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Der Bund, 01.05.2003 
 
Privatschule einer Scientologin bleibt geschlossen
 
Freie Schule Littau / Die Freie Schule Littau LU bleibt geschlossen. Die Luzerner Behörden haben der Privatschule, die von einem Mitglied der Scientoloy-Kirche geführt wird, zu Recht die Bewilligung entzogen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
 
Bereits im September 1999 hatte der Regierungsrat des Kantons Luzern der Lehrerin die Bewilligung entzogen, in Littau eine Privatschule zu führen. Begründet wurde dies mit mangelnder Vertrauenswürdigkeit, da die Frau Mitglied der Scientology-Kirche ist. 
Nachdem das Luzerner Verwaltungsgericht den Schliessbefehl geschützt hatte, wandte sich die Lehrerin und Schulleiterin an das Bundesgericht.
 
Beschwerde abgewiesen
 
Dessen II. Öffentlichrechtliche Abteilung hat die nun Beschwerde abgewiesen, soweit überhaupt darauf einzutreten war. Auf eine weitere Beschwerde eines Vaters, dessen Kinder die Schule besuchen möchten, ist das Gericht nicht eingetreten. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor.
 
Die Schulleiterin hatte in ihrer Beschwerde vor allem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, ein unfaires Verfahren und die Missachtung der Menschenrechte geltend gemacht. Beanstandet hat sie auch, dass ihre Mitgliedschaft bei Scientology mit ihrer beruflichen Tätigkeit verknüpft wird. (Urteil 2P.296/2002 und 2P.297/2002 vom 28. April 2003)
 
 
Süddeutsche Zeitung,, 04.04.2003, Ekkehard Müller-Jentsch
 
Scientology darf nicht zelten 
VGH bestätigt erneut Reklameverbot der Stadt
 
Auch im zweiten Jahr hat die umstrittene Sekte "Scientology" keinen Erfolg mit ihren Bemühungen, große gelbe Reklamezelte auf zentralen Plätzen im Stadtgebiet aufstellen zu dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat erneut der städtischen Ordnungsbehörde bestätigt, dass sie diese Veranstaltungen untersagen darf. Die Richter des 8. Senats zweifeln nach wie vor an, dass Scientology als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft eingestuft werden könne. Auch wenn die Frage, ob die angeblich ideellen Zielsetzungen der Bewegung nicht nur als Vorwand für eine möglichst uneingeschränkte wirtschaftliche Betätigung dienen, noch nicht abschließend geklärt sei.
 
Dass die Zelt-Veranstaltungen der Scientologen vom Kreisverwaltungsreferat als "gewerblich" eingestuft werden, erschien den Richtern als "durchaus nachvollziehbar". In ihrem Beschluss führen sie einige Beispiele auf, die diesen Verdacht nähren. Dem widersprechende Eidesstattliche Versicherungen von Sekten-Mitgliedern könnten die Befürchtungen der Ordnungsbehörde nicht ausräumen. Dass interessierten Besuchern letztlich doch kostenpflichtige Dienstleistungen oder Druckwerke gegen "mehr oder minder freiwillige Spenden" angeboten werden würden, könne nicht ausgeschlossen werden.
 
Dessen ungeachtet hätten die Scientologen die Anträge für ihre Veranstaltungen aber ohnehin zu spät gestellt. Nach den gültigen Richtlinien der Stadt müssten derartige Vorhaben nämlich mindestens zwei Monate im voraus angemeldet werden. Da grundsätzlich der jeweils betroffene Bezirksausschuss sechs Wochen Anhörungsfrist habe, sei diese Regelung auch nicht zu beanstanden. Besonders diesen Gesichtspunkt habe das Verwaltungsgericht München nicht hinreichend beachtet, als es (wie berichtet) dem Antrag von Scientology noch teilweise stattgegeben hatte und erlauben wollte, dass acht Stunden lang ein Zelt auf dem Odeonsplatz aufgestellt werden dürfe.
 
