Netzeitung, 24.3.2002
 
Google hat Ärger wegen Scientology
 
Google strich auf Druck der Sekte Anti-Scientology-Sites aus dem Suchverzeichnis. Diese sollen angeblich das Copyright der Sekte verletzt haben. Bürgerrechtler protestierten.
«Diese Site wird von Google.com zensiert.» Andreas Heldal-Lund, der von Norwegen aus eine breite Anti-Scientology-Homepage betreibt, auf der nun dieser großer Banner prangt, weiß, wie man auf eine Problematik aufmerksam macht. Seit kurzem wird sein Angebot namens Xenu.net samt einiger Spiegel-Server von der wichtigsten Suchmaschine dieser Erde nicht mehr erfasst.
 
Suchmaschine löscht Scientology-Kritiker
 
Google drohten womöglich größere Klagen wegen der Verletzung von Copyrights, sollte der Netzdienst das Sekten-kritische Angebot weiterhin in seinem Verzeichnis, dem so genannten Index, führen. All dies setzte man Heldal-Lund in einem offiziellen Brief auseinander. Der bezeichnet dieses Vorgehen schlichtweg als «Zensur» und sorgte dafür, dass die Web-Gemeinschaft von dem Vorgang Wind bekam.
 
Scientology ist laut Angaben amerikanischer Netzbürgerrechtler wie der «Electronic Frontier Foundation» (EFF) bekannt dafür, Kritiker im Web mit dem Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten mundtot machen zu wollen. Der so genannte «Digital Millenium Copyright Act» (DMCA), der noch aus der Clinton-Ära stammt, vereinfacht diesen Prozess in den USA.
 
Vereinfacht Copyright-Gesetz Zensur ?
 
Eine Notiz an den entsprechenden Provider - oder in diesem Fall: eine Suchmaschine, die derartige Seiten in ihrem Index vorhält - reicht aus, um entsprechende Löschungsaktionen einzuleiten. Amerikanische Websites, auch die von Google, müssen eine spezielle «Abuse»-Seite vorhalten, auf der ein potenzielles Piraterie-Opfer seine direkten Ansprechpartner findet.
 
In diesem Fall hatte Google nur etwas vorschnell reagiert: Zusammen mit den fraglichen Seiten, die laut Meinung von Scientology ein «Copyright-Infringement» darstellten, wurde auch gleich noch die Startseite von Xenu.net aus dem riesigen Verzeichnis der «Search Engine» gelöscht. Die ist inzwischen wieder erreichbar.
 
Verärgerte User griffen zur Selbsthilfe
 
Verärgerte User griffen unterdessen zur Selbsthilfe: Mit der neuartigen Methode des «Google Bombing», mit der nach Angaben des US-Online-Magazins 'Corante' die eigentlich als manipulationssicher geltende Suchmaschine zu eigenen Gunsten verändert werden kann, sorgten sie dafür, dass die Kritikerseite auf Platz 4 in der Trefferliste landete, wenn man als Suchbegriff «Scientology» eingibt.
 
Bei Google versucht man unterdessen, den Image-Schaden so klein wie möglich zu halten, obwohl die 'EFF' gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters meinte, die Suchmaschine habe keinesfalls so schnell auf die Bitte von Scientology reagieren müssen. Die Affäre zeigt einmal mehr die Macht, die der Anbieter hat: Viele User «sehen» das Web nur noch durch Google - kennt die Suchmachine Seiten nicht oder werden diese gelöscht, sind sie auch für den Nutzer schlicht nicht vorhanden.
 
 
Vorarlberger Online, 23.03.2002
 
Google strich Anti-Scientology-Websites
 
Die Internet-Suchmaschine Google hat offenbar zahlreiche Websites gegen die religiöse Organisation Scientology aus ihrer Suchergebnisliste gestrichen.
 
Scientology hatte sich bei Google über eine Verletzung des Urheberschutzes beschwert.
 
