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Zweifel an der Zeugin
Berliner Morgenpost, 16.12.2003
Dirk Banse und Michael Behrendt

Otto Dreksler, Leiter der Landespolizeischule, sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne

Dienstag, 16. Dezember 2003 Zweifel an der Zeugin Otto Dreksler, Leiter der Landespolizeischule, sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne Von Dirk Banse und Michael Behrendt Otto Dreksler und die Polizeischülerin Vanessa S. - mit den Aussagen der jungen Frau steht und fällt die berufliche Zukunft des Chefs der Landespolizeischule. Sie soll den bereits vor fünf Jahren unter Scientology-Verdacht geratenen Leitenden Polizeidirektor bei der Staatsanwaltschaft schwer belastet haben.

Erneut sind Scientology- und Korruptionsvorwürfe in Umlauf. Dreksler soll von Vanessa S. einen Gutschein über einen Aufenthalt in Mexiko angenommen und die 21-Jährige für die Sekte geworben haben. Doch wie glaubwürdig ist die Zeugin? Otto Dreksler sieht sich als Opfer einer Intrige. "Das ist bitterböser Rufmord. Kein Mensch glaubt nach diesen neuen Vorwürfen doch mehr, dass ich kein Scientologe bin. Und jetzt soll ich auch noch korrupt sein. Man will mich und meine Familie ruinieren. Die Behörden haben mich nicht einmal vernommen." 

Sein Anwalt Johann Schmid-Drachmann erklärte, dass sowohl der Polizeipräsident als auch der Innensenator schriftlich um eine Anhörung gebeten worden seien. Dreksler versteht die Welt nicht mehr: "Ich kenne diese Schülerin doch erst seit Anfang November. Ich habe diesen Gutschein natürlich nicht angenommen. Diese Frau tat mir einfach nur leid."

Laut Aktenlage konnte der Schulleiter tatsächlich den Eindruck gewonnen haben, dass die 21-Jährige Hilfe und Unterstützung braucht. Morgenpost-Recherchen ergaben, dass sie beispielsweise entgegen den Vorschriften als Lockvogel für das Landeskriminalamt bei einem Waffengeschäft eingesetzt worden war - infolge einer Anzeige, die sie selbst gemacht hatte. Doch zu Festnahmen kam es trotz versteckter Mikrofone nicht. Die Beamten vermerkten, dass Vanessa S. für eine solche Aufgabe nicht geeignet sei. Zudem sorgten sie sich um die Psyche der 21-Jährigen.

Diesen Eindruck hatten auch Feuerwehrmänner, die zu einem Einsatz in ihre Wohnung gerufen worden waren. Dort kauerte die junge Frau angsterfüllt am Boden. Sie kam vorübergehend in eine Nervenklinik.

Otto Dreksler: "Als ich sie kennen lernte, hatte man mir als ihrem Dienststellenleiter nicht von diesen traurigen Zwischenfällen berichtet. Ich dachte, es wäre nur ein Scherz mit dem Reisegutschein. Wie hätte ich überhaupt auch nur glauben können, dass so eine junge Frau ein Haus in Mexiko besitzt?"

Der Fall liegt nun in den Händen der Staatsanwaltschaft. "Ich wünsche mir eine schnelle Aufklärung noch in diesem Jahr, besonders für die Betroffenen", sagte gestern Polizeipräsident Dieter Glietsch.


Fall Dreksler spitzt sich zu
 
Berliner Morgenpost, 14.12.2003,
Dirk Banse und Michael Behrendt
Chef der Landespolizeischule wurde zu Scientology-
und Korruptionsvorwürfen offenbar nicht vernommen.

Der Fall Otto Dreksler könnte sich zu einem Skandal für die Berliner Polizei entwickeln: Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, wurde der Leiter der Landespolizeischule nach den Scientology- und Korruptionsvorwürfen gegen ihn weder vernommen, noch wurden die ihm zur Last gelegten Vergehen konkretisiert. Ein Polizeisprecher wollte dies gestern nicht kommentieren.