Die als "Kirche" firmierende Scientology Deutschland e.V. übte sich anschließend in Richterschelte: "Wer die Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugunsten der Landeshauptstadt München liest, könnte Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichts bekommen." Der VGH höre "die Flöhe husten", wenn er unter dem Eindruck von "verfälschten Darstellungen" der Stadt die potenziellen Spenden an ehrenamtliche Geistliche unter den "Verdacht gewerblicher Ziele" stelle.
 
 
TAZ, 31.03.2003, Juliane Gringer Berlins 
 
Verfassungsschutz soll wieder weggucken
 
Die deutsche Sektion der umstrittenen Scientology-Organisation klagt gegen die Senatsinnenverwaltung. Sie will nicht weiter überwacht werden.
 
Scientology will nicht mehr vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet werden. Die umstrittene Organisation reichte deshalb beim Berliner Verwaltungsgericht gegen die Senatsinnenverwaltung eine entsprechende Klage ein. Das bestätigt Peter Fleischmann, Pressesprecher der Senatsinnenverwaltung.
Mehr Informationen will die Verwaltung wegen des laufenden Verfahrens nicht geben. Laut Scientology-Sprecher Georg Stoffel sind seit mehr als fünf Jahren keine konkreten Verstöße gegen Strafrechtsbestimmungen festgestellt worden. Deshalb geht die umstrittene Organisation nun wieder vor Gericht. Die Erwähnung von Scientology in den Berichten des Verfassungsschutzes hält Stoffel für ein "klassisches Diskriminierungsinstrument". Die Berichte seien "an Substanzlosigkeit und Banalität nicht mehr zu überbieten", heißt es in der Begründung zur Klage.
 
Laut Pressemitteilung der Scientology Kirche Deutschland e. V. umfasst die 44-seitige Klage zwei Anträge. Sie fordern, dass die Beobachtung von Scientology durch den Berliner Verfassungsschutz eingestellt wird. Zugleich wollen sie die Bestätigung der angeblichen Rechtswidrigkeit ihrer Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht von 2001.
 
Damals hatte das Gericht bereits die Überwachung der Organisation durch den Verfassungsschutz in der Hauptstadt eingeschränkt. Als rechtswidrig verboten worden war der Einsatz von V-Leuten, die sich bei Scientology eingeschleust hatten, um für den Verfassungsschutz Informationen zu sammeln. Gleichzeitig wurde aber die weitere Kontrolle mit anderen nachrichtendienstlichen Mitteln als zulässig eingestuft. Dagegen will die Scientology-Organisation nun vorgehen.
 
Den Mitgliedern von Scientology hafte wegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ein ständiger Makel an, so eine Sprecherin gegenüber der taz. Es gebe beispielsweise massive Schwierigkeiten bei so "alltäglichen Dingen, wie dass man Räume mieten will", meint sie, "was soll man sagen, wenn Onkel und Tante flüstern ,da passt ja der Verfassungsschutz auf' ?"
 
Außer in Schleswig-Holstein wird Scientology in allen Bundesländern in Deutschland vom Verfassungsschutz observiert. Laut Verfassungsschutzbericht hat die Organisation in Berlin rund 200 Mitglieder, bundesweit sollen es 5.000 bis 6.000 sein. Nach Angaben des Scientology-Sprechers sei die Beobachtung in einigen Ländern bereits "stillschweigend" eingestellt worden.
 
 
Die Welt, 07.03.2003, mk
 
Schill-Fraktion fordert "Soko Scientology"
 
Die Partei Rechtsstaatlicher Offensive will ihren Kampf gegen Scientology ausweiten. Der rechtspolitische Sprecher der Schill-Fraktion, Reinhold Schaube, fordert den Aufbau einer Sonderermittlungsgruppe "Scientology" bei der Polizei. Zur Einrichtung einer solchen "Soko Scientology" müsste der Senat die notwendigen Ressourcen bereitstellen, sagte Schaube gegenüber der WELT. Der Grund, weshalb Schaube Hamburg als erstes Bundesland mit einer solchen Sondereinheit ausstatten will: In der Vergangenheit seien Rechtsverstöße der Organisation wie gegen das Heilpraktikergesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu wenig geahndet worden. "Die Enquete-Kommission des Bundestags hat auf die Gefahren, die von dieser Organisation ausgehen, hingewiesen. Doch passiert ist nichts", so Schaube. Gestern beauftragte die Bürgerschaft mit Mehrheit den Senat, den Bundesinnenminister aufzufordern, ein Verbotsverfahren der Scientology einzuleiten. Nach einer jüngsten Expertise im Auftrag Bayerns widerspricht Scientology zentralen Prinzipien unserer Rechtsordnung.
 