Ein Google-Sprecher wollte den Vorgang am Freitag nicht weiter kommentieren. Das Unternehmen habe ihn über die Streichung seiner Sites per E-Mail unterrichtet, sagte der norwegische Scientology-Gegner Andreas Heldal-Lund. Etwa 100 seiner Websites seien herausgenommen worden, weil sich Scientolgy beschwert habe, sie verletzten das Urheberrecht der Organisation, habe es in der Mail geheißen. Die in Kalifornien ansässige Firma könne eine Haftung nur umgehen, wenn sie die Websites umgehend aus ihrer Suchmaschine strichen. Eine Scientology-Sprecherin bestätigte dies.
 
Der 37-jährige Heldal-Lund will nach eigenen Angaben gegen die Streichung seiner Websites zunächst nicht rechtlich vorgehen. Er berate sich jedoch mit Anwälten, wie seine Sites wieder in die Trefferliste der Google-Suchmaschine aufgenommen werden könnten. Heldal-Lunds Websites sind noch immer im Internet zugänglich. Dafür muss man nun aber die genaue Adresse wissen. Wer Informationen über ein bestimmtes Thema sucht, benutzt in der Regel Suchmaschinen, um die Adressen zu erfahren.
 
Die weltweit tätige Organisation Scientology wird dafür kritisiert, dass es in der von ihr angestrebten „besseren Zivilisation“ kein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gebe. Sie steht seit 1997 unter Beobachtung deutscher Verfassungsschützer.
 
 
Netzeitung, 19.3.2002
 
Kein Sonderrecht für Scientology
 
Eine so genannte Sondernutzungserlaubnis müssen Scientologen künftig beantragen, wenn sie auf der Straße Flugblätter verteilen oder Jünger anwerben wollen.
Scientology hat erfolglos gegen die Städte Stuttgart und Freiburg geklagt. In beiden Städten war Scientologen verboten worden, auf der Straße für ihre Veranstaltungen zu werben oder Bücher zu verkaufen. Das badenwürttem-bergische Verwaltungsgericht erklärte eine Entscheidung der beiden Ordnungsämter für rechtens - die sehen darin eine Sondernutzung zur «Erzielung von Einnahmen». Und die muss genehmigt werden.
 
In letzter Instanz entschied es: Fußgängerbereiche und verkehrsberuhigte Zonen sind keine «Art 'Kommunikationsmedium' für politische, kulturelle, religiöse, kommerzielle oder andere nicht verkehrliche Zwecke». Sie seien «primär als Verkehrseinrichtungen für den ungehinderten Fußgängerverkehr bestimmt».
 
Es sei dem Verein daher auch zuzumuten, sich die dafür erforderliche Genehmigung zu besorgen, so die Richter. Das beeinträchtige sie nicht in ihren Grundrechten. Scientology sah sich in der Religions- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. (nz)
 
 
Frankfurter Rundschau, 18.3.2002
 
Scientology stört "Leichtigkeit"
Gericht verbietet der Sekte Bücherverkauf in Fußgängerzone
 
MANNHEIM, 18. März. Scientologen stören die "Leichtigkeit des Verkehrs". Sie dürfen deshalb in den Fußgängerzonen von Stuttgart und Freiburg keine Bücher mehr verkaufen. Dies hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden (Az.: 5 S 311/00 und 5 S 3059/99).
 
Die Städte argumentierten, der Vertrieb der Schriften stelle eine "Sondernutzung" dar. Eine notwendige Erlaubnis hatte Scientology jedoch nicht eingeholt. Der Verein beteuerte, sich in den Grenzen des "Gemeingebrauchs" zu bewegen. Zudem berief er sich auf das Grundrecht, die "Religion" frei ausüben zu dürfen.
 
Der 5. Senat des VGH befand dagegen, Fußgängerzonen seien kein "Kommunikationsmedium" für politische, kommerzielle oder religiöse Zwecke. Es sei schwer möglich, den "Missionierern" aus dem Wege zu gehen, da sie sich "unauffällig" bewegten und Passanten "gezielt" ansprechen. Die Scientologen beeinträchtigten somit die "Leichtigkeit des Verkehrs", heißt es.
 
