- Der
Bund, 01.05.2003
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- Privatschule einer Scientologin bleibt
geschlossen
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- Freie Schule Littau / Die Freie Schule Littau LU bleibt
geschlossen. Die Luzerner Behörden haben der Privatschule, die von einem
Mitglied der Scientoloy-Kirche geführt wird, zu Recht die Bewilligung entzogen.
Dies hat das Bundesgericht entschieden.
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- Bereits im September 1999 hatte der
Regierungsrat des Kantons Luzern der Lehrerin die Bewilligung entzogen, in
Littau eine Privatschule zu führen. Begründet wurde dies mit mangelnder
Vertrauenswürdigkeit, da die Frau Mitglied der Scientology-Kirche
ist.
Nachdem das Luzerner Verwaltungsgericht den Schliessbefehl geschützt
hatte, wandte sich die Lehrerin und Schulleiterin an das
Bundesgericht.
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- Beschwerde abgewiesen
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- Dessen II. Öffentlichrechtliche
Abteilung hat die nun Beschwerde abgewiesen, soweit überhaupt darauf einzutreten
war. Auf eine weitere Beschwerde eines Vaters, dessen Kinder die Schule besuchen
möchten, ist das Gericht nicht eingetreten. Die schriftlichen
Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor.
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- Die Schulleiterin hatte in ihrer
Beschwerde vor allem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, ein unfaires
Verfahren und die Missachtung der Menschenrechte geltend gemacht. Beanstandet
hat sie auch, dass ihre Mitgliedschaft bei Scientology mit ihrer beruflichen
Tätigkeit verknüpft wird. (Urteil 2P.296/2002 und 2P.297/2002 vom 28. April
2003)
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- Süddeutsche Zeitung,, 04.04.2003, Ekkehard
Müller-Jentsch
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- Scientology darf nicht
zelten
VGH bestätigt erneut Reklameverbot der Stadt
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- Auch im
zweiten Jahr hat die umstrittene Sekte "Scientology" keinen Erfolg mit ihren
Bemühungen, große gelbe Reklamezelte auf zentralen Plätzen im Stadtgebiet
aufstellen zu dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat erneut der
städtischen Ordnungsbehörde bestätigt, dass sie diese Veranstaltungen untersagen
darf. Die Richter des 8. Senats zweifeln nach wie vor an, dass Scientology als
Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft eingestuft werden könne. Auch wenn
die Frage, ob die angeblich ideellen Zielsetzungen der Bewegung nicht nur als
Vorwand für eine möglichst uneingeschränkte wirtschaftliche Betätigung dienen,
noch nicht abschließend geklärt sei.
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- Dass die Zelt-Veranstaltungen der
Scientologen vom Kreisverwaltungsreferat als "gewerblich" eingestuft werden,
erschien den Richtern als "durchaus nachvollziehbar". In ihrem Beschluss führen
sie einige Beispiele auf, die diesen Verdacht nähren. Dem widersprechende
Eidesstattliche Versicherungen von Sekten-Mitgliedern könnten die Befürchtungen
der Ordnungsbehörde nicht ausräumen. Dass interessierten Besuchern letztlich
doch kostenpflichtige Dienstleistungen oder Druckwerke gegen "mehr oder minder
freiwillige Spenden" angeboten werden würden, könne nicht ausgeschlossen
werden.
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- Dessen ungeachtet hätten die Scientologen die Anträge für ihre
Veranstaltungen aber ohnehin zu spät gestellt. Nach den gültigen Richtlinien der
Stadt müssten derartige Vorhaben nämlich mindestens zwei Monate im voraus
angemeldet werden. Da grundsätzlich der jeweils betroffene Bezirksausschuss
sechs Wochen Anhörungsfrist habe, sei diese Regelung auch nicht zu beanstanden.
Besonders diesen Gesichtspunkt habe das Verwaltungsgericht München nicht
hinreichend beachtet, als es (wie berichtet) dem Antrag von Scientology noch
teilweise stattgegeben hatte und erlauben wollte, dass acht Stunden lang ein
Zelt auf dem Odeonsplatz aufgestellt werden dürfe.
