- Netzeitung, 24.3.2002
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- Google hat Ärger wegen
Scientology
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- Google strich auf Druck der Sekte Anti-Scientology-Sites aus
dem Suchverzeichnis. Diese sollen angeblich das Copyright der Sekte verletzt
haben. Bürgerrechtler protestierten.
«Diese Site wird von Google.com
zensiert.» Andreas Heldal-Lund, der von Norwegen aus eine breite
Anti-Scientology-Homepage betreibt, auf der nun dieser großer Banner prangt,
weiß, wie man auf eine Problematik aufmerksam macht. Seit kurzem wird sein
Angebot namens Xenu.net samt einiger Spiegel-Server von der wichtigsten
Suchmaschine dieser Erde nicht mehr erfasst.
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- Suchmaschine löscht
Scientology-Kritiker
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- Google drohten womöglich größere Klagen wegen der
Verletzung von Copyrights, sollte der Netzdienst das Sekten-kritische Angebot
weiterhin in seinem Verzeichnis, dem so genannten Index, führen. All dies setzte
man Heldal-Lund in einem offiziellen Brief auseinander. Der bezeichnet dieses
Vorgehen schlichtweg als «Zensur» und sorgte dafür, dass die Web-Gemeinschaft
von dem Vorgang Wind bekam.
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- Scientology ist laut Angaben amerikanischer
Netzbürgerrechtler wie der «Electronic Frontier Foundation» (EFF) bekannt dafür,
Kritiker im Web mit dem Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten mundtot machen
zu wollen. Der so genannte «Digital Millenium Copyright Act» (DMCA), der noch
aus der Clinton-Ära stammt, vereinfacht diesen Prozess in den
USA.
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- Vereinfacht Copyright-Gesetz Zensur
?
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- Eine Notiz an den entsprechenden
Provider - oder in diesem Fall: eine Suchmaschine, die derartige Seiten in ihrem
Index vorhält - reicht aus, um entsprechende Löschungsaktionen einzuleiten.
Amerikanische Websites, auch die von Google, müssen eine spezielle «Abuse»-Seite
vorhalten, auf der ein potenzielles Piraterie-Opfer seine direkten
Ansprechpartner findet.
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- In diesem Fall hatte Google nur etwas vorschnell
reagiert: Zusammen mit den fraglichen Seiten, die laut Meinung von Scientology
ein «Copyright-Infringement» darstellten, wurde auch gleich noch die Startseite
von Xenu.net aus dem riesigen Verzeichnis der «Search Engine» gelöscht. Die ist
inzwischen wieder erreichbar.
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- Verärgerte User griffen zur
Selbsthilfe
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- Verärgerte User griffen unterdessen zur Selbsthilfe: Mit der
neuartigen Methode des «Google Bombing», mit der nach Angaben des
US-Online-Magazins 'Corante' die eigentlich als manipulationssicher geltende
Suchmaschine zu eigenen Gunsten verändert werden kann, sorgten sie dafür, dass
die Kritikerseite auf Platz 4 in der Trefferliste landete, wenn man als
Suchbegriff «Scientology» eingibt.
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- Bei Google versucht man unterdessen, den
Image-Schaden so klein wie möglich zu halten, obwohl die 'EFF' gegenüber der
Nachrichtenagentur Reuters meinte, die Suchmaschine habe keinesfalls so schnell
auf die Bitte von Scientology reagieren müssen. Die Affäre zeigt einmal mehr die
Macht, die der Anbieter hat: Viele User «sehen» das Web nur noch durch Google -
kennt die Suchmachine Seiten nicht oder werden diese gelöscht, sind sie auch für
den Nutzer schlicht nicht vorhanden.
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- Vorarlberger Online, 23.03.2002
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- Google strich
Anti-Scientology-Websites
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- Die
Internet-Suchmaschine Google hat offenbar zahlreiche Websites gegen die
religiöse Organisation Scientology aus ihrer Suchergebnisliste
gestrichen.
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- Scientology hatte sich bei Google über eine Verletzung des
Urheberschutzes beschwert.