 
Die Welt, 06.03.2003 mk
 
Bürgerschaft fordert Verbot von Scientology
 
Die Bürgerschaft wird heute den Senat dazu auffordern, ein Verbotsverfahren gegen Scientology als ausländischem Verein im Sinne des Vereinsgesetzes zu betreiben. Der Senat soll bei der nächsten Frühjahrstagung der Konferenz der Innenminister der Länder beim Bundesinnenminister darauf hinwirken. Das geht aus einem Antrag hervor, den die Partei Rechtsstaatlicher Offensive eingebracht hat. Damit schließt sich Hamburg einer Initiative Bayerns an. Zugleich wird der Senat dazu aufgefordert, alle gesetzlich möglichen Maßnahmen gegen die Organisation auszuschöpfen und bei der Hamburger Polizei spezielle Ansprechpartner zu schulen
 
 
Der Tagesspiegel, 25.1.2003, weso
 
Scientology gibt Bespitzelung zu 
 
Berlins Sektenbeauftragter wurde verfolgt und fotografiert. Deshalb predigte er unter Polizeischutz
Die Scientology Kirche hat zugegeben, dass sie den Sektenbeauftragten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, Thomas Gandow, überwacht hat. Eines ihrer Mitglieder habe versucht, für einen Rechtsanwalt die ladungsfähige Anschrift von Gandows Begleiter, dem amerikanischen Scientology-Aussteiger Gerald Armstrong, zu ermitteln. Gegen Armstrong lägen verschiedene Verfügungen von US-Gerichten vor, sagte Sabine Weber von Scientology Deutschland. Man wolle versuchen, diese Verfügungen nach internationalem Recht gegen Armstrong in Deutschland zu vollstrecken. Gleichzeitig wolle man hier juristisch gegen ihn vorgehen, um ihm unter anderem die Behauptung zu untersagen, die Scientology-Kirche trachte ihm nach dem Leben.
 
Gandow und Armstrong waren am vergangenen Sonnabend zu einem Gottesdienst in der Luisenkirche am Gierkeplatz in Charlottenburg verfolgt worden. Es seien mindestens zwei Autos gewesen, sagte Gandow. Auf dem Weg von Brandenburg nach Berlin sei sein Wagen von einem Verfolgerfahrzeug massiv bedrängt worden. Der Fahrer habe ihn und Armstrong auf der Autobahn fotografiert, sei dabei dicht aufgefahren oder habe ihn ausgebremst.
 
Die Situation sei so bedrängend geworden, dass er schließlich die Brandenburger Autobahnpolizei zu Hilfe rief. Diese stoppte den Verfolger an der Raststätte Michendorf, überprüfte ihn und verhängte ein Verwarnungsgeld, weil der Fahrer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hatte. Die Polizei begleitete den Wagen Gandows bis zur Stadtgrenze, wo er von Berliner Polizisten geschützt wurde. 
Sie bewachten auch die Luisenkirche während des Gottesdienstes, in dem Armstrong über seine Erfahrungen mit Scientology sprach. Gandow will während der Fahrt auf der Autobahn noch ein zweites Fahrzeug mit mindestens drei Insassen bemerkt haben, die ihn und Armstrong ebenfalls überwachten und Fotos machten. Der Geistliche ist sich sicher, dass es sich bei diesen Männern ebenfalls um Scientologen gehandelt hatte.
 
Auf der Autobahn seien offenbar "JamesBond-Phantasien" mit ihrem Mitglied durchgegangen, kritisierte die Scientology Kirche Deutschland. Der Mann werde dafür "kirchenintern disziplinarisch zur Verantwortung gezogen". Der Gottesdienst in der Luisenkirche sei von einem Berliner Mitglied der Scientologen besucht worden. Die Frau sei zuständig für "lokale Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Belange". Gandow hatte gesagt, es handele sich bei ihr um eine Führungskraft des Scientology-"Geheimdienstes" OSA. Die Frau hatte während des Gottesdienstes Wort für Wort protokolliert.
 