Die Grundrechte der Meinungs- und Religionsfreiheit sieht der VGH nicht verletzt. Selbst wenn Scientology als Religion zu werten sei, bedürfe der öffentliche Bücherverkauf einer Erlaubnis. In der Regel wird sie nur Läden erteilt und ist beschränkt auf den Bereich vor dem Geschäft.
 
Am liebsten hätten die beiden Städte die Scientologen ganz aus der Öffentlichkeit verbannt. Das ging den Mannheimer Verwaltungsrichtern jedoch zu weit. Außerhalb von Fußgängerzonen darf die Sekte auch weiterhin ihren "Leitfaden für den menschlichen Verstand" verkaufen.
 
Stuttgart wollte es dem Verein zudem verbieten, kostenlose Prospekte zu verteilen und für den berüchtigten Persönlichkeitstest zu werben. Zu Unrecht, wie jetzt der VGH erkannte. Es gebe keine Beweise, dass Scientology in dieser Weise tätig geworden sei. Und mit einem entsprechenden Zwangsgeld dürfe nicht "auf Vorrat" gedroht werden.
 
 
Sonntagszeitung, 24.02.2002, Claudia Imfeld
 
Scientologen geben sich närrisch
Sektenmusiker warnten auf ihrem Wagen an der Zürcher Fasnacht vor Drogen
 
Scientologen haben die Fasnacht als Werbeplattform entdeckt. Am letzten Sonntag fuhr die Scientologen-Band Jive Aces mit einem geschmückten Wagen am Zürcher Fasnachtsumzug mit. Während die sechs Musiker aus England fetzige Swing-Rhythmen spielten, verteilten Scientologen den Kindern am Strassenrand Bonbons und den Erwachsenen eine Broschüre.
 
Unter dem Titel «Die Fakten über den Joint!» wurde der Leser auf 22 Seiten mit Informationen über die negativen Wirkungen von Cannabis eingedeckt. Die Botschaft prangte in glitzernden Buchstaben auch auf den Seiten des Fasnachtswagens: «Sag Nein zu Drogen». Herausgeberin der Broschüre: die Psycho-Sekte Church of Scientology International in Los Angeles.
 
Die englischen Musiker, die gerade durch Europa touren, hätten sich spontan für einen Auftritt am Fasnachtsumzug entschieden, sagt Jive-Aces-Managerin Nadia Munno. «Wie andere Gruppen auch, wollten wir an dem Umzug unsere Botschaft unters Volk bringen.» Das Fasnachts-Komitee habe dazu seinen Segen gegeben.
 
Bei der Zürcher Fasnacht-Gesellschaft wusste man tatsächlich um den scientologischen Hintergrund der Jive Aces, wie Umzugsleiter Werner Schnellmann bestätigt. «Uns überzeugte die Musik der sehr professionellen Band», sagt er. Ausserdem habe man klare Regeln aufgestellt: «Missionieren ist verboten.» Die Scientologen hätten versprochen, die Broschüren nur an diejenigen zu verteilen, die eine wollten. «Es gab nur positive Rückmeldungen auf die Band - und die Aufschriften auf den Wagen nimmt sowieso fast niemand wahr», sagt Schnellmann.
 
Am Strassenrand hingegen stiess die Aktion durchaus auf Konsternation: Viele Zuschauer, denen plötzlich die Scientology-Broschüren in die Hand gedrückt wurden, fühlten sich überrumpelt - dass sie eine Schrift aus dem Hause des Sektenführers Ron Hubbard vor sich hatten, realisierten sie erst, als der Wagen vorbei war.
 