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- Ein Google-Sprecher wollte den Vorgang am Freitag
nicht weiter kommentieren. Das Unternehmen habe ihn über die Streichung seiner
Sites per E-Mail unterrichtet, sagte der norwegische Scientology-Gegner Andreas
Heldal-Lund. Etwa 100 seiner Websites seien herausgenommen worden, weil sich
Scientolgy beschwert habe, sie verletzten das Urheberrecht der Organisation,
habe es in der Mail geheißen. Die in Kalifornien ansässige Firma könne eine
Haftung nur umgehen, wenn sie die Websites umgehend aus ihrer Suchmaschine
strichen. Eine Scientology-Sprecherin bestätigte dies.
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- Der 37-jährige
Heldal-Lund will nach eigenen Angaben gegen die Streichung seiner Websites
zunächst nicht rechtlich vorgehen. Er berate sich jedoch mit Anwälten, wie seine
Sites wieder in die Trefferliste der Google-Suchmaschine aufgenommen werden
könnten. Heldal-Lunds Websites sind noch immer im Internet zugänglich. Dafür
muss man nun aber die genaue Adresse wissen. Wer Informationen über ein
bestimmtes Thema sucht, benutzt in der Regel Suchmaschinen, um die Adressen zu
erfahren.
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- Die weltweit tätige Organisation Scientology wird dafür kritisiert,
dass es in der von ihr angestrebten „besseren Zivilisation“ kein Recht auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit gebe. Sie steht seit 1997 unter Beobachtung
deutscher Verfassungsschützer.
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- Netzeitung,
19.3.2002
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- Kein Sonderrecht für Scientology
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- Eine so genannte
Sondernutzungserlaubnis müssen Scientologen künftig beantragen, wenn sie auf der
Straße Flugblätter verteilen oder Jünger anwerben wollen.
Scientology hat
erfolglos gegen die Städte Stuttgart und Freiburg geklagt. In beiden Städten war
Scientologen verboten worden, auf der Straße für ihre Veranstaltungen zu werben
oder Bücher zu verkaufen. Das badenwürttem-bergische Verwaltungsgericht erklärte
eine Entscheidung der beiden Ordnungsämter für rechtens - die sehen darin eine
Sondernutzung zur «Erzielung von Einnahmen». Und die muss genehmigt
werden.
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- In letzter Instanz entschied es: Fußgängerbereiche und
verkehrsberuhigte Zonen sind keine «Art 'Kommunikationsmedium' für politische,
kulturelle, religiöse, kommerzielle oder andere nicht verkehrliche Zwecke». Sie
seien «primär als Verkehrseinrichtungen für den ungehinderten Fußgängerverkehr
bestimmt».
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- Es sei dem Verein daher auch zuzumuten, sich die dafür
erforderliche Genehmigung zu besorgen, so die Richter. Das beeinträchtige sie
nicht in ihren Grundrechten. Scientology sah sich in der Religions- und
Meinungsfreiheit eingeschränkt. (nz)
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- Frankfurter
Rundschau, 18.3.2002
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- Scientology stört "Leichtigkeit"
- Gericht
verbietet der Sekte Bücherverkauf in Fußgängerzone
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- MANNHEIM, 18. März.
Scientologen stören die "Leichtigkeit des Verkehrs". Sie dürfen deshalb in den
Fußgängerzonen von Stuttgart und Freiburg keine Bücher mehr verkaufen. Dies hat
der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden (Az.: 5 S 311/00
und 5 S 3059/99).
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- Die Städte argumentierten, der Vertrieb der Schriften
stelle eine "Sondernutzung" dar. Eine notwendige Erlaubnis hatte Scientology
jedoch nicht eingeholt. Der Verein beteuerte, sich in den Grenzen des
"Gemeingebrauchs" zu bewegen. Zudem berief er sich auf das Grundrecht, die
"Religion" frei ausüben zu dürfen.
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- Der 5. Senat des VGH befand dagegen,
Fußgängerzonen seien kein "Kommunikationsmedium" für politische, kommerzielle
oder religiöse Zwecke. Es sei schwer möglich, den "Missionierern" aus dem Wege
zu gehen, da sie sich "unauffällig" bewegten und Passanten "gezielt" ansprechen.