Die Scientologen warfen Gandow vor, er sei im Dezember während eines Besuchs im russischen Jekaterinburg gemeinsam mit Armstrong gewaltsam in die dortige "Scientology Mission" eingedrungen und habe Unterlagen gestohlen. Das stimme nicht, sagte Gandow. Er sei vom dortigen Scientologyvorsitzenden eingeladen worden und habe keine Unterlagen mitgenommen.
 
 
Hamburger Abendblatt,  22.1.2003, HA
 
Teilerfolg für Scientology
 
Die Sektenbeauftragte Ursula Caberta (52) darf ihre kritischen Äußerungen über Scientology nicht wiederholen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Hamburg mit einer einstweiligen Anordnung entschieden. Caberta hatte behauptet, dass die Organisation in Hamburg bankrott sei, bzw. dass die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte ein radikaler Arm von Scientology sei. Die Gerichtsentscheidung in dem Hauptsacheverfahren des Prozesses steht indes noch aus.
 
 
Tagesspiegel Lokales 21.1.2003,weso
 
Polizeiaufmarsch in der Luisenkirche
 
Uniformierte Beamte schützten den Berliner Sektenbeauftragten Thomas Gandow, der sich von Scientology bedrängt fühlt
 
Gottesdienst unter Polizeischutz: Aus Angst vor Störungen durch die Scientology-Church kamen am Sonntag uniformierte Polizisten in die Luisenkirche in Charlottenburg. Der Sektenbeauftragte der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, Thomas Gandow, sprach über die umstrittene Organisation, an seiner Seite war Gerald Armstrong, ein Scientology-Aussteiger.
 
Schon auf dem Weg von Brandenburg zur Luisenkirche am Gierkeplatz seien sie von Scientologen verfolgt, fotografiert und massiv bedrängt worden, sagte Gandow gestern. Offenbar sei es den Mitgliedern der Sekte darum gegangen, den Auftritt von Gerald Armstrong zu verhindern und ihn einzuschüchtern. Armstrong sprach während des Gottesdienstes über seine Erfahrungen im Kampf gegen die Scientologen. Seit Armstrong vor rund zwanzig Jahren die Organisation verlassen habe, werde er weltweit verfolgt.
 
Die Scientologen hefteten sich bereits in Gandows brandenburgischen Heimatort an seinen Wagen. Auf der Autobahn sei sein Fahrzeug bedrängt worden, der Fahrer habe dabei Fotos gemacht, sei dicht aufgefahren oder habe ihn ausgebremst: "Die Situation wurde immer bedrängender - dann habe ich die Autobahnpolizei angerufen", sagte Gandow. Die Beamten winkten den Verfolger in Michendorf auf den Rastplatz, nahmen seine Personalien auf und kassierten ein Verwarnungsgeld: "Weil er während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hatte", sagte Gandow. Er habe dann noch Anzeige wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung erstattet.
 
Die Berliner Polizei übernahm den Schutz Thomas Gandows und seines Begleiters an der Stadtgrenze in Dreilinden. In der Luisenkirche erkannte Gandow später einige hochrangige Scientology-Mitglieder wieder. Unter anderem habe die deutsche Chefin des Scientology-"Geheimdienstes" OSA in der Kirche gesessen und jedes Wort protokolliert. Berlin sei als Hauptstadt für die Scientologen "sehr interessant."
 
In Berlin steht die Organisation unter Beobachtung des Verfassungsschutzes (LfV). Für den Geheimdienst stehen "die politischen und gesellschaftlichen Zielvorstellungen der Organisation im Gegensatz zu tragenden Prinzipien des Grundgesetzes." In weiten Teilen seien Scientologys Lehren "antidemokratisch und menschenfeindlich".
 
Im Frühjahr 1998 hatte ein Informant des Verfassungsschutzes einen hohen Beamten der Berliner Polizei fälschlicherweise als hochrangiges Scientology-Mitglied bezeichnet. Der Polizeidirektor war später rehabilitiert worden. Der damalige Berliner Innensenator Jörg Schönbohm hatte seinerzeit Fehler des LfV zugegeben.
 