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- Die als "Kirche"
firmierende Scientology Deutschland e.V. übte sich anschließend in
Richterschelte: "Wer die Urteilsbegründung des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs zugunsten der Landeshauptstadt München liest, könnte
Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichts bekommen." Der VGH höre "die Flöhe
husten", wenn er unter dem Eindruck von "verfälschten Darstellungen" der Stadt
die potenziellen Spenden an ehrenamtliche Geistliche unter den "Verdacht
gewerblicher Ziele" stelle.
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- TAZ, 31.03.2003,
Juliane Gringer Berlins
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- Verfassungsschutz soll wieder
weggucken
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- Die deutsche Sektion der umstrittenen Scientology-Organisation
klagt gegen die Senatsinnenverwaltung. Sie will nicht weiter überwacht
werden.
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- Scientology will nicht mehr vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet
werden. Die umstrittene Organisation reichte deshalb beim Berliner
Verwaltungsgericht gegen die Senatsinnenverwaltung eine entsprechende Klage ein.
Das bestätigt Peter Fleischmann, Pressesprecher der
Senatsinnenverwaltung.
Mehr Informationen will die Verwaltung wegen des
laufenden Verfahrens nicht geben. Laut Scientology-Sprecher Georg Stoffel sind
seit mehr als fünf Jahren keine konkreten Verstöße gegen Strafrechtsbestimmungen
festgestellt worden. Deshalb geht die umstrittene Organisation nun wieder vor
Gericht. Die Erwähnung von Scientology in den Berichten des Verfassungsschutzes
hält Stoffel für ein "klassisches Diskriminierungsinstrument". Die Berichte
seien "an Substanzlosigkeit und Banalität nicht mehr zu überbieten", heißt es in
der Begründung zur Klage.
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- Laut Pressemitteilung der Scientology Kirche
Deutschland e. V. umfasst die 44-seitige Klage zwei Anträge. Sie fordern, dass
die Beobachtung von Scientology durch den Berliner Verfassungsschutz eingestellt
wird. Zugleich wollen sie die Bestätigung der angeblichen Rechtswidrigkeit ihrer
Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht von 2001.
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- Damals hatte das Gericht
bereits die Überwachung der Organisation durch den Verfassungsschutz in der
Hauptstadt eingeschränkt. Als rechtswidrig verboten worden war der Einsatz von
V-Leuten, die sich bei Scientology eingeschleust hatten, um für den
Verfassungsschutz Informationen zu sammeln. Gleichzeitig wurde aber die weitere
Kontrolle mit anderen nachrichtendienstlichen Mitteln als zulässig eingestuft.
Dagegen will die Scientology-Organisation nun vorgehen.
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- Den Mitgliedern von
Scientology hafte wegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ein
ständiger Makel an, so eine Sprecherin gegenüber der taz. Es gebe beispielsweise
massive Schwierigkeiten bei so "alltäglichen Dingen, wie dass man Räume mieten
will", meint sie, "was soll man sagen, wenn Onkel und Tante flüstern ,da passt
ja der Verfassungsschutz auf' ?"
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- Außer in Schleswig-Holstein wird Scientology
in allen Bundesländern in Deutschland vom Verfassungsschutz observiert. Laut
Verfassungsschutzbericht hat die Organisation in Berlin rund 200 Mitglieder,
bundesweit sollen es 5.000 bis 6.000 sein. Nach Angaben des
Scientology-Sprechers sei die Beobachtung in einigen Ländern bereits
"stillschweigend" eingestellt worden.
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- Die Welt,
07.03.2003, mk
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- Schill-Fraktion fordert "Soko Scientology"
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- Die
Partei Rechtsstaatlicher Offensive will ihren Kampf gegen Scientology ausweiten.
Der rechtspolitische Sprecher der Schill-Fraktion, Reinhold Schaube, fordert den
Aufbau einer Sonderermittlungsgruppe "Scientology" bei der Polizei. Zur
Einrichtung einer solchen "Soko Scientology" müsste der Senat die notwendigen
Ressourcen bereitstellen, sagte Schaube gegenüber der WELT. Der Grund, weshalb
Schaube Hamburg als erstes Bundesland mit einer solchen Sondereinheit ausstatten
will: In der Vergangenheit seien Rechtsverstöße der Organisation wie gegen das
Heilpraktikergesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu wenig
geahndet worden. "Die Enquete-Kommission des Bundestags hat auf die Gefahren,
die von dieser Organisation ausgehen, hingewiesen. Doch passiert ist nichts", so
Schaube. Gestern beauftragte die Bürgerschaft mit Mehrheit den Senat, den
Bundesinnenminister aufzufordern, ein Verbotsverfahren der Scientology
einzuleiten. Nach einer jüngsten Expertise im Auftrag Bayerns widerspricht
Scientology zentralen Prinzipien unserer Rechtsordnung.