Die Scientologen beeinträchtigten somit die "Leichtigkeit des Verkehrs", heißt
es.
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- Die Grundrechte der Meinungs- und Religionsfreiheit sieht der VGH nicht
verletzt. Selbst wenn Scientology als Religion zu werten sei, bedürfe der
öffentliche Bücherverkauf einer Erlaubnis. In der Regel wird sie nur Läden
erteilt und ist beschränkt auf den Bereich vor dem Geschäft.
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- Am liebsten
hätten die beiden Städte die Scientologen ganz aus der Öffentlichkeit verbannt.
Das ging den Mannheimer Verwaltungsrichtern jedoch zu weit. Außerhalb von
Fußgängerzonen darf die Sekte auch weiterhin ihren "Leitfaden für den
menschlichen Verstand" verkaufen.
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- Stuttgart wollte es dem Verein zudem
verbieten, kostenlose Prospekte zu verteilen und für den berüchtigten
Persönlichkeitstest zu werben. Zu Unrecht, wie jetzt der VGH erkannte. Es gebe
keine Beweise, dass Scientology in dieser Weise tätig geworden sei. Und mit
einem entsprechenden Zwangsgeld dürfe nicht "auf Vorrat" gedroht
werden.
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- Sonntagszeitung, 24.02.2002, Claudia Imfeld
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- Scientologen
geben sich närrisch
- Sektenmusiker warnten auf
ihrem Wagen an der Zürcher Fasnacht vor Drogen
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- Scientologen haben die
Fasnacht als Werbeplattform entdeckt. Am letzten Sonntag fuhr die
Scientologen-Band Jive Aces mit einem geschmückten Wagen am Zürcher
Fasnachtsumzug mit. Während die sechs Musiker aus England fetzige Swing-Rhythmen
spielten, verteilten Scientologen den Kindern am Strassenrand Bonbons und den
Erwachsenen eine Broschüre.
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- Unter dem Titel «Die Fakten über den Joint!»
wurde der Leser auf 22 Seiten mit Informationen über die negativen Wirkungen von
Cannabis eingedeckt. Die Botschaft prangte in glitzernden Buchstaben auch auf
den Seiten des Fasnachtswagens: «Sag Nein zu Drogen». Herausgeberin der
Broschüre: die Psycho-Sekte Church of Scientology International in Los
Angeles.
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- Die englischen Musiker, die gerade durch Europa touren, hätten sich
spontan für einen Auftritt am Fasnachtsumzug entschieden, sagt
Jive-Aces-Managerin Nadia Munno. «Wie andere Gruppen auch, wollten wir an dem
Umzug unsere Botschaft unters Volk bringen.» Das Fasnachts-Komitee habe dazu
seinen Segen gegeben.
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- Bei der Zürcher Fasnacht-Gesellschaft wusste man
tatsächlich um den scientologischen Hintergrund der Jive Aces, wie Umzugsleiter
Werner Schnellmann bestätigt. «Uns überzeugte die Musik der sehr professionellen
Band», sagt er. Ausserdem habe man klare Regeln aufgestellt: «Missionieren ist
verboten.» Die Scientologen hätten versprochen, die Broschüren nur an diejenigen
zu verteilen, die eine wollten. «Es gab nur positive Rückmeldungen auf die Band
- und die Aufschriften auf den Wagen nimmt sowieso fast niemand wahr», sagt
Schnellmann.
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- Am Strassenrand hingegen stiess die Aktion durchaus auf
Konsternation: Viele Zuschauer, denen plötzlich die Scientology-Broschüren in
die Hand gedrückt wurden, fühlten sich überrumpelt - dass sie eine Schrift aus
dem Hause des Sektenführers Ron Hubbard vor sich hatten, realisierten sie erst,
als der Wagen vorbei war.