 
Süddeutsche Zeitung, 17.1.2003, Dietrich Mittler
 
Geschmerzte Heilpraktiker
Kritik an Nebenwirkungen beim Kampf gegen Scientologen
 
Bayerns Heilpraktiker beobachten die Kampfansage von Innenminister Günther Beckstein an Scientology mit Sorge. Um die Tätigkeit der Sekte einzuschränken und gegen Therapieangebote von "Scharlatanen" eine Handhabe zu bekommen, will sich das Innenministerium künftig "Maßnahmen nach dem Heilpraktikergesetz" vorbehalten. "Wenn die Staatsregierung gegen Scientologen vorgehen will, dann sollte sie dies auf einer anderen Rechtsbasis tun", fordert indessen der Landesverband Deutscher Heilpraktiker in München. Es sei außerordentlich fragwürdig, ausgerechnet mit dem Heilpraktikergesetz gegen Scientologen und ihre Organisation vorgehen zu wollen. "Wir befürchten, dass unser Beruf in einen Machtkampf zwischen der Staatsregierung und der Scientologen-Organisation hineingezogen werden kann, den wir nicht wollen und der uns nur schaden kann", argumentiert der Verband.
 
Im Innenministerium löst die Kritik des Verbandes Kopfschütteln aus. "Es geht uns doch gar nicht darum, das Heilpraktikergesetz zu verschärfen", erklärte ein Sprecher, "da hat der Verband offensichtlich etwas in den falschen Hals bekommen." Das Ministerium prüfe lediglich Maßnahmen gegen Scientologen, die berufs- oder gewerbsmäßig Heilkunde ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausüben. Die Auskunft beruhigt den Landesverband der bayerischen Heilpraktiker keineswegs: "Diese Fälle wären vergleichbar mit vielfältigen Tätigkeiten anderer Grauzonen-Therapeuten, etwa den Geistesheilern. Wir fordern seit Jahren vom Staat, gegen diesen Wildwuchs vorzugehen - leider mit mäßigem Erfolg." Wenn die Staatsregierung nun denn im Heilpraktikergesetz eine Handhabe sehe, gegen die so genannten Grauzonen-Therapeuten vorzugehen, dann solle das umfassend geschehen - "und nicht selektiv nur gegen Scientologen".
 
Um allen Verdächtigungen von vornherein aus dem Weg zu gehen, erklärten die Verbandsvertreter Uwe Sieber und Ursula Hilpert Mühlig, der Landesverband habe bereits vor einigen Jahren berufsständische Regelungen gegen eine Unterwanderung durch diverse Sekten getroffen: "Aufnahme-Anträgen in unserem Verband liegt eine Erklärung bei, mit der der Antragssteller versichern muss, nicht der Scientology-Organisation anzugehören." Auch müssten alle Lehrer der verbandseigenen Heilpraktikerschule "Josef Anger" bestätigen, nicht Scientologen zu sein. Diese Maßnahme, so der Verband, richte sich aber "nicht allein gegen Scientologen, sondern gegen alle Tendenzen zur Agitation in unserem Beruf".
 

2002
 
 
Hamburger Abendblatt, 21.12.2002, hib
 
Schill will Verbot von Scientology
 
Die Schill-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft will ein Verbot der Scientology-Organisation prüfen lassen. Reinhold Schaube (49), rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, stellte am Freitag einen Maßnahmenkatalog zum Umgang mit der Organisation vor, der nun in die Bürgerschaft eingebracht werden soll. Hintergrund der Forderungen ist ein von der bayerischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten der Ludwig-Maximilians-Universität München. Demnach widerspreche Scientology zentralen Prinzipien der Verfassung. So stehe die Behandlung von "Mitarbeitern" in Konflikt mit grundrechtlichen Institutionen wie der Wahrung der Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Außerdem, so das Gutachten, seien durch das Vorgehen der Organisation verschiedene Straftatbestände erfüllt - vom Betrug bis zur Volksverhetzung. Darin sehen die Wissenschaftler mögliche Anhaltspunkte für ein Vereinsverbot. Die Schill-Fraktion wendet sich daher auch an Bundesinnenminister Otto Schily (70, SPD). "Er soll endlich seine zögerliche Haltung in der Auseinandersetzung mit Scientology aufgeben und die Konsequenzen aus dem Gutachten ziehen", so Schaube. Dazu gehöre die Einleitung eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens. "Sollten darin gerichtsverwertbare Erkenntnisse gewonnen werden, muss die Organisation verboten werden." Allerdings sei es schwierig, entsprechendes Beweismaterial zu sammeln.
 
