- Tom Cruise weiht neue Scientology-Vertretung in Madrid
ein
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- Saar-Echo vom
19.9.04
- http://www.saar-echo.de/news.php?news_ID=13704
Tom Cruise
weiht neue Scientology-Vertretung ein: Hollywood-Star Tom Cruise hat am
Samstagabend die neue Scientology-Vertretung in der spanischen Hauptstadt Madrid
eröffnet. Rund tausend Scientology-Mitglieder schauten zu, wie der Schauspieler
eine Gedenktafel enthüllte. Cruise begrüßte sie mit einigen spanischen Sätzen.
Die Einweihungsfeier hatte am frühen Abend mit einem Popkonzert
begonnen. Seit mehreren Tagen hatte Scientology Flugblätter an junge Leute in
Madrid verteilt und zu einem "Fest mit Tom Cruise" eingeladen. Auch die
spanische Schauspielerin Monica Cruz, Schwester von Cruise' Ex-Freundin Penelope
Cruz, nahm an der Veranstaltung am Samstagabend teil. Tom Cruise ist bekennendes
Scientology-Mitglied.
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- Tages-Anzeiger; 28.09.2004
Die Zuger
TCM Tschuppert soll Mitarbeiter von Helvetia-Patria und SBB ausgebildet
haben.
Von Hugo Stamm
Scientologen, die durch das Kommunikationstraining ihrer Sekte gegangen
sind, arbeiten gern im Bereich von Coaching und Consulting. Zum
Beispiel
die Firma Easy Train, die Mitarbeiter der Luzerner Verwaltung, der
Stadt
und des Kantons Zürich ausgebildet hat (TA vom 16. September). Die
Firma
wird von Scientologen geführt und wendet die Methoden des
Sektengründers
Ron Hubbard an.
Noch erfolgreicher als Easy Train ist die Coaching-Firma TCM Tschuppert
in Rotkreuz, die seit 1991 aktiv ist. Inhaber Bruno Tschuppert und
mehrere Geschäftsleitungsmitglieder und Trainer sind Scientologen. Die
Referenzliste der TCM ist eindrücklich: SBB, Suva, Ruag, VonRoll,
DaimlerChrysler, Swissonline, Saab, Sanitas-Troesch, Electrolux, Otto's
Warenposten, Smart, Suzuki, Volvo, die Basellandschaftliche
Kantonalbank
und viele mehr figurieren darauf. Das heisst: Sie figurierten. Als der
TA Recherchen anstellte, verschwand die Referenzliste plötzlich von der
Homepage. Verschiedene Firmen hatten nichts gewusst von der Liste und
reagierten empört.
Zum Beispiel Otto's Warenposten. «Ja, wir schickten
vor drei bis vier Jahren Mitarbeiter an Verkaufskurse von TCM», sagt
Sprecherin Angela Schnyder. «Als wir vom scientologischen Hintergrund
der Firma Wind bekamen, haben wir die Zusammenarbeit sofort
abgebrochen.» Sie werde verlangen, dass ihr Unternehmen von der
Referenzliste genommen werde.
Ohne Einwilligung
Ähnlich reagiert der Versicherungskonzern Helvetia-Patria. Vor ein paar
Jahren nahmen rund 30 Mitarbeiter an einem Verkaufsseminar der TCM
teil.
Als sie den Zusammenhang entdeckt hätten, sei der Auftrag gestoppt
worden, sagte Mediensprecher Beat Holdener. Das Firmenlogo sei ohne
Einwilligung verwendet worden.
Auch die SBB reagierten überrascht. «Wir haben keine Hinweise auf eine
Zusammenarbeit mit der Firma Tschuppert», sagt SBB-Sprecher Danni
Härry.
Er kann aber nicht ausschliessen, dass eine externe Stelle Mitarbeiter
bei TCM ausbilden liess.
So auch bei der Suva. «Unsere Personalabteilung hat keine Verbindung
zur
Firma Tschuppert», erklärt Sprecher Manfred Brünnler. Es sei aber
möglich, dass eine Agentur einen Auftrag an TCM Tschuppert vergeben
habe.