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- Bereits vor der Fasnacht hatte die
Scientologen-Band in Zürich für Stimmung gesorgt. Sie spielte im Hotel
«Spirgarten», in Kinderheimen, im «Nelson Pub» und auf der Pestalozziwiese. Und
am Sonntag, vor dem Start des Fasnachtsumzugs, unterhielt die Band die
Zunftmeister mit einer musikalischen Einlage. Organisiert war das Ständchen von
der Fasnacht-Gesellschaft Zürich.
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- Die
Fasnacht-Gesellschaft grenze sich ganz klar von religiösen Gruppen ab, betont
Fasnächtler Werner Schnellmann. «Das Ganze war ein Versuch.» Nächstes Jahr sei
eine erneute Teilnahme der Jive Aces eher unwahrscheinlich. Diese hingegen wäre
sofort wieder mit von der Partie.
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- Die Welt,
19.2.2002, Insa Gall
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- Streit um Scientology-Rede im
US-Konsulat
Scotland-Yard-Ermittler pries Narconon-Programm. Caberta
spricht von Werbeveranstaltung für die Sekte
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- Mehr als 100 Vertreter der
Hamburger Gesellschaft hatten sich im ehrwürdigen amerikanischen Generalkonsulat
an der Außenalster versammelt, um bei Häppchen und Sekt den Worten des
Gastredners Christopher Brightmore zu lauschen. Doch was der ehemalige Ermittler
von Scotland Yard den Versammelten vor wenigen Tagen auf Einladung des
German-American Business-Clubs zu sagen hatte, löste bei vielen von ihnen mehr
als ein Stirnrunzeln aus. Unverbrämt lobte der pensionierte Polizeibeamte das
Scientology-Programm "Narconon" als weltweit bestes Drogenentzugskonzept. Seine
Rede hat inzwischen Ursula Caberta auf den Plan gerufen. "Dies war eine reine
Werbeveranstaltung für Scientology", kritisiert die streitbare Leiterin der
Arbeitsgruppe Schientology bei der Innenbehörde.
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- Brightmore hatte in seiner
Rede deutliche Worte gefunden: Während der vergangenen zehn Jahre habe er auf
der ganzen Welt nach einem Drogenrehabilitationsprogramm gesucht, das
tatsächlich funktioniere, berichtete der Rauschgift-Ermittler den versammelten
Gästen, unter ihnen auch Polizeipräsident Udo Nagel und Ferdinand Fürst von
Bismarck. "Und ich bin glücklich, Ihnen mitzuteilen, dass ich sicher bin, es
gefunden zu haben", fuhr Brightmore fort. "Es wird durchgeführt von einer
Organisation namens Narconon, die zur Organisation ABLE gehört, die Vereinigung
für besseres Leben und Erziehung, eine Wohltätigkeitsfirma gegründet von der
Kirche der Scientology." Bei dem Konzept handele es sich "um das beste
verfügbare Drogenrehabilitationsprogramm", führt der pensionierte Ermittler aus,
um anschließend Funktionsweise und Erfolge des Programms ebenso ausführlich wie
überschwänglich zu loben. Auszug: "Ich habe dieses Programm an drei
verschiedenen Orten besucht und habe mit den Studenten gesprochen. Alle sind
begeistert von ihrer Erfahrung."
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- Das Lob dieses Drogenentzugsprogramms
widerspricht aus Sicht von Ursula Caberta allen Erkenntnissen. Sie hält das
Narconom-Programm nicht nur für gesundheitlich gefährlich, es würden zudem
Abhängige infiltriert. "Hier wird eine Droge durch eine andere - Scientology -
ersetzt." Grundlage des Narconom-Programmes sei die Technologie von L. Ron
Hubbard, hatte auch die Bürgerschaft in einer Drucksache festgestellt und
hinzugefügt: "Eine Drogentherapie auf der Grundlage der in Scientology üblichen
Psychotechniken ist bedenklich." Der Berliner Drogenbeauftrage warnte bereits
1978 eindringlich vor Narconom. So bestehe unter anderem die "Gefahr einer
irrationalen Anpassung an die hausinterne Hierarchie" des Programms. Für Caberta
ist Christopher Brightmore kein Unbekannter: Sie habe erst kürzlich ein Video
erhalten, auf dem der Ex-Polizist praktisch Werbung für Scientology
macht.