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- Die Welt, 06.03.2003 mk
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- Bürgerschaft fordert Verbot von Scientology
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- Die Bürgerschaft wird heute den Senat dazu auffordern,
ein Verbotsverfahren gegen Scientology als ausländischem Verein im Sinne des
Vereinsgesetzes zu betreiben. Der Senat soll bei der nächsten Frühjahrstagung
der Konferenz der Innenminister der Länder beim Bundesinnenminister darauf
hinwirken. Das geht aus einem Antrag hervor, den die Partei Rechtsstaatlicher
Offensive eingebracht hat. Damit schließt sich Hamburg einer Initiative Bayerns
an. Zugleich wird der Senat dazu aufgefordert, alle gesetzlich möglichen
Maßnahmen gegen die Organisation auszuschöpfen und bei der Hamburger Polizei
spezielle Ansprechpartner zu schulen
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- Der
Tagesspiegel, 25.1.2003, weso
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- Scientology gibt Bespitzelung
zu
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- Berlins Sektenbeauftragter wurde verfolgt und fotografiert. Deshalb
predigte er unter Polizeischutz
Die Scientology Kirche hat zugegeben, dass
sie den Sektenbeauftragten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, Thomas
Gandow, überwacht hat. Eines ihrer Mitglieder habe versucht, für einen
Rechtsanwalt die ladungsfähige Anschrift von Gandows Begleiter, dem
amerikanischen Scientology-Aussteiger Gerald Armstrong, zu ermitteln. Gegen
Armstrong lägen verschiedene Verfügungen von US-Gerichten vor, sagte Sabine
Weber von Scientology Deutschland. Man wolle versuchen, diese Verfügungen nach
internationalem Recht gegen Armstrong in Deutschland zu vollstrecken.
Gleichzeitig wolle man hier juristisch gegen ihn vorgehen, um ihm unter anderem
die Behauptung zu untersagen, die Scientology-Kirche trachte ihm nach dem
Leben.
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- Gandow und Armstrong waren am vergangenen Sonnabend zu einem
Gottesdienst in der Luisenkirche am Gierkeplatz in Charlottenburg verfolgt
worden. Es seien mindestens zwei Autos gewesen, sagte Gandow. Auf dem Weg von
Brandenburg nach Berlin sei sein Wagen von einem Verfolgerfahrzeug massiv
bedrängt worden. Der Fahrer habe ihn und Armstrong auf der Autobahn
fotografiert, sei dabei dicht aufgefahren oder habe ihn ausgebremst.
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- Die
Situation sei so bedrängend geworden, dass er schließlich die Brandenburger
Autobahnpolizei zu Hilfe rief. Diese stoppte den Verfolger an der Raststätte
Michendorf, überprüfte ihn und verhängte ein Verwarnungsgeld, weil der Fahrer
ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hatte. Die Polizei begleitete den Wagen
Gandows bis zur Stadtgrenze, wo er von Berliner Polizisten geschützt
wurde.
Sie bewachten auch die Luisenkirche während des Gottesdienstes, in
dem Armstrong über seine Erfahrungen mit Scientology sprach. Gandow will während
der Fahrt auf der Autobahn noch ein zweites Fahrzeug mit mindestens drei
Insassen bemerkt haben, die ihn und Armstrong ebenfalls überwachten und Fotos
machten. Der Geistliche ist sich sicher, dass es sich bei diesen Männern
ebenfalls um Scientologen gehandelt hatte.
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- Auf der Autobahn seien offenbar
"JamesBond-Phantasien" mit ihrem Mitglied durchgegangen, kritisierte die
Scientology Kirche Deutschland. Der Mann werde dafür "kirchenintern
disziplinarisch zur Verantwortung gezogen". Der Gottesdienst in der Luisenkirche
sei von einem Berliner Mitglied der Scientologen besucht worden. Die Frau sei
zuständig für "lokale Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Belange". Gandow
hatte gesagt, es handele sich bei ihr um eine Führungskraft des
Scientology-"Geheimdienstes" OSA. Die Frau hatte während des Gottesdienstes Wort
für Wort protokolliert.
