arbeit, die sie als «Missionieren» bezeichnen, entlöhnt
würden, bejahten die beiden. Sie seien vertraglich
angestellt, die Höhe ihrer Entlöhnung richte sich
nach den Einnahmen der «Kirche». Was mit den Leuten
nach demTest weiter geschehe, damit hätten sie nichts
zu tun. Die zentrale Frage im gestrigen Prozess
war, ob die Scientologen «unlauter» vorgegangen
waren, wie dies im neuen Gesetzesartikel formuliert
ist. (Der Begriff «Belästigung» war in der Vermehmlassung
mit Rücksicht auf politische Flugblatt- und Standaktionen
auf Allmend wieder gestrichen worden.)
- Verkaufen
im Vordergrund
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- Obwohl
die beiden Scientologen dies bestritten, ging das
Gericht, gestützt auf die Zeugenaussagen, von einem
unlauteren Vorgehen aus. Trotzdem mussten die beiden
freigesprochen werden. Denn es stellte sich im Lauf
der Verhandlung heraus, dass sie nicht vorrangig
aus religiösen, also ideellen Gründen Passanten
angeworben hatten, sondern vielmehr aus wirtschaftlichen
Gründen. Nicht das Bekehren, sondern das Verkaufen
stand im Vordergrund. Und somit sei das kantonale
Übertretungsstrafgesetz die falsche Adresse.
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- Dessen
Paragraph 23a erfasse nur die täuschenden und unlauteren
Anwerbernethoden im rein ideellen Bereich, sagte
der Richter. Denn für unlautere Wettbewerbsmethoden
im wirtschaftlichen Bereich ist das Bundesgesetz
über unlauteren Wettbewerb zuständig. Laut dem geltenden
Grundsatz des Anklageprinzips durfte das Gericht
jedoch keine andere Gesetzesgrundlage anwenden als
in der Anklage oder der Verzeigung.
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- So
kam es aus formellen Gründen zum Freispruch. Obwohl,
so betonte der Gerichtspräsident, die angeprangerten
Methoden durchaus als «unlauter» einzustufen seien.
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- Man
habe, so Thiriet weiter, bei der neuen Gesetzesbestimmung
streng darauf geachtet, dass sie kein «Einzelfallgesetz»
würde - keine «Lex Scientology». Dies habe sich
jetzt - wenn auch auf unerwartete Weise - bewahrheitet.
«Dieser Schuss ist hinten hinaus gegangen», fasste
Thiriet salopp zusammen.
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- Tages-Anzeiger
- Samstag,
23. Oktober 1999
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- Zwei
Scientologen sind bei einem Prozess in Basel überraschend
freigesprochen worden. Das Urteil könnte sich aber
als Bumerang erweisen.
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- Von
Hugo Stamm, Basel
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- Das
neue Gesetz des Kantons Basel-Stadt, das die täuschende
Anwerbung auf öffentlichem Grund verbietet, hat
die Feuertaufe nicht bestanden. Der Einzelrichter
am Strafgericht Basel sprach am Freitag zwei Scientologen
aus formalen Gründen frei. Sie hatten mehrfach Passanten
in aggressiver Weise angeworben, und sind mit 500
Franken Busse bestraft worden, worauf sie Einspruch
erhoben.
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- Der
Freispruch dürfte die Scientologen aber nur bedingt
freuen. Bei der Urteilsbegründung erklärte der Richter
nämlich, dass das Verteilen von Persönlichkeitstests
durch Scientologen Teil einer umfassenden Verkaufsstrategie
und somit gewerblich sei.
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- Das
Ziel der Aktionen bestehe darin, astronomisch teure
Kurse und Materialien zu verkaufen, wie das Beispiel
des einen Angeklagten zeige. Dieser hatte erklärt,
er selbst habe für solche «religiöse Dienstleistungen»
etwa 15'000 Franken (10'000 euros) ausgegeben.