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- Die Leiterin der behördlichen Arbeitsgruppe interessiert sich auch für
die Rolle von Henry Randmark, der als Präsident des "German-American
Business-Clubs" zu der Veranstaltung ins Generalkonsulat eingeladen hatte. Der
65-jährige Amerikaner, der in der Hansestadt ein Reinigungsunternehmen führt,
nutze offenbar seine Verbindungen, um für dubiose Drogenprogramme Werbung zu
machen, mutmaßt Caberta.
-
- Randmark ist empört darüber, dass er in die Nähe von
Scientology gerückt werde solle, erklärte er gegenüber der WELT. Er sei kein
Mitglied der umstrittenen Sekte. Der Unternehmer, der Parteigründer Ronald
Schill im Wahlkampf als drogenpolitischer Berater zur Seite gestanden hatte,
sieht allerdings auch "nichts Anstößiges" in der Rede Brightmores, wenn dieser
feststelle, dass es sich bei dem Scientology-Programm um das wirksamste
Drogenrehabilitationskonzept handle. Er habe damit kein Problem. "Es ist nichts
Anrüchiges dabei, wenn man kranken Menschen empfiehlt, sich behandeln zu lassen
- egal ob von Jehovas Zeugen, den Mormonen oder den Scientologen", so
Randmark.
-
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- Tages-Anzeiger; 18.02.2002, Hugo
Stamm
-
- Front gegen Scientology
Passanten beschweren sich über
die aggressiven Missionsmethoden der Scientologen.
-
- Das Urteil der
Quartierbewohner und Verkäuferinnen ist ziemlich einhellig : Die Scientologen,
die seit über einer Woche auf der Strasse für eine Ausstellung im Hotel
"Spirgarten" werben, sind aufdringlich und aggressiv (TA vom 9. Feb.). Auch beim
TA meldeten sich Leser, die sich von den Scientologen belästigt fühlten. Sie
verstehen vor allem nicht, weshalb eine Sekte den öffentlichen Grund zu
Werbezwecken nutzen darf. "Es ist doch hinlänglich bekannt, dass Scientology vor
allem wirtschaftliche Absichten hegt", ärgerte sich eine Leserin. Ein
Quartierbewohner meldete dem TA, er habe bei der Polizei Anzeige
erstattet.
-
- Drogenproblem als Schuhlöffel
-
- Genervt sind auch die
Ladenbesitzer und Verkäufer am Lindenplatz. "Besonders perfid ist, dass die
Scientologen die Passanten mit dem Hinweis auf das Drogenproblem in die
Ausstellung locken", sagte eine Verkäuferin. "Mehrere Kunden realisierten erst
im Hotelsaal, dass es sich um eine Aktion der Scientologen handelt." Passanten
bestätigten denn auch, dass die Strassenwerber ihre Zugehörigkeit zu Scientology
verschweigen würden. Eltern sind ausserdem erbost, dass die Scientologen auch
Kinder in die Ausstellung locken.
-
- Quartierbewohner beschwerten sich auch beim
Hotel "Spirgarten". Die Verantwortlichen wollten keine Stellung nehmen und
verwiesen auf eine Pressemitteilung, die in dieser Woche veröffentlicht werden
soll. Sie liessen aber durchblicken, dass sie die Ausstellung allenfalls wieder
in ihren Räumen aufnehmen würden. "Geld stinkt eben nicht, und davon haben die
Scientologen schliesslich genug", sagte ein Passant.
-
- Besonders verärgert sind
zwei Verkäuferinnen eines Blumengeschäfts: "Die Scientologen verteilen Rosen, um
die Passanten in die Ausstellung zu locken. Wenn die Beschenkten realisieren,
dass es sich um eine Werbeschau der Scientologen handelt, bringen manche die
Rose uns. Sie glauben, wir hätten sie den Scientologen geliefert."