Otto Dreksler soll - wie gestern berichtet - von einer Polizeischülerin eine Reise nach Mexiko zum Geburtstag geschenkt bekommen haben. Ferner soll er versucht haben, sie für Scientology zu werben

Der Leitende Polizeidirektor war bereits 1998 beschuldigt worden, Mitglied der umstrittenen Scientology-Kirche zu sein. Damals hatten sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen, Dreksler wurde rehabilitiert, bekam Schmerzensgeld, verlor allerdings seinen Posten als Leiter des Lagedienstes und fand daraufhin bei der Landespolizeischule Verwendung. In der Folge wurde das Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Eigenständigkeit abgeschafft und der Innenverwaltung unterstellt, weil die Dreksler belastenden Spitzel früher in Diensten der DDR-Staatssicherheit gestanden hatten.

Am vergangenen Mittwoch hatte ihn nun Polizeipräsident Dieter Glietsch ins Präsidium bestellt und ihn über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn informiert. "Ich wurde von Herrn Glietsch gebeten, bis zur Klärung des Sachverhalts zu einer anderen Diensteinheit zu gehen. Ich habe ihm entgegnet, mich zunächst mit meinem Anwalt beraten zu wollen", sagte Dreksler der Morgenpost. Am nächsten Tag habe er dann telefonisch die Versetzung zu einer anderen Diensteinheit abgelehnt. "Ich empfinde diese neue Angelegenheit als bitterböse Intrige, die die damalige noch bei weitem übertrifft." Weiter wollte sich Dreksler zu der Angelegenheit nicht einlassen.

Anlässlich seines Geburtstages am 14. November war Otto Dreksler in seinem Dienstzimmer in der Landespolizeischule in Ruhleben von Mitarbeitern mit Geschenken überrascht worden. Einer der Gäste war die 21 Jahre alte Polizeischülerin Vanessa S., die nach eigenen Angaben ein millionenschweres Erbe angetreten hatte, nachdem ihr Vater als Stuntman in Nordamerika tödlich verunglückt sei.

In einem von ihr mitgebrachten Paket befand sich ein Gutschein für eine dreiwöchige kostenlose Nutzung eines Ferienhauses bei Acapulco/Mexiko, das Vanessa S. gehören soll. Wie die Morgenpost aus Sicherheitskreisen erfuhr, habe sich Dreksler über dieses Geschenk sehr gefreut, es allerdings mit Hinweis auf seine Stellung dankend abgelehnt. Ferner soll er Tage später - nach seiner Genesung von einer Grippe - seinen Dienstherrn sowie seinen Krankheits-Vertreter über den Reisegutschein und die Ablehnung informiert haben.

Nach Morgenpost-Informationen soll Vanessa S. inzwischen vor einem Korruptionsstaatsanwalt ausgesagt haben. Innerhalb der Polizei gibt es widersprüchliche Angaben darüber, was sie zu Protokoll gegeben hat. Zum einen heißt es, sie habe Dreksler von allen Vorwürfen entlastet. Es gibt aber auch Stimmen, wonach sie ausgesagt haben soll, dass Dreksler sie für die Scientology-Sekte geworben und auch die Reise nicht abgelehnt habe.


Leiter der Polizeischule abgesetzt

Berliner Zeitung, 13.12.2003
Andreas Kopietz

Verdacht der Vorteilsannahme

Der Chef der Landespolizeischule, Otto Dreksler, ist vom Dienst entbunden worden. "Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt", sagte Justizsprecher Björn Retzlaff der Berliner Zeitung. Dreksler wird vorgeworfen, von einer Schülerin einen Gutschein für eine Mexiko-Reise angenommen zu haben. Gegen die Frau werde ebenfalls ermittelt, so Retzlaff. Die Ermittlungen wurden vor einigen Tagen eingeleitet. Erst am Feitag wurden Schüler und Lehrer über die Absetzung ihres Leiters informiert. Bei der Polizeiführung hieß es lediglich, Polizeipräsident Dieter Glietsch habe den Schulleiter gebeten, bis zur Klärung der Vorwürfe eine andere Aufgabe wahrzunehmen. Dies erübrigte sich vorerst, denn Dreksler ist krankgeschrieben. Der Schulleiter, der die Vorwürfe als "ekelhaft" empfindet, wollte sich nicht äußern. Er nahm sich einen Anwalt.