An die Adresse des Hamburger Senats richtete Schaube die Forderung nach einer Prüfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen Scientology. Zudem sollten die Ergebnisse der Studie bekannt gemacht werden.
 

 
Die Welt, 21.12.2002, Insa Gall 
 
Fraktion setzt Schill unter Druck
Forderungskatalog: Senat soll Kampf gegen Scientology deutlich verschärfen
 
Die Schill-Fraktion setzt den eigenen Innensenator, Parteigründer Ronald Schill, unter Druck: Sie fordert, den Kampf gegen die Scientologen deutlich zu verschärfen. "Der Senat", erklärte der rechtspolitische Sprecher der Schill-Fraktion, Reinhold Schaube, "muss mehr tun." Für die Bekämpfung von Scientology ist in der Hansestadt die Innenbehörde zuständig, die vor zehn Jahren zu diesem Thema eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat. Derzeit wird die Zahl von Scientology-Mitgliedern in Hamburg auf 900 geschätzt
 
Schaube legte gestern eine Liste mit Forderungen vor, mit denen die Schill-Fraktion den Kampf gegen die Scientology-Organisation verschärfen will: Der Senat solle alle gesetzlichen Maßnahmen gegen die Organisation prüfen und insbesondere Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb anschieben. Die Beobachtung der Scientologen durch den Verfassungsschutz müsse unter dem Gesichtspunkt der Organisierten Kriminalität ausgeweitet werden. Opfern und Aussteigern von Scientology seien erfahrene Rechtsanwälte zu benennen. Auch in der Hamburger Polizei müssten spezielle Ansprechpartner geschult und der Öffentlichkeit vorgestellt werden, fordert Schaube. Die Bezirksämter müssten die Genehmigung der Nutzung öffentlicher Plätze und Wege restriktiver handhaben. Und schließlich solle sich die Hansestadt einer Bundesratsinitiative Bayerns anschließen, welche sich eine Neuordnung des Psychomarktes zum Ziel gesetzt hat.
 
Schaube begründet seinen Vorstoß mit den jetzt veröffentlichten Ergebnissen eines wissenschaftlichen Gutachtens über die Gefährlichkeit von Scientology, das die bayerische Landesregierung in Auftrag gegeben hatte. Danach steht die Organisation im Widerspruch zu zentralen Prinzipien der bundesdeutschen Rechtsordnung. Die Behandlung von Scientology-Mitarbeitern durch die eigene Organisation verletzte teilweise Grundrechte wie die Wahrung der Menschenwürde, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie den Schutz der Ehe. Ferner seien viele der von Scientology angebotenen Kurse als strafbare unerlaubte Ausübung von Heilkunde zu sehen, soweit entsprechende Zulassung fehlten. Als weitere mögliche Straftatbestände nennen die Gutachter Volksverhetzung, Körperverletzung durch Unterlassung, die Nötigung sowie schließlich sogar die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Verfasser der Studie sehen Anhaltspunkte dafür, ein Vereinsverbot für Scientology zu erwägen. "Die Ergebnisse des Gutachtens sind eindeutig und fordern den Rechtsstaat zum Handeln heraus", so Schaube.
 
Brisant sind die Forderungen der Schill-Fraktion auch deshalb, weil Kritiker unter anderem aus kirchlichen Kreisen dem bürgerlichen Senat vorgeworfen hatten, weniger entschieden gegen die Scientologen vorzugehen als der Vorgängersenat. Schaube würdigte ausdrücklich die langjährigen Bemühungen von Ursula Caberta, Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology. "Mein Anliegen ist es, diese Arbeitsgruppe aktiv zu unterstützen."
 

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