-
- Eine
Geschäftsbesitzerin fühlt sich belästigt, weil sie mehrmals täglich von den
Scientologen angegangen wird. "Am Anfang trugen sie gelbe Jacken. Man hat sie
von weitem erkannt und konnte ihnen ausweichen. Jetzt tragen sie wieder
Zivilkleider. Ausserdem rennen sie den Leuten manchmal hinterher."
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- Der
Gewerbepolizei sind die Hände gebunden. "Ohne Anzeige können wir nichts
unternehmen", sagte ein Sprecher. Es komme zwar immer wieder vor, dass sich
belästigte Passanten auf dem Polizeiposten melden würden, doch sie hätten in der
Regel Angst, eine Anzeige aufzugeben. "Wenn sie realisieren, dass sie ihren
Namen deponieren müssen, verlässt sie der Mut." Der Stadtrat wollte den
Scientologen das Missionieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen verbieten,
doch die Sekte hat durch alle Instanzen dagegen rekurriert und vor kurzem vor
dem Bundesgericht Recht bekommen. Seither muss die Gewerbepolizei Scientology
gelegentlich eine Bewilligung erteilen.
-
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- Tages-Anzeiger; 09.02.2002, Hugo Stamm
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- Werbeoffensive
der Scientologen
Mit einer Ausstellung im Hotel "Spirgarten" und
Konzerten im "Nelson Pub" werben Scientologen auf breiter Front für ihre
Sache.
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- An der Fassade des Hotels "Spirgarten" in Altstetten prangt ein
grosses Plakat mit der Aufschrift: "Möchten Sie, dass Ihre Kinder in einer
drogenfreien Welt leben?" Mit diesem sozialen Thema wirbt die Zürcher
Scientology-Organisation für eine Ausstellung im grossen Saal des Hotels. Um die
Passanten in die Werbeshow zu locken, verteilen mehrere Scientologen rund um den
Lindenplatz Rosen und begleiten die Leute in die Ausstellungsräume, wo sie von
weiteren Anhängern der Sekte übernommen und durch die Ausstellung geführt
werden.
-
- Unterstützung erhalten die Zürcher Scientologen bei ihrer
zweiwöchigen Missionsoffensive durch die Scientology-Swingband Jiveaces, die im
Hotel "Spirgarten", in Kinderheimen, auf der Pestalozziwiese und an vier Abenden
im "Nelson Pub" an der Beatengasse spielt, wie Scientology-Sprecher Jürg
Stettler bestätigt. Die professionelle Band tingelt zurzeit durch die Schweiz
und wirbt auf der Web-Seite für die Sekte. Die Musiker sind Mitglieder der
scientologischen Eliteeinheit Sea-Org.
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- Irreführend ist, dass die Passanten am
Lindenplatz zum Besuch einer Ausstellung über das Drogenproblem eingeladen
werden. Thematisiert werden aber auch Lehrinhalte und Praktiken von Scientology.
Den Besuchern wird beispielsweise der so genannte E-Meter demonstriert. Die
Scientologen behaupten, mit dem umstrittenen Gerät könnten "Gedanken gesehen"
werden. In Wahrheit handelt es sich jedoch um einen einfachen
Hautwiderstandsmesser, also eine Art Lügendetektor.
-
- Körperliche Hilfe
leisten
-
- In einem weiteren Raum leisten Scientologen den Passanten so genannte
"Beistände". Es geht dabei um eine Art Handauflegen, bei dem die Besucher "Hilfe
am eigenen Körper erleben können". Obwohl die Ausstellung öffentlich ist und
Handzettel verteilt werden, verweigern die Scientologen kritischen Journalisten
den Eintritt.
-
- Stichproben bei Passanten haben ergeben, dass sich die
Strassenwerber nicht als Scientologen vorstellen. "Ich habe den jungen Mann
gefragt, wer hinter der Ausstellung stehe, doch er hat mir keine Antwort
gegeben", sagte eine Frau.