Bereits vor der Fasnacht hatte die Scientologen-Band in Zürich für Stimmung gesorgt. Sie spielte im Hotel «Spirgarten», in Kinderheimen, im «Nelson Pub» und auf der Pestalozziwiese. Und am Sonntag, vor dem Start des Fasnachtsumzugs, unterhielt die Band die Zunftmeister mit einer musikalischen Einlage. Organisiert war das Ständchen von der Fasnacht-Gesellschaft Zürich.
 
Die Fasnacht-Gesellschaft grenze sich ganz klar von religiösen Gruppen ab, betont Fasnächtler Werner Schnellmann. «Das Ganze war ein Versuch.» Nächstes Jahr sei eine erneute Teilnahme der Jive Aces eher unwahrscheinlich. Diese hingegen wäre sofort wieder mit von der Partie.
 
 
Die Welt, 19.2.2002, Insa Gall
 
Streit um Scientology-Rede im US-Konsulat
Scotland-Yard-Ermittler pries Narconon-Programm. Caberta spricht von Werbeveranstaltung für die Sekte
 
Mehr als 100 Vertreter der Hamburger Gesellschaft hatten sich im ehrwürdigen amerikanischen Generalkonsulat an der Außenalster versammelt, um bei Häppchen und Sekt den Worten des Gastredners Christopher Brightmore zu lauschen. Doch was der ehemalige Ermittler von Scotland Yard den Versammelten vor wenigen Tagen auf Einladung des German-American Business-Clubs zu sagen hatte, löste bei vielen von ihnen mehr als ein Stirnrunzeln aus. Unverbrämt lobte der pensionierte Polizeibeamte das Scientology-Programm "Narconon" als weltweit bestes Drogenentzugskonzept. Seine Rede hat inzwischen Ursula Caberta auf den Plan gerufen. "Dies war eine reine Werbeveranstaltung für Scientology", kritisiert die streitbare Leiterin der Arbeitsgruppe Schientology bei der Innenbehörde.
 
Brightmore hatte in seiner Rede deutliche Worte gefunden: Während der vergangenen zehn Jahre habe er auf der ganzen Welt nach einem Drogenrehabilitationsprogramm gesucht, das tatsächlich funktioniere, berichtete der Rauschgift-Ermittler den versammelten Gästen, unter ihnen auch Polizeipräsident Udo Nagel und Ferdinand Fürst von Bismarck. "Und ich bin glücklich, Ihnen mitzuteilen, dass ich sicher bin, es gefunden zu haben", fuhr Brightmore fort. "Es wird durchgeführt von einer Organisation namens Narconon, die zur Organisation ABLE gehört, die Vereinigung für besseres Leben und Erziehung, eine Wohltätigkeitsfirma gegründet von der Kirche der Scientology." Bei dem Konzept handele es sich "um das beste verfügbare Drogenrehabilitationsprogramm", führt der pensionierte Ermittler aus, um anschließend Funktionsweise und Erfolge des Programms ebenso ausführlich wie überschwänglich zu loben. Auszug: "Ich habe dieses Programm an drei verschiedenen Orten besucht und habe mit den Studenten gesprochen. Alle sind begeistert von ihrer Erfahrung."
 
Das Lob dieses Drogenentzugsprogramms widerspricht aus Sicht von Ursula Caberta allen Erkenntnissen. Sie hält das Narconom-Programm nicht nur für gesundheitlich gefährlich, es würden zudem Abhängige infiltriert. "Hier wird eine Droge durch eine andere - Scientology - ersetzt." Grundlage des Narconom-Programmes sei die Technologie von L. Ron Hubbard, hatte auch die Bürgerschaft in einer Drucksache festgestellt und hinzugefügt: "Eine Drogentherapie auf der Grundlage der in Scientology üblichen Psychotechniken ist bedenklich." Der Berliner Drogenbeauftrage warnte bereits 1978 eindringlich vor Narconom. So bestehe unter anderem die "Gefahr einer irrationalen Anpassung an die hausinterne Hierarchie" des Programms. Für Caberta ist Christopher Brightmore kein Unbekannter: Sie habe erst kürzlich ein Video erhalten, auf dem der Ex-Polizist praktisch Werbung für Scientology macht.
 