Auch im Werbebereich ist TCM erfolgreich. Ihre Kurse werden auf der
Homepage der Gratiszeitung «20 Minuten» und von Jobwinner, beides
Produkte der TA-Herausgeberin Tamedia, aufgeführt. Die Seminarangebote
würden von einem externen Partner zusammengestellt, sagt eine
Sprecherin
von Jobwinner.
TCM-Geschäftsleitungsmitglied Helen Tschuppert schiebt die
Verantwortung
für die Referenzliste einem ehemaligen Mitarbeiter zu. Er habe zwar von
den Kunden die Bewilligung eingeholt, Aussagen zu den Kursen zu
veröffentlichen. Bei den Logos habe er das unterlassen, was der
Geschäftsleitung nicht bekannt gewesen sei. Die Reaktionen der Kunden
hätten TCM veranlasst, die Referenzliste aus dem Internet zu nehmen.
Bei
den Kursen von TCM fliessen Elemente des Sektengründers Hubbard ein,
wie
Kursteilnehmer bestätigen.
Auch die Mitarbeiter von TCM sind damit
konfrontiert. In internen Unterlagen ist von der
Hubbard-Verwaltungstechnologie die Rede. Mitarbeiter können wie bei
Scientology in den «Zustand der Nichtexistenz» versetzt werden. Die
Unterlagen enthalten ausserdem Zitate von Hubbard. Bruno und Helen
Tschuppert haben je 40'000 Dollar in die Kriegskasse von Scientology
gespendet und dürfen sich seither Scientology-Patrons nennen.
Totalitäres Gedankengut
TCM ist Mitglied beim Verband für Management und Motivation (VMM), der
1995 von Scientologen gegründet wurde. Die meisten VMM-Mitglieder - TCM
indes nicht - engagieren sich auch bei Wise (World Institute of
Scientology Enterprises), einer Unterorganisation der Sekte. Wise
verfolgt das Ziel, in allen Betrieben der Welt die Hubbard-Technologie
zu installieren. Das totalitäre Gedankengut kommt auch in einer
Wise-Zeitung zum Ausdruck, die titelte: «Wise Consulting erobert ein
neues Land nach dem andern». Wise stimmt mit den Zielen von Scientology
überein. Mitglieder müssen Tantiemen bis zu 15 Prozent abliefern. Wer
seine Mitarbeitenden von Wise- und VMM-Unternehmen schulen lässt, läuft
Gefahr, dass diese missioniert werden.
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-
- Ein deutsches Urteil in einer ähnlichen Angelegenheit
- in eine
neuere Liste der schweizerischen Patrons.
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WISE-Liste : Verbreitung zulässig
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Hubert Berrang, beteiligt an Scientology-Tarnorganisationen und
(damals)
-
- Unternehmensberater, wollte die Aussage verbieten lassen, dass seine
Firma dem Verband der Scientology-Firmen angehört.
-
- Das Landgericht München lehnte die Klage ab
:
"Es besteht ein elementares Interesse der Allgemeinheit, zu erfahren,
welcher Personenkreis diesem eingetragenen Verein angehört"
- Oberlandesgericht München Aktenzeichen: 21 U 4619/94
[1. Instanz: Landgericht München 9 O 10326/94 ]
-
-
URTEIL
In dem Rechtsstreit
-
-
Hubert J. Berrang, Schwanthalerstr. 60, 80336 München
- Verfügungskläger und Berufungskläger -
-
-
gegen
-
- 1. Renate Hartwig, Zehentstadelweg
14,.89284 Pfaffenhofen
-
2. Weltbild Verlag GmbH, 86169 Augsburg
- - Verfügungsbeklagte und Berufungsbeklagte
-
- wegen Unterlassung
-
-
erlässt der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch
[Richter]
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.09.1994 folgendes
-
-
Endurteil :
-
-
I. Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das .Endurteil des
Landgerichts München I, 9. Zivilkammer, vom 20.Juni 1994 wird
zurückgewiesen.
-
- II. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen.
-
-
Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen, da die Parteien hierauf
verzichtet haben und das Urteil unzweifelhaft nicht mit einem
Rechtsmittel angefochten werden, kann (§ 313 a Abs. 1, § 523 ZPO).