-
- Keine Berührungsängste
-
- Direktor Demarmels vom
Hotel "Spirgarten" hat keine Hemmungen, Scientology den Saal zu vermieten. "Ich
habe mir nicht zu viele Gedanken darüber gemacht und die Sache mit der
Genossenschaft abgesprochen", sagte er. Auch der Geschäftsführer des "Nelson
Pub" kennt keine Berührungsängste. "Uns interessiert nur die Musik." Die Band
hat ihn von sich aus kontaktiert und um Auftrittsmöglichkeiten gebeten. Er will
allerdings dafür sorgen, dass die Scientologen und Musiker keine Werbung für
ihre Organisation machen.
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-
- Neue Zürcher Zeitung,
1.2.2002
-
- Schutz vor Sekten
Neue Bewilligungspraxis gegenüber
dem Verein Scientology
-
- Die bestehenden rechtlichen Grundlagen reichen nach
Ansicht der Regierung aus, um die Bevölkerung vor aggressiven Anwerbemethoden
durch Sekten zu schützen. Weitere Massnahmen lehnt der Regierungsrat in seinem
Bericht zu einem parlamentarischen Vorstoss ab. Er verweist auf die in der
Bundesverfassung und der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte
Religionsfreiheit, die Antirassismus-Strafnorm und andere bundesrechtliche
Bestimmungen zur Abwehr von Übergriffen auf die Privatsphäre. Im Kanton Zürich
unterliege die nicht bestimmungsgemässe, übermässige Nutzung von öffentlichen
Plätzen und Strassen der Bewilligungspflicht (§ 3 der
Sondergebrauchsverordnung). Diese Bewilligungspflicht gewährleistet laut der
Regierung einen ausreichenden verfassungs- und verhältnismässigen Umgang mit dem
Problem der aufdringlichen und unzumutbaren Anwerbung auf öffentlichem Grund
durch Sekten oder vereinnahmende Gruppierungen.
-
- Die Stadt Zürich unterlag vor
anderthalb Jahren vor Bundesgericht dem Verein Scientology. Die Stadtzürcher
Verwaltungspolizei hatte in einer Verfügung dem Verein die Benützung des
öffentlichen Grundes zum Verteilen von Werbeschriften verboten. Das
Bundesgericht erachtete dieses generelle Verbot als eine unverhältnismässige
Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit. Die Stadt wird deshalb, wie der
Regierungsrat in seinem Bericht festhält, eine neue Praxis einführen und fortan
die einzelnen Gesuche im Rahmen des Bewilligungsverfahrens bearbeiten. Da bei
Scientology die wirtschaftliche Tätigkeit im Vordergrund stehe, würden deren
private kommerzielle Interessen weniger stark gewichtet als das öffentliche
Interesse am ungestörten Gemeingebrauch, hält die Regierung fest. Der Bericht
schliesst mit dem Hinweis, dass der Kanton seit mehreren Jahren die Aufklärung
über Sekten und ähnliche Organisationen fördere und die Beratungsstelle
Infosekta finanziell unterstütze.
-
-
- Neue Zürcher
Zeitung, 18.1.2002,
- Hans-Peter Bartels*
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- Sekten, Terroristen und das
Religionsprivileg
- Härteres Vorgehen gegen den Missbrauch der
Religionsfreiheit
-
- Im Kampf um eine verstärkte innere Sicherheit ist in
Deutschland auch das Vereinsgesetz abgeändert worden. Dabei handelt es sich nur
um eine winzige Änderung - aber diese Revision ist gleichsam der Kern des
deutschen Sicherheitspakets gegen den Terror. Der Paragraph 3, der das
sogenannte Religionsprivileg umschrieb, wurde ganz einfach gestrichen. Er hatte
bisher festgestellt, dass «Religionsgemeinschaften, die sich die
gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen», keine Vereine
im Sinne des Vereinsgesetzes seien, also auch nicht verboten werden
könnten.