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- Die Scientologen warfen Gandow vor, er sei im
Dezember während eines Besuchs im russischen Jekaterinburg gemeinsam mit
Armstrong gewaltsam in die dortige "Scientology Mission" eingedrungen und habe
Unterlagen gestohlen. Das stimme nicht, sagte Gandow. Er sei vom dortigen
Scientologyvorsitzenden eingeladen worden und habe keine Unterlagen mitgenommen.
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- Hamburger Abendblatt, 22.1.2003,
HA
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- Teilerfolg für Scientology
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- Die Sektenbeauftragte Ursula
Caberta (52) darf ihre kritischen Äußerungen über Scientology nicht wiederholen.
Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Hamburg mit einer einstweiligen Anordnung
entschieden. Caberta hatte behauptet, dass die Organisation in Hamburg bankrott
sei, bzw. dass die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte
ein radikaler Arm von Scientology sei. Die Gerichtsentscheidung in dem
Hauptsacheverfahren des Prozesses steht indes noch aus.
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- Tagesspiegel Lokales 21.1.2003,weso
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- Polizeiaufmarsch in
der Luisenkirche
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- Uniformierte Beamte schützten den Berliner
Sektenbeauftragten Thomas Gandow, der sich von Scientology bedrängt
fühlt
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- Gottesdienst unter Polizeischutz: Aus Angst vor Störungen durch die
Scientology-Church kamen am Sonntag uniformierte Polizisten in die Luisenkirche
in Charlottenburg. Der Sektenbeauftragte der evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg, Thomas Gandow, sprach über die umstrittene Organisation, an
seiner Seite war Gerald Armstrong, ein Scientology-Aussteiger.
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- Schon auf dem
Weg von Brandenburg zur Luisenkirche am Gierkeplatz seien sie von Scientologen
verfolgt, fotografiert und massiv bedrängt worden, sagte Gandow gestern.
Offenbar sei es den Mitgliedern der Sekte darum gegangen, den Auftritt von
Gerald Armstrong zu verhindern und ihn einzuschüchtern. Armstrong sprach während
des Gottesdienstes über seine Erfahrungen im Kampf gegen die Scientologen. Seit
Armstrong vor rund zwanzig Jahren die Organisation verlassen habe, werde er
weltweit verfolgt.
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- Die Scientologen hefteten sich bereits in Gandows
brandenburgischen Heimatort an seinen Wagen. Auf der Autobahn sei sein Fahrzeug
bedrängt worden, der Fahrer habe dabei Fotos gemacht, sei dicht aufgefahren oder
habe ihn ausgebremst: "Die Situation wurde immer bedrängender - dann habe ich
die Autobahnpolizei angerufen", sagte Gandow. Die Beamten winkten den Verfolger
in Michendorf auf den Rastplatz, nahmen seine Personalien auf und kassierten ein
Verwarnungsgeld: "Weil er während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung
telefoniert hatte", sagte Gandow. Er habe dann noch Anzeige wegen Nötigung und
Verkehrsgefährdung erstattet.
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- Die Berliner Polizei übernahm den Schutz Thomas
Gandows und seines Begleiters an der Stadtgrenze in Dreilinden. In der
Luisenkirche erkannte Gandow später einige hochrangige Scientology-Mitglieder
wieder. Unter anderem habe die deutsche Chefin des Scientology-"Geheimdienstes"
OSA in der Kirche gesessen und jedes Wort protokolliert. Berlin sei als
Hauptstadt für die Scientologen "sehr interessant."
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- In Berlin steht die
Organisation unter Beobachtung des Verfassungsschutzes (LfV). Für den
Geheimdienst stehen "die politischen und gesellschaftlichen Zielvorstellungen
der Organisation im Gegensatz zu tragenden Prinzipien des Grundgesetzes." In
weiten Teilen seien Scientologys Lehren "antidemokratisch und
menschenfeindlich".
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- Im Frühjahr 1998 hatte ein Informant des
Verfassungsschutzes einen hohen Beamten der Berliner Polizei fälschlicherweise
als hochrangiges Scientology-Mitglied bezeichnet. Der Polizeidirektor war später
rehabilitiert worden. Der damalige Berliner Innensenator Jörg Schönbohm hatte
seinerzeit Fehler des LfV zugegeben.