Die Leiterin der behördlichen Arbeitsgruppe interessiert sich auch für die Rolle von Henry Randmark, der als Präsident des "German-American Business-Clubs" zu der Veranstaltung ins Generalkonsulat eingeladen hatte. Der 65-jährige Amerikaner, der in der Hansestadt ein Reinigungsunternehmen führt, nutze offenbar seine Verbindungen, um für dubiose Drogenprogramme Werbung zu machen, mutmaßt Caberta.
 
Randmark ist empört darüber, dass er in die Nähe von Scientology gerückt werde solle, erklärte er gegenüber der WELT. Er sei kein Mitglied der umstrittenen Sekte. Der Unternehmer, der Parteigründer Ronald Schill im Wahlkampf als drogenpolitischer Berater zur Seite gestanden hatte, sieht allerdings auch "nichts Anstößiges" in der Rede Brightmores, wenn dieser feststelle, dass es sich bei dem Scientology-Programm um das wirksamste Drogenrehabilitationskonzept handle. Er habe damit kein Problem. "Es ist nichts Anrüchiges dabei, wenn man kranken Menschen empfiehlt, sich behandeln zu lassen - egal ob von Jehovas Zeugen, den Mormonen oder den Scientologen", so Randmark.
 
 
Tages-Anzeiger; 18.02.2002, Hugo Stamm
 
Front gegen Scientology
Passanten beschweren sich über die aggressiven Missionsmethoden der Scientologen.
 
Das Urteil der Quartierbewohner und Verkäuferinnen ist ziemlich einhellig : Die Scientologen, die seit über einer Woche auf der Strasse für eine Ausstellung im Hotel "Spirgarten" werben, sind aufdringlich und aggressiv (TA vom 9. Feb.). Auch beim TA meldeten sich Leser, die sich von den Scientologen belästigt fühlten. Sie verstehen vor allem nicht, weshalb eine Sekte den öffentlichen Grund zu Werbezwecken nutzen darf. "Es ist doch hinlänglich bekannt, dass Scientology vor allem wirtschaftliche Absichten hegt", ärgerte sich eine Leserin. Ein Quartierbewohner meldete dem TA, er habe bei der Polizei Anzeige erstattet.
 
Drogenproblem als Schuhlöffel
 
Genervt sind auch die Ladenbesitzer und Verkäufer am Lindenplatz. "Besonders perfid ist, dass die Scientologen die Passanten mit dem Hinweis auf das Drogenproblem in die Ausstellung locken", sagte eine Verkäuferin. "Mehrere Kunden realisierten erst im Hotelsaal, dass es sich um eine Aktion der Scientologen handelt." Passanten bestätigten denn auch, dass die Strassenwerber ihre Zugehörigkeit zu Scientology verschweigen würden. Eltern sind ausserdem erbost, dass die Scientologen auch Kinder in die Ausstellung locken.
 
Quartierbewohner beschwerten sich auch beim Hotel "Spirgarten". Die Verantwortlichen wollten keine Stellung nehmen und verwiesen auf eine Pressemitteilung, die in dieser Woche veröffentlicht werden soll. Sie liessen aber durchblicken, dass sie die Ausstellung allenfalls wieder in ihren Räumen aufnehmen würden. "Geld stinkt eben nicht, und davon haben die Scientologen schliesslich genug", sagte ein Passant.
 
Besonders verärgert sind zwei Verkäuferinnen eines Blumengeschäfts: "Die Scientologen verteilen Rosen, um die Passanten in die Ausstellung zu locken. Wenn die Beschenkten realisieren, dass es sich um eine Werbeschau der Scientologen handelt, bringen manche die Rose uns. Sie glauben, wir hätten sie den Scientologen geliefert."
 