- Mehrfache Gefahrenmomente
-
- Tatsächlich schützte im deutschen
Rechtsstaat dieser quasi rechtsfreie Raum vor allem konfliktträchtige Sekten vor
der Intervention des Staates. Selbst wenn elementare Grundrechte der eigenen
Anhänger - Gesundheit und Leben, Willensfreiheit, Familie oder Eigentum - durch
eine sektiererische Organisation unter dem Deckmantel der Religionsausübung
verletzt werden, blieb die Organisation bisher unantastbar. Das soll sich nun
ändern, weil zu den herkömmlich bekannten Gefahren, die von Psycho-Vereinigungen
wie «Scientology» oder VPM und Weltuntergangssekten wie «Fiat Lux» oder
«Metharia» ausgehen, ein neuer Gefahrenkomplex ins öffentliche Bewusstsein
getreten ist, der fundamentalistisch-islamistische Terror gegen sogenannt
Ungläubige.
-
- Islamischer Extremismus, das war in Deutschland bis zum 11.
September letzten Jahres ein Spezialthema für Orientexperten beim
Verfassungsschutz. In den offiziellen Sektenberichten und -drucksachen des
Bundes und der Länder tauchte dieser Sektenimport gar nicht erst auf, weil sich
niemand damit auskannte. Dabei müsste solch ein fundamentalistischer Rahmen, wo
Religion und Politik, Ökonomie und Heilkunde in eins fallen, den Sektenexperten
durchaus vertraut vorkommen.
-
- Die Änderung des Vereinsrechtes stellt jetzt noch
einmal den Zusammenhang her. Islamisten in ihren zahllosen, aggressiven,
einander ausschliessenden und bekämpfenden Gruppen und Splitterorganisationen
sind nicht selten gefährliche Sektierer, wie andere auch. - Menschen können sich
und anderen Schreckliches antun, weil innerhalb ihrer Sekte radikal andere
Regeln gelten als ausserhalb. Die Gruppe kapselt sich und ihre Aktivitäten
weitgehend von der Umwelt ab. Sie löst ihre Anhänger aus deren sozialen
Beziehungen und bindet sie immer stärker an die Gruppe. Das Heilsversprechen der
Lehre des Meisters wird mit einem exklusiven Absolutheitsanspruch vertreten, die
Anhänger gehören zur Menschheitselite. Gruppendruck, gegenseitige Kontrolle,
Streben nach der Beherrschung der Gedanken, eine gruppenspezifische Sprache und
eine autoritäre Führung zeichnen oft das schon im Kleinen verwirklichte «wahre»
Denken der Gemeinschaft aus. Gegenüber der pluralistischen Gesellschaft werden
Verschwörungstheorien bis hin zum Verfolgungswahn gepflegt. Abtrünnige sind
Todfeinde.
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- Der Terror beginnt stets im Kopf
-
- Auf diese totalitäre Weise
waren auch die Bolschewisten und ihre Epigonen weltweit organisiert; das
Sektiererische der Nazi-Ideologie und des Nazi-Kults ist oft beschrieben worden.
Nicht immer aber erkennt man auf den ersten Blick die äussere Sektenstruktur.
Manche Kinder in Gaza werden in fanatische Terrorgruppen hineingeboren, mit
sechs Jahren tragen sie Bombenattrappen am Körper. Und der Hamburger Student
Mohammad Atta, einer der Al-Kaida-Piloten von New York, muss für das, was er
tat, einer Gehirnwäsche unterzogen worden sein. Der Terror beginnt stets im
Kopf, und meist im Kopf von Sektierern, die bei allem, was sie geographisch,
historisch und ideologisch trennt, einig sind im mehr oder weniger
bedingungslosen Kampf gegen Pluralismus und Freiheit.
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- Das Weltbild dieser
Terroristen ist hermetisch, sie fühlen sich als Übermenschen. Aber da sie
Menschen sind, kann man sie besiegen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung des
deutschen Vereinsrechts, also der Abschaffung des Religionsprivilegs, ist das
Innenministerium sofort aktiv geworden. Es hat die bundesweit operierende
«Kalifatsstaat»-Sekte des «Kalifen von Köln» verboten. Der «Kalif» selbst, Metin
Kaplan, sitzt gegenwärtig eine vierjährige Haftstrafe ab, wegen Aufrufes zum
Mord.
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- *
Der Autor ist SPD-Bundestagsabgeordneter. Von 1995 bis 1998 war er
Sektenbeauftragter in Schleswig-Holstein.
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