Schon vor fünf Jahren war Dreksler in den Schlagzeilen. Der Verfassungsschutz hatte ihm Mitgliedschaft bei Scientology unterstellt. Er verlor seinen einflussreichen Posten als Lagedienst-Chef und wurde an die Schule versetzt. Ein Gericht rehabilitierte ihn später. Der Fall führte mit zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz als eigene Behörde und zur Eingliederung in die Senatsinnenverwaltung.

Dreksler blieb an der Schule und machte sich Feinde. "Er krempelte alles um", sagte ein Lehrer. Und: Im Rahmen der Strukturreform habe der Schulleiter auch die politische Bildung drastisch reduzieren wollen, "frei nach dem Motto: Ein Polizist muss schießen, Autofahren, das Funkgerät bedienen können." Dennoch glaubt der Lehrer an eine Intrige gegen Dreksler: "Nach der Geschichte mit Scientology weiß er, dass er genau beobachtet wird. Deshalb ist er nicht so dämlich, den Fehler zu machen und sich bestechen zu lassen."


VGH - Scientology-Verein kein Wirtschaftsbetrieb - bietet "geistliche Beratung"

Stuttgarter Nachrichten, 12.12.03

Verwaltungsgerichtshof widerspricht damit der Auffassung des Regierungspräsidiums.

Mannheim - Der Verein "Scientology Gemeinde Baden-Württemberg e.V." behält seine Rechtsfähigkeit, da er keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfolgt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (VGH) am Freitag in Mannheim entschieden. Als Begründung wurde genannt, die von dem Verein angebotenen Leistungen seien untrennbar mit der Organisation verbunden und nicht von anderen Anbietern in einem allgemeinen Markt vergleichbar zu bekommen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte der Organisation die Rechtsfähigkeit als Verein entzogen. Auf die Klage des Vereins hatte das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt diese Entziehungsverfügung jedoch wieder aufgehoben. In der Berufungsverhandlung musste der VGH entscheiden, ob die Scientology-Organisation noch der Rechtsform des eingetragenen Vereins entspricht oder als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb anzusehen ist.

Das Mannheimer Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Danach kann ein Verein nicht als Wirtschaftsbetrieb angesehen werden, wenn er seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, die von anderen Anbietern nicht erbracht werden können. Das sei als "geistliche Beratung" anzusehen und nicht als unternehmerische Tätigkeit zu werten. Das könnten Seminare und Kurse "zur Erlangung einer höheren Daseinsstufe" sein. Damit seien die Leistungen untrennbar mit der Organisation verbunden.

Als wirtschaftlich tätiger Verein, würde die Organisation handelsrechtlichen Gesellschaftsformen wie GmbH oder AG unterliegen. Das hätte entsprechende Pflichten zur Bilanzierung, Buchprüfung und Offenlegung zur Folge.

Der Untergliederung der "Scientology Kirche" war vorgeworfen worden, die Organisation nur zur Gewinnmaximierung gegründet zu haben. Die angebotenen Inhalte seien lediglich als eine gewisse Form von Lebenshilfe anzusehen, die auch von anderen Religionsgemeinschaften oder ähnlichen Organisationen angeboten würden.

Die Präsidentin der Scientology-Gemeinde, Maja Nüesch, äußerte sich zufrieden über das Urteil. "Es ist ein wichtiges Fundament für das weitere Wachstum unserer Gemeinschaft in Baden-Württemberg und schiebt behördlicher Religionsdiskriminierung einen Riegel vor", erklärte sie.

Demgegenüber bedauerten das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landtagsfraktion von SPD und Grünen den Prozessausgang. Nach Angaben von Regierungspräsident Udo Andriof (CDU) ist es sehr schwierig, Scientology mit verwaltungsrechtlichen Waffen beizukommen. Die sektenpolitische Sprecherin der SPD, Carla Bregenzer, forderte eine noch ausführlichere Aufklärungsarbeit über die "wahren Hintergründe und Beweggründe von Scientology, um die Menschen in unserem Land vor den menschenverachtenden Praktiken dieser Organisation zu schützen". Für die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Brigitte Lösch ist Scientology weiterhin eine "profitorientierte Psychosekte."

In