Eine Geschäftsbesitzerin fühlt sich belästigt, weil sie mehrmals täglich von den Scientologen angegangen wird. "Am Anfang trugen sie gelbe Jacken. Man hat sie von weitem erkannt und konnte ihnen ausweichen. Jetzt tragen sie wieder Zivilkleider. Ausserdem rennen sie den Leuten manchmal hinterher."
 
Der Gewerbepolizei sind die Hände gebunden. "Ohne Anzeige können wir nichts unternehmen", sagte ein Sprecher. Es komme zwar immer wieder vor, dass sich belästigte Passanten auf dem Polizeiposten melden würden, doch sie hätten in der Regel Angst, eine Anzeige aufzugeben. "Wenn sie realisieren, dass sie ihren Namen deponieren müssen, verlässt sie der Mut." Der Stadtrat wollte den Scientologen das Missionieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen verbieten, doch die Sekte hat durch alle Instanzen dagegen rekurriert und vor kurzem vor dem Bundesgericht Recht bekommen. Seither muss die Gewerbepolizei Scientology gelegentlich eine Bewilligung erteilen.
 
 
Tages-Anzeiger; 09.02.2002, Hugo Stamm
 
Werbeoffensive der Scientologen
Mit einer Ausstellung im Hotel "Spirgarten" und Konzerten im "Nelson Pub" werben Scientologen auf breiter Front für ihre Sache.
 
An der Fassade des Hotels "Spirgarten" in Altstetten prangt ein grosses Plakat mit der Aufschrift: "Möchten Sie, dass Ihre Kinder in einer drogenfreien Welt leben?" Mit diesem sozialen Thema wirbt die Zürcher Scientology-Organisation für eine Ausstellung im grossen Saal des Hotels. Um die Passanten in die Werbeshow zu locken, verteilen mehrere Scientologen rund um den Lindenplatz Rosen und begleiten die Leute in die Ausstellungsräume, wo sie von weiteren Anhängern der Sekte übernommen und durch die Ausstellung geführt werden.
 
Unterstützung erhalten die Zürcher Scientologen bei ihrer zweiwöchigen Missionsoffensive durch die Scientology-Swingband Jiveaces, die im Hotel "Spirgarten", in Kinderheimen, auf der Pestalozziwiese und an vier Abenden im "Nelson Pub" an der Beatengasse spielt, wie Scientology-Sprecher Jürg Stettler bestätigt. Die professionelle Band tingelt zurzeit durch die Schweiz und wirbt auf der Web-Seite für die Sekte. Die Musiker sind Mitglieder der scientologischen Eliteeinheit Sea-Org.
 
Irreführend ist, dass die Passanten am Lindenplatz zum Besuch einer Ausstellung über das Drogenproblem eingeladen werden. Thematisiert werden aber auch Lehrinhalte und Praktiken von Scientology. Den Besuchern wird beispielsweise der so genannte E-Meter demonstriert. Die Scientologen behaupten, mit dem umstrittenen Gerät könnten "Gedanken gesehen" werden. In Wahrheit handelt es sich jedoch um einen einfachen Hautwiderstandsmesser, also eine Art Lügendetektor.
 
Körperliche Hilfe leisten
 
In einem weiteren Raum leisten Scientologen den Passanten so genannte "Beistände". Es geht dabei um eine Art Handauflegen, bei dem die Besucher "Hilfe am eigenen Körper erleben können". Obwohl die Ausstellung öffentlich ist und Handzettel verteilt werden, verweigern die Scientologen kritischen Journalisten den Eintritt.
 
Stichproben bei Passanten haben ergeben, dass sich die Strassenwerber nicht als Scientologen vorstellen. "Ich habe den jungen Mann gefragt, wer hinter der Ausstellung stehe, doch er hat mir keine Antwort gegeben", sagte eine Frau.
 