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- Süddeutsche
Zeitung, 17.1.2003, Dietrich Mittler
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- Geschmerzte
Heilpraktiker
- Kritik an Nebenwirkungen beim Kampf gegen
Scientologen
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- Bayerns Heilpraktiker beobachten die Kampfansage von
Innenminister Günther Beckstein an Scientology mit Sorge. Um die Tätigkeit der
Sekte einzuschränken und gegen Therapieangebote von "Scharlatanen" eine Handhabe
zu bekommen, will sich das Innenministerium künftig "Maßnahmen nach dem
Heilpraktikergesetz" vorbehalten. "Wenn die Staatsregierung gegen Scientologen
vorgehen will, dann sollte sie dies auf einer anderen Rechtsbasis tun", fordert
indessen der Landesverband Deutscher Heilpraktiker in München. Es sei
außerordentlich fragwürdig, ausgerechnet mit dem Heilpraktikergesetz gegen
Scientologen und ihre Organisation vorgehen zu wollen. "Wir befürchten, dass
unser Beruf in einen Machtkampf zwischen der Staatsregierung und der
Scientologen-Organisation hineingezogen werden kann, den wir nicht wollen und
der uns nur schaden kann", argumentiert der Verband.
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- Im Innenministerium löst
die Kritik des Verbandes Kopfschütteln aus. "Es geht uns doch gar nicht darum,
das Heilpraktikergesetz zu verschärfen", erklärte ein Sprecher, "da hat der
Verband offensichtlich etwas in den falschen Hals bekommen." Das Ministerium
prüfe lediglich Maßnahmen gegen Scientologen, die berufs- oder gewerbsmäßig
Heilkunde ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausüben. Die Auskunft
beruhigt den Landesverband der bayerischen Heilpraktiker keineswegs: "Diese
Fälle wären vergleichbar mit vielfältigen Tätigkeiten anderer
Grauzonen-Therapeuten, etwa den Geistesheilern. Wir fordern seit Jahren vom
Staat, gegen diesen Wildwuchs vorzugehen - leider mit mäßigem Erfolg." Wenn die
Staatsregierung nun denn im Heilpraktikergesetz eine Handhabe sehe, gegen die so
genannten Grauzonen-Therapeuten vorzugehen, dann solle das umfassend geschehen -
"und nicht selektiv nur gegen Scientologen".
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- Um allen Verdächtigungen von
vornherein aus dem Weg zu gehen, erklärten die Verbandsvertreter Uwe Sieber und
Ursula Hilpert Mühlig, der Landesverband habe bereits vor einigen Jahren
berufsständische Regelungen gegen eine Unterwanderung durch diverse Sekten
getroffen: "Aufnahme-Anträgen in unserem Verband liegt eine Erklärung bei, mit
der der Antragssteller versichern muss, nicht der Scientology-Organisation
anzugehören." Auch müssten alle Lehrer der verbandseigenen Heilpraktikerschule
"Josef Anger" bestätigen, nicht Scientologen zu sein. Diese Maßnahme, so der
Verband, richte sich aber "nicht allein gegen Scientologen, sondern gegen alle
Tendenzen zur Agitation in unserem Beruf".
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- 2002
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- Hamburger Abendblatt, 21.12.2002, hib
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- Schill will
Verbot von Scientology
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- Die Schill-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
will ein Verbot der Scientology-Organisation prüfen lassen. Reinhold Schaube
(49), rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, stellte am Freitag einen
Maßnahmenkatalog zum Umgang mit der Organisation vor, der nun in die
Bürgerschaft eingebracht werden soll. Hintergrund der Forderungen ist ein von
der bayerischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten der
Ludwig-Maximilians-Universität München. Demnach widerspreche Scientology
zentralen Prinzipien der Verfassung. So stehe die Behandlung von "Mitarbeitern"
in Konflikt mit grundrechtlichen Institutionen wie der Wahrung der Menschenwürde
und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Außerdem, so das Gutachten, seien
durch das Vorgehen der Organisation verschiedene Straftatbestände erfüllt - vom
Betrug bis zur Volksverhetzung. Darin sehen die Wissenschaftler mögliche
Anhaltspunkte für ein Vereinsverbot. Die Schill-Fraktion wendet sich daher auch
an Bundesinnenminister Otto Schily (70, SPD). "Er soll endlich seine zögerliche
Haltung in der Auseinandersetzung mit Scientology aufgeben und die Konsequenzen
aus dem Gutachten ziehen", so Schaube. Dazu gehöre die Einleitung eines
vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens. "Sollten darin gerichtsverwertbare
Erkenntnisse gewonnen werden, muss die Organisation verboten werden." Allerdings
sei es schwierig, entsprechendes Beweismaterial zu sammeln.