-
-
Dr. Bauer Knapp Brendel Vorsitzender Richter Richter Richter am
Oberlandesgericht
-
- Landgericht München I
Geschäftsnummer: 9 0 10326/94
-
-
URTEIL
-
- Verkündet am 20.06.1994
-
-
In dem Rechtsstreit
-
-
Hubert J. Berrang, Schwanthalerstraße 60, 80336 München,
-
- Verfügungskläger -
-
-
gegen
-
-
1. Renate Hartwig , Zehentstadelweg 14._.89284 Pfaffenhofen,
- 2. Firma Weltbild Verlag GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Carel Halft, Steinerne Furt 68-70, 86169 Augsburg,
-
- Verfügungsbeklagte -
-
-
wegen Unterlassung
-
- erläßt das Landgericht München I, 9. Zivilkammer. durch [Richter]
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.06.1994
folgendes
-
-
Endurteil :
-
- I. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird
zurückgewiesen.
-
II. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in
Höhe von jeweils DM 1.900,-- abwenden, wenn nicht die
Verfügungsbeklagten vor Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher
Höhe leisten.
-
-
Tatbestand :
-
- Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Unterlassung wegen
Veröffentlichungen über ihn in einem Buch geltend.
Die Beklagte zu 1) ist Autorin des Buches "Scientology - Ich klage
an!",
das im Verlag der Beklagten zu 2) erscheint. In dem Buch wird über
Aktivitäten der Scientology Church berichtet. Auf den Seiten 107 ff
wurde unter dem Kapitel "Scientology und Wirtschaft" und dem
Unterkapitel "Unterwanderung der Wirtschaft" in Fotokopie ein Auszug
aus
einer Liste von deutschen "WISE-Unternehmen" abgedruckt, der unter
anderem enthält :
-
-
"Berang & Partner Consulting
- Hubert und Luise Berrang
-
Consulting
Schwanthalerstr. 60 Munich 2
-
8000 Germany"
-
- Auf den weiteren Inhalt des Kapitels wird Bezug genommen (Anl. K 1) .
-
- Mit seinem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung verlangt der
Kläger von den Beklagten, es zu unterlassen, weiterhin zu behaupten, er
sei ein deutsches WISE-Unternehmen bzw. seine Firma sei ein solches.
-
- Er trägt hierzu vor, die WISE sei ein weltweiter Verband der
Scientology-Unternehmen und damit eine Organisation der
"Glaubensgemeinschaft" der Scientology-Kirche.
-
-
Er sei ca. 2 Jahre lang bis zur Jahreswende 1990/91 Mitglied bei WISE
gewesen. Seither sei er weder persönlich Mitglied noch bestünden
Verbindungen seiner Unternehmensberatung zu WISE.
-
- Er gestalte seine Firma nicht nach den Grundsätzen der
"Scientology-Kirche".
Nach seiner Kenntnis sei WISE nicht eine Dachorganisation von
Scientology.
-
-
Durch diese Veröffentlichung sei er in seinen allgemeinen
Persönlichkeitsrechten auf Ehre und Beruf beeinträchtigt, verletzt und
betroffen, weil ihm die Mitgliedschaft zu einem Unternehmen unterstellt
werde, das in der gegenständlichen Veröffentlichung mehrfach verrissen
werde. Ihm werde unterstellt, er unterwandere die deutsche Wirtschaft.
-
- Er beantragt
:
-
-
Die Antragsgegner haben es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu
DM 500.000,--, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren oder
Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, beim Antragsgegner zu 2) zu vollziehen
an dessen Geschäftsführer, zu unterlassen, wörtlich oder sinnge
mäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder zu
veröffentlichen, der Antragsteller sei ein deutsches WISE-Unternehmen,
und/oder die Berrang & Partner Consulting sei ein WISE-Untemehmen.
-
- Die Beklagten beantragen,
-
- den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
-
-
Sie tragen vor, sie hätten im Text des Buches nicht behauptet, daß der
Kläger Mitglied von WISE sei, es sei lediglich die Fotokopie eines
Auszugs aus einer Liste der "deutschen WISE-Unternehmen" abgedruckt
worden. Es werde bestritten, daß der Kläger nicht mehr Mitglied bei
WISE
sei. Zum einen seien er und sein Unternehmen sowohl in der Liste für
1991 wie auch für 1992 enthalten. Es werde bestritten, daß die vom
Kläger behauptete Kündigung seiner Mitgliedschaft diese beendet hätten.