Keine Berührungsängste
 
Direktor Demarmels vom Hotel "Spirgarten" hat keine Hemmungen, Scientology den Saal zu vermieten. "Ich habe mir nicht zu viele Gedanken darüber gemacht und die Sache mit der Genossenschaft abgesprochen", sagte er. Auch der Geschäftsführer des "Nelson Pub" kennt keine Berührungsängste. "Uns interessiert nur die Musik." Die Band hat ihn von sich aus kontaktiert und um Auftrittsmöglichkeiten gebeten. Er will allerdings dafür sorgen, dass die Scientologen und Musiker keine Werbung für ihre Organisation machen.
 
 
Neue Zürcher Zeitung, 1.2.2002
 
Schutz vor Sekten
Neue Bewilligungspraxis gegenüber dem Verein Scientology
 
Die bestehenden rechtlichen Grundlagen reichen nach Ansicht der Regierung aus, um die Bevölkerung vor aggressiven Anwerbemethoden durch Sekten zu schützen. Weitere Massnahmen lehnt der Regierungsrat in seinem Bericht zu einem parlamentarischen Vorstoss ab. Er verweist auf die in der Bundesverfassung und der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Religionsfreiheit, die Antirassismus-Strafnorm und andere bundesrechtliche Bestimmungen zur Abwehr von Übergriffen auf die Privatsphäre. Im Kanton Zürich unterliege die nicht bestimmungsgemässe, übermässige Nutzung von öffentlichen Plätzen und Strassen der Bewilligungspflicht (§ 3 der Sondergebrauchsverordnung). Diese Bewilligungspflicht gewährleistet laut der Regierung einen ausreichenden verfassungs- und verhältnismässigen Umgang mit dem Problem der aufdringlichen und unzumutbaren Anwerbung auf öffentlichem Grund durch Sekten oder vereinnahmende Gruppierungen.
 
Die Stadt Zürich unterlag vor anderthalb Jahren vor Bundesgericht dem Verein Scientology. Die Stadtzürcher Verwaltungspolizei hatte in einer Verfügung dem Verein die Benützung des öffentlichen Grundes zum Verteilen von Werbeschriften verboten. Das Bundesgericht erachtete dieses generelle Verbot als eine unverhältnismässige Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit. Die Stadt wird deshalb, wie der Regierungsrat in seinem Bericht festhält, eine neue Praxis einführen und fortan die einzelnen Gesuche im Rahmen des Bewilligungsverfahrens bearbeiten. Da bei Scientology die wirtschaftliche Tätigkeit im Vordergrund stehe, würden deren private kommerzielle Interessen weniger stark gewichtet als das öffentliche Interesse am ungestörten Gemeingebrauch, hält die Regierung fest. Der Bericht schliesst mit dem Hinweis, dass der Kanton seit mehreren Jahren die Aufklärung über Sekten und ähnliche Organisationen fördere und die Beratungsstelle Infosekta finanziell unterstütze.
 
 
Neue Zürcher Zeitung, 18.1.2002,
Hans-Peter Bartels*
 
Sekten, Terroristen und das Religionsprivileg
Härteres Vorgehen gegen den Missbrauch der Religionsfreiheit
 
Im Kampf um eine verstärkte innere Sicherheit ist in Deutschland auch das Vereinsgesetz abgeändert worden. Dabei handelt es sich nur um eine winzige Änderung - aber diese Revision ist gleichsam der Kern des deutschen Sicherheitspakets gegen den Terror. Der Paragraph 3, der das sogenannte Religionsprivileg umschrieb, wurde ganz einfach gestrichen. Er hatte bisher festgestellt, dass «Religionsgemeinschaften, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen», keine Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes seien, also auch nicht verboten werden könnten.
Mehrfache Gefahrenmomente
 
Tatsächlich schützte im deutschen Rechtsstaat dieser quasi rechtsfreie Raum vor allem konfliktträchtige Sekten vor der Intervention des Staates. Selbst wenn elementare Grundrechte der eigenen Anhänger - Gesundheit und Leben, Willensfreiheit, Familie oder Eigentum - durch eine sektiererische Organisation unter dem Deckmantel der Religionsausübung verletzt werden, blieb die Organisation bisher unantastbar. Das soll sich nun ändern, weil zu den herkömmlich bekannten Gefahren, die von Psycho-Vereinigungen wie «Scientology» oder VPM und Weltuntergangssekten wie «Fiat Lux» oder «Metharia» ausgehen, ein neuer Gefahrenkomplex ins öffentliche Bewusstsein getreten ist, der fundamentalistisch-islamistische Terror gegen sogenannt Ungläubige.
 