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- An die Adresse
des Hamburger Senats richtete Schaube die Forderung nach einer Prüfung aller
rechtlichen Möglichkeiten gegen Scientology. Zudem sollten die Ergebnisse der
Studie bekannt gemacht werden.
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- Die Welt,
21.12.2002, Insa Gall
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- Fraktion setzt Schill unter
Druck
- Forderungskatalog: Senat soll Kampf gegen Scientology deutlich
verschärfen
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- Die Schill-Fraktion setzt den eigenen Innensenator,
Parteigründer Ronald Schill, unter Druck: Sie fordert, den Kampf gegen die
Scientologen deutlich zu verschärfen. "Der Senat", erklärte der rechtspolitische
Sprecher der Schill-Fraktion, Reinhold Schaube, "muss mehr tun." Für die
Bekämpfung von Scientology ist in der Hansestadt die Innenbehörde zuständig, die
vor zehn Jahren zu diesem Thema eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat.
Derzeit wird die Zahl von Scientology-Mitgliedern in Hamburg auf 900
geschätzt
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- Schaube legte gestern eine Liste mit Forderungen vor, mit denen die
Schill-Fraktion den Kampf gegen die Scientology-Organisation verschärfen will:
Der Senat solle alle gesetzlichen Maßnahmen gegen die Organisation prüfen und
insbesondere Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz
und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb anschieben. Die Beobachtung der
Scientologen durch den Verfassungsschutz müsse unter dem Gesichtspunkt der
Organisierten Kriminalität ausgeweitet werden. Opfern und Aussteigern von
Scientology seien erfahrene Rechtsanwälte zu benennen. Auch in der Hamburger
Polizei müssten spezielle Ansprechpartner geschult und der Öffentlichkeit
vorgestellt werden, fordert Schaube. Die Bezirksämter müssten die Genehmigung
der Nutzung öffentlicher Plätze und Wege restriktiver handhaben. Und schließlich
solle sich die Hansestadt einer Bundesratsinitiative Bayerns anschließen, welche
sich eine Neuordnung des Psychomarktes zum Ziel gesetzt hat.
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- Schaube
begründet seinen Vorstoß mit den jetzt veröffentlichten Ergebnissen eines
wissenschaftlichen Gutachtens über die Gefährlichkeit von Scientology, das die
bayerische Landesregierung in Auftrag gegeben hatte. Danach steht die
Organisation im Widerspruch zu zentralen Prinzipien der bundesdeutschen
Rechtsordnung. Die Behandlung von Scientology-Mitarbeitern durch die eigene
Organisation verletzte teilweise Grundrechte wie die Wahrung der Menschenwürde,
das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie den Schutz der Ehe. Ferner seien viele
der von Scientology angebotenen Kurse als strafbare unerlaubte Ausübung von
Heilkunde zu sehen, soweit entsprechende Zulassung fehlten. Als weitere mögliche
Straftatbestände nennen die Gutachter Volksverhetzung, Körperverletzung durch
Unterlassung, die Nötigung sowie schließlich sogar die Bildung einer kriminellen
Vereinigung. Die Verfasser der Studie sehen Anhaltspunkte dafür, ein
Vereinsverbot für Scientology zu erwägen. "Die Ergebnisse des Gutachtens sind
eindeutig und fordern den Rechtsstaat zum Handeln heraus", so
Schaube.
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- Brisant sind die Forderungen der Schill-Fraktion auch deshalb, weil
Kritiker unter anderem aus kirchlichen Kreisen dem bürgerlichen Senat
vorgeworfen hatten, weniger entschieden gegen die Scientologen vorzugehen als
der Vorgängersenat. Schaube würdigte ausdrücklich die langjährigen Bemühungen
von Ursula Caberta, Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology. "Mein Anliegen ist
es, diese Arbeitsgruppe aktiv zu unterstützen."
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