-
-
Der Kläger habe auch nicht behauptet, daß seine Ehefrau, die als
Partnerin in dem Unternehmen des Klägers aufgeführt sei, aus der WISE
ausgetreten sei. Somit sei das Unternehmen nach wie vor Mitglied dieser
Organisation.
-
- Es bestehe ein großes Informationsinteresse der Allgemeinheit über die
Organisation "Scientology" und ihre wirtschaftliche Tarnunternehmen.
Somit sei die Veröffentlichung im Sinne von
§ 193 StGB gerechtfertigt.
-
-
Der Kläger legte eine eigene eidesstattliche Versicherung vom
27.05.1994
(Anl. K 3) vor.
-
- Entscheidungsgründe
:
-
-
Der zulässige Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist nicht
begründet.
-
- Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Anspruch, daß diese in dem
streitgegenständlichen Buch der Beklagten zu 1) den Auszug der
WISE-Liste nicht mehr abdrucken. Die Beklagten waren berechtigt, die
gegenständliche Liste der Organisation WISE abzudrucken. Der Kläger hat
auch nicht glaubhaft gemacht, daß sein Unternehmen in der Form, in der
es in der WISE-Liste aufgeführt ist, nicht mehr Mitglied dieser
Organisation ist.
-
- 1. Die Beklagten haben in dem gegenständlichen Kapitel des Buches die
Behauptung aufgestellt, der Kläger oder seine Firma seien ein deutsches
WISE-Unternehmen, indem sie den Auszug einer offiziellen Liste dieser
Organisation abgedruckten, in der das Unternehmen, an dem der Kläger
beteiligt ist, aufgeführt war.
-
-
Sie haben nicht hinzugefügt, daß sie nicht überprüft haben, bzw.
überprüfen konnten, ob zum Zeitpunkt des Erscheinens des Buches diese
Liste noch aktuell war, also den tatsächlichen Stand der Mitgliedschaft
bestätigte. Sie haben auch nicht darauf hingewiesen, daß diese Liste
den
Stand Ende 1992 widergibt und daß seither keine weitere Liste
erschienen
ist. Insoweit haben sie sich also die Information, die durch die
Organisation WISE vermittelt wurde, zu eigen gemacht.
-
- Hierzu waren sie doch auch berechtigt.
-
- Es ist das grundgesetzlich garantierte Recht der Presse, zu der auch
die
Beklagten zu zählen sind, über Organisationen wie Scientology, die eine
erhebliche, wirtschaftliche Macht darstellt, umfassend zu berichten und
insbesondere auch deren Aktivitäten offenzulegen.
-
- Gerade weil die Scientology-Kirche e.V. in Deutschland auch erhebliche
wirtschaftliche Aktivitäten ausübt, muß es das Recht der Presse sein,
diese Aktivitäten einem breiten Publikum aufzuzeigen. Wer in einem
solchen Umfange am wirtschaftlichen Leben teilnimmt, muß es hinnehmen,
daß über ihn, auch negativ, berichtet wird.
-
-
Es besteht ein elementares Interesse der Allgemeinheit, zu erfahren,
welcher Personenkreis diesem eingetragenen Verein angehört.
Wenn die Vereinsmitglieder in der Öffentlichkeit auftreten und
insbesondere wirtschaftlich tätig werden, müssen sie es hinnehmen, daß
solche Umstände, die für ihre Wirtschaftspartner von Interesse sind,
bekannt gegeben werden.
-
-
Nachdem der Kläger und seine Ehefrau mit ihrem Unternehmen auch noch in
der neuesten WISE-Liste aufscheinen, müssen sie es hinnehmen, daß diese
offizielle Information der Organisation WISE auch von Dritten
weiterverbreitet wird.
-
- Der Kläger räumt selbst ein, jedenfalls früher Mitglied dieser
Organisation gewesen zu sein. Selbst wenn unterstellt wird, daß er dort
1990 ausgetreten sei, so ist für das Gericht schlechthin nicht
verständlich, warum er dann in den Listen der beiden Folgejahre nach
wie
vor aufscheint.
-
-
Wenn es ihm mit der Beendigung der Mitgliedschaft bei WISE tatsächlich
ernst gewesen wäre, so hätte er es bei dieser Organisation durchsetzen
können und müssen, daß er aus der Liste getilgt wird. Nachdem seine
Ehefrau unstreitig noch Mitglied der Scientology-Organisation ist und
auch er hinter dieser Organisation steht, wie sich aus den
Darstellungen
der Klageschrift entnehmen läßt, hätte er es ohne weiteres in der Hand
gehabt, einen Anspruch, aus der Liste getilgt zu werden, durchzusetzen.
-
- Nachdem er es aber vorzog, keine ernsthaften Aktivitäten zu entwickeln,
um tatsächlich aus der Liste gestrichen zu werden, muß er es hinnehmen,
daß die aktuelle Liste von Dritten verbreitet wird.
-
-
Schon aus diesem Grunde ist der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen
Verfügung nicht begründet.
-
- 2. Hinzu kommt, daß er nicht hat glaubhaft machen können, er und sein
Unternehmen seien tatsächlich aus der Organisation WISE ausgeschieden.
-
- a) Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Kläger in der
WISE-Liste als Gesellschafter einer Firma Berrang & Partner Consulting
aufscheint.
-
-
Dem widerspricht die Angabe in der eidesstattlichen Versicherung vom
27.05.1994, er persönlich sei Mitglied bei WISE gewesen.
-
-
Der Kläger hat auch mit keinem Wort erklärt, wie es dazu gekommen ist,
daß er zusammen mit seiner Frau als Partner der Consulting-Firma in der
Liste aufscheint.
-
- Seine Einlassung, er wisse nicht, wie es dazu gekommen ist, erscheint
unglaubhaft, da aus keinem der von ihm vorgelegten Schreiben
hervorgeht,
daß er gegen die Aufnahme seiner Frau in die Liste protestierte.
-
- Aus dem Schreiben vom 09.10.1991 läßt sich sogar entnehmen, daß die
Angabe in der Liste von ihm stammte, da er dort davon sprach, daß "Our
Adress" aus der Liste entfernt werden sollte. Dies kann sich nur auf
die
Adresse von ihm und seine Frau bezogen haben. Spätestens in diesem
Brief
wäre es
angebracht gewesen, darauf hinzuweisen, daß die als Partnerin benannte
Ehefrau Luise Berrang nie Mitglied gewesen sei. Gerade das Gegenteil
geht jedoch aus diesem Schreiben hervor.
-
-
Nicht nachvollziehbar ist auch der Vortrag des Klägers bezüglich seiner
Firma. Nach seinem Vortrag seien die beiden Mitgesellschafter seiner
Firma bereits 1988 aus dieser Firma ausgetreten. Dennoch verwendete er,
wie er einräumt, weiterhin den Briefkopf dieser Firma noch bis 1993.
Dies läßt es äußerst unglaubhaft erscheinen, daß tatsächlich ab 1988
die
Firma als Einzelfirma geführt wurde. Hinzu kommt, daß er die Angabe der
beiden Geschäftspartner im Termin vom 20.06.1994 verweigerte. Das
Gericht kann hierin nur die Absicht sehen, die wahren Verhältnisse zu
verschleiern.
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-
Dies legt den Verdacht nahe, daß die Firma "Berrang Consulting" nach
wie
vor in einer verschleierten Form Mitglied von WISE ist.
-
-
Dafür spricht auch das vom Kläger vorgelegte Schreiben der WISE vom
07.07.1992, in welchem ihm angeboten wurde, weiter bei dieser
Organisation tätig zu sein. Wenn er dann in der darauffolgenden Liste,
die Ende 1992 erschien, wieder mit seiner Firma enthalten war, kann das
nur so gedeutet werden, daß er, in welcher Form auch immer, sich zur
weiteren Mitarbeit bereit erklärt hatte, zumal er nicht vortragen
konnte, daß er sich gegen die Aufnahme in die Liste 1992 in irgendeiner
Weise gewehrt hatte.
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Unter diesen Umständen kann seiner eidesstattlichen Versicherung keine
Glaubwürdigkeit beigemessen werden.
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Somit hat er nicht glaubhaft machen können, daß er und sein Unternehmen
tatsächlich nicht mehr in irgendeiner Form Mitglied der Organisation
WISE sind.
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3. Daher war der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung
zurückzuweisen.
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Kosten: § 91 ZPO. Vorläufige Vollstreckbarkeit : § 708 Nr. 6, 711 ZPO.
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Heiss
|
Dr
Steinlehner-Stelzner
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Hecker
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vors.
Richter
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Richterin
|
Richter
|
- am Landgericht
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- am Landgericht
|
- am Landgericht
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- IMPACT MAGAZINE # 109 [Ca Sept 2004]
The Magazine of the International Association of Scientologists
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PATRON
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Awarded to those who donate $40,000 US.
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- PATRON WITH HONORS
- Awarded to those who donate $100,000 US.
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PATRON MERITORIOUS
-
Awarded to those who donate $250,000 US.
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SILVER MERITORIOUS
-
Awarded to those who donate $750,000 US.
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Conventions
John Q. Public indicates Patron Status
-
JOHN Q. PUBLIC indicates Patron With Honors
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* JOHN Q. PUBLIC * indicates Patron Meritorious
- # JOHN Q. PUBLIC # indicates Silver Meritorious
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<...>
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- SWITZERLAND
:
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Advanced Technology Services
Philippe Aguet
-
* LAURENCE ALTHAUS-WALTER *
- * FELIX ALTORFER *
-
HEIDI ALTORFER
- Gabrielle Arnold
- Peter Arnold
-
Juan Auge
- Caroline Bader-Bonifas
- EDWIN BAER [was Baer-Holenstein]
- Ruth Baer [was Baer-Holenstein
-
Edgar Bammatter
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URS BAUMANN
- * WERNER BAUMANN *
-
Gabi Beck-Lipsi
-
Scientology Kirche Bern
- ROMAN BERNHARDSGRÜTTER
- Rosmarie Bernhardsgrütter
- Alain Bohren
- Didier Bourgeade
- PIUS BROCH
-
Ernst Brönnimann
- Fritz Brügger
-
Xavier Bubendorf
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Doris Büchel
- RETO BÜCHEL
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Elisabeth Budin
- HANS JÖRG BÜHLER
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Jenny Buhler
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FRITZ BURGENER
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Irene Burgener
- Marcel Bürgi
MAX BÜRKLI
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Jean-Claude Camenisch
- RENZO CATTORI
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Stefano Cattori
- Jean Marc Chaubert
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Jean-Pierre Chauvin
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Jean-Christian Chevalier
- Henriette Chevrot
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Elana Chiancianesi [NEW]
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Marco Chiancianesi
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Gérard Chiquet [DELETED]
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Corine Chiquet-Grosjean
- Roland Christen
- Clear Switzerland Committee
- Daniel Clinclin
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Jean Pierre Collé
- Odette Comé
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Françoise Conod
- Paolo Corbi
- Bernard Crausaz
- Marianne Créola
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Bruno Crosani
- Bernard de Uthemann
- CATHERINE DE UTHEMANN
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Jean-Pierre Deleze [NEW]
Hans Disch
- RENE & CECILE DONZE-KUNG
- Luc Doret
- Regula & Roger Dormann
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ERWIN DOSSENBACH
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Rico Dossenbach
- PIERRE-ANDRÉ & CATHERINE DOUADY [+ and combined ]
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Olivier Dufour
-
Maxime Dutoit
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* ALBERT EHRLER *
- Corinne Ehrler
-
Monika Ehrler
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SIEGFRIED EHRLER
- Werner & Yvonne Eichenberger
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Thomas A. Elmiger
- MARIA ELMIGER-MARXER
-
JÜRG ELSASSER
-
David Ender
-
Edy Ender
- Sabine Ender
- URS & TILLA ERNST
- Ernst Esch & Maggy Robertson
- Familie Ettlin
- Marco Fachin
-
Steeve Falcy
-
Maria Fallegger
- Philippe Feijoo
- B. Finances SA
- Rudi Flosser
- Peter Flückiger
-
Ruedi Flückiger
- Albert Franceschetti
-
Nicolas Franceschetti
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Christine & Norbert Francois
- Family Frei
- MARIANNE FRITSCHI [NEW]
-
RITA FÜRER +
- Evelyne Gaille
Family
- Raymond Gaille
- Cecile Gendre-Girard
-
CHURCH OF SCIENTOLOGY GENEVA
- MARIANNE GENTON
- Reto Gfeller
- Guido Gielen
-
* THEO & MELISSA GREPPER* +
- ROLF GRUBER
- Martin Gysel
- Bernard Haeberlin
-
Werner Hämmig [DELETED]
-
Jonny Harper
- Martin Hauser
-
BARBARA HEGETSCHWEILER
-
DORLY HEGETSCHWEILER
*
- WALTER HEGETSCHWEILER
- *
Christa Hitz
Robert Hitz
*
- BENJAMIN HOLENSTEIN * [WAS * THE HOLENSTEIN FAMILY *]
- * JEANNETTE HOLENSTEIN *
-
JOCELYNE & MARTIN ERIC HUBER
-
Freddy Hunkeler
- HILDEGARD HUNKELER
- PETER HUNZIKER
- ROBERT HUNZIKER
- Brigitte Hunziker
- Lise Huser
- Joseph Indergand
- Maria Jäggi
- Gisela Jaillot
- ROGER JAILLOT
- FELIX JENNY
-
Werner Joller
-
Heidi Jordi
- Daniele Jossi
- Maja Jossi
-
Lucie Jungi-Saner
- THE JUNGI FAMILY
-
Beat Kappert
-
David W. Keat
Franziska Kelleter
- Peggy Kempf
-
Hans-Peter Klötzli
- THE KNECHT FAMILY
- GOTTFRIED KNEUBÜHLER +
-
Ernst Knutti
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The Koch Family
- Yves Kuepfer
- Harry Kunz
-
Richard Künzle for Imprimerie Vallorbe
- Michael Künzler
- Georgina Künzli
- Patrick Kuster
-
Lucio La Chimia [NEW]
- Church of Scientology Lausanne
-
* MIREILLE LENYEI *
- Richard Lenz
- Tobias Leutenegger
Maria Lienert
-
Juraj Lipscher
-
Hans Peter Loosli
- Erich Lüscher
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Heidi Matt [NEW]
- Konrad Matt
Henri Maurer
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Eros Mella
- Franziska Mella
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Otto Meyer
- Ursi Bühler Meyer
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Francois Meylan
- Philippe Mingard
-
Rolf Moll
-
Gregoire Montangero
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Susanne Montangero
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* BRETISLAV MRKOS *
-
ROSEMARIE MRKOS
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Peter Müller
- * FELICITAS MURK *
- Joeri Murk
Margrit Nauser
- Peter Neuhaus
- Paul Neuweiler
- Jurg Obrecht [NEW]
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Erich Oeggerli
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GABY OESCH
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AURELIA OLIVA
- Therese Oliva-Bloom
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Alfonso, Adeline, & Calysta Perez
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INGRID & VLADI PETEK
- Mahalia Petek
- Arno Piffaretti
- Cesar Polo
-
Nicolas Prince
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FLEMMING RASMUSSEN
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Felix Reinhard
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* CHRISTINE REY *
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Sandra Ricca-Broquet
- Donat Roth
- ANNELISE ROTHEN [DELETED]
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Michel Roux
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Luca Rovelli [NEW]
- Alfons Rüegg
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Nelly Rüegg
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Thierry Saint-Etienne
- Felix Schaffner
- Thomas Scherrer
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Denise Scherzinger
- ROLF SCHERZINGER
- Stephan Schirmer
- Sylvia Schmidt [DELETED]
- Martin Schönenberger [DELETED]
- Vreni Schönenberger
- Pius Schuler
- JUDITH SCHWYTER
- Ferdinand Seeholzer
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The Serafini Family
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Fabio Sgalbazzini
- MARIA-THERES SICHER
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Olivia Sicher
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* RAINI SICHER
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Vanessa Sicher
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The Sierro Family [NEW]
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Fritz Spohn [NEW]
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* BARBARA J. SPRINGER *
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* ROLF SPRINGER * [DELETED]
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Jürg Stäubli
- Yvonne Steiner-Ehrler
- Oliver Strasser
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Ueli Stutz
- Ursula Süss
- The Tanner Family
- NICOLA TERRIBILINI
- Peter Thalmann
- Ernst Theiler
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