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- Der
Richter wertete die Anwerbung deshalb nicht als
ideelle oder religiöse Tätigkeit, sondern als wirtschaftliche.
Somit könne nicht das neue Gesetz angewendet werden,
vielmehr müssten die scientologen wegen unlauteren
Wettbewerbs angezeigt werden. Da die Sekte aber
mit allen Mitteln dafür kämpft, als Kirche zu gelten,
dürfte sie der Freispruch mehr schmerzen als beglücken.
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- Denn
nun kann das Anwerben als gewerbliche Tätigkeit
gewertet werden, und die «Missionare» müssen damit
rechnen, wegen unlauteren Wettbewerbs belangt und
härter, bestraft zu werden.
- Scientologen
nun überall einklagbar
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- Der
Richter kam vor allem aus formalen Gründen zum Freispruch.
Der Ankläger hatte in der Anklage nicht präzis genug
auf die vom Gesetz verlangten Tatbestände der täuschenden
und unlauteren Anwerbung hingewiesen, sondern diese
Argumente erst an der Verhandlung vorgebracht.
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- Der
Verteidiger kritisierte, dass damit das Anklageprinzip
verletzt worden sei, weil er sich nicht auf die
neuen Vorwürfe habe vorbereiten können. Der Richter
gab ihm Recht und erklärte, das neue Gesetz sei
für diesen Fall nicht anwendbar. Er liess aber durchblicken,
dass die Scientologen mit einer Verurteilung hätten
rechnen müssen, wenn sie wegen unlauteren Wettbewerbs
angeklagt worden wären.
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- Dies
bedeutet,
dass die Sektenmitglieder nun in der ganzen Schweiz
angezeigt werden können, nicht nur in Basel.
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- Deux Scienlologues ont
été acquittés à Bâle. Le jugement pourrait
toutefois se retourner contre la scientologie
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- Tages-Anzeiger,
23 octobre 1999
- [Extrait]
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Hugo Stamm, Bâle
- Le juge n'a pas évalué l'engagement comme activité idéale ou
religieuse,
- mais comme activité
économique
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- La nouvelle loi du canton
Bâle-ville qui interdit l'engagement trompeur sur une raison publique, n'a pas
réussi le baptême de feu. Le juge du tribunal correctionnel de Bâle a
acquitté deux Scientologues pour des raisons formelles. Ils ont à
différentes reprises harcellé agressivement des passants, ils ont été condamné
à une peine de
500 francs, sur quoi ils ont protesté.
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- Lors des attendus le
juge a expliqué que le test de personnalité faisait partie d'une vaste stratégie commerciale
de vente. L'objectif des
actions de la propagande de scientologie consiste à vendre des cours et matériaux astronomiquement coûteux
comme l'exemple d'un des accusés l'a démontré. Celui-ci avait expliqué avoir
dépensé environ 15'000 francs (10'000 EUROS) pour de tels "services religieux.
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- Les membres de la
scientologie peuvent maintenant être poursuivis
dans
- toute la
Suisse pour
concurence déloyale
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- La nouvelle loi ne peut pas être
appliquée car les scientologues auraient dû être accusés de
concurrence déloyale. Les "missionnaires scientologues" doivent s'attendre dorénavant à
être poursuivis pour concurence déloyale et être
plus sévèrement punis.
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- Le plaignant n'avait pas indiquer de façon assez
précise dans
son acte d'accusation que les manoeuvres de la scientologie avaient pour but un engagement trompeur et déloyal. Le défenseur a critiqué
qu'ainsi le principe d'accusation a été violé et qu'il n'a pas pu se
préparer aux nouveaux reproches.
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- Le juge lui a donné juridiquement
raison et a déclaré que
la nouvelle loi n'est pas applicable pour ce cas. Il a pu toutefois montrer
que les Scientologues auraient pû être condamnés s'ils avaient été
accusés de concurrence déloyale. Cela signifie que les membres de la scientologie peuvent maintenant être
poursuivis dans toute la
Suisse, non seulement à Bâle.
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