Islamischer Extremismus, das war in Deutschland bis zum 11. September letzten Jahres ein Spezialthema für Orientexperten beim Verfassungsschutz. In den offiziellen Sektenberichten und -drucksachen des Bundes und der Länder tauchte dieser Sektenimport gar nicht erst auf, weil sich niemand damit auskannte. Dabei müsste solch ein fundamentalistischer Rahmen, wo Religion und Politik, Ökonomie und Heilkunde in eins fallen, den Sektenexperten durchaus vertraut vorkommen.
 
Die Änderung des Vereinsrechtes stellt jetzt noch einmal den Zusammenhang her. Islamisten in ihren zahllosen, aggressiven, einander ausschliessenden und bekämpfenden Gruppen und Splitterorganisationen sind nicht selten gefährliche Sektierer, wie andere auch. - Menschen können sich und anderen Schreckliches antun, weil innerhalb ihrer Sekte radikal andere Regeln gelten als ausserhalb. Die Gruppe kapselt sich und ihre Aktivitäten weitgehend von der Umwelt ab. Sie löst ihre Anhänger aus deren sozialen Beziehungen und bindet sie immer stärker an die Gruppe. Das Heilsversprechen der Lehre des Meisters wird mit einem exklusiven Absolutheitsanspruch vertreten, die Anhänger gehören zur Menschheitselite. Gruppendruck, gegenseitige Kontrolle, Streben nach der Beherrschung der Gedanken, eine gruppenspezifische Sprache und eine autoritäre Führung zeichnen oft das schon im Kleinen verwirklichte «wahre» Denken der Gemeinschaft aus. Gegenüber der pluralistischen Gesellschaft werden Verschwörungstheorien bis hin zum Verfolgungswahn gepflegt. Abtrünnige sind Todfeinde.
 
Der Terror beginnt stets im Kopf
 
Auf diese totalitäre Weise waren auch die Bolschewisten und ihre Epigonen weltweit organisiert; das Sektiererische der Nazi-Ideologie und des Nazi-Kults ist oft beschrieben worden. Nicht immer aber erkennt man auf den ersten Blick die äussere Sektenstruktur. Manche Kinder in Gaza werden in fanatische Terrorgruppen hineingeboren, mit sechs Jahren tragen sie Bombenattrappen am Körper. Und der Hamburger Student Mohammad Atta, einer der Al-Kaida-Piloten von New York, muss für das, was er tat, einer Gehirnwäsche unterzogen worden sein. Der Terror beginnt stets im Kopf, und meist im Kopf von Sektierern, die bei allem, was sie geographisch, historisch und ideologisch trennt, einig sind im mehr oder weniger bedingungslosen Kampf gegen Pluralismus und Freiheit.
 
Das Weltbild dieser Terroristen ist hermetisch, sie fühlen sich als Übermenschen. Aber da sie Menschen sind, kann man sie besiegen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung des deutschen Vereinsrechts, also der Abschaffung des Religionsprivilegs, ist das Innenministerium sofort aktiv geworden. Es hat die bundesweit operierende «Kalifatsstaat»-Sekte des «Kalifen von Köln» verboten. Der «Kalif» selbst, Metin Kaplan, sitzt gegenwärtig eine vierjährige Haftstrafe ab, wegen Aufrufes zum Mord.
 
* Der Autor ist SPD-Bundestagsabgeordneter. Von 1995 bis 1998 war er Sektenbeauftragter in Schleswig-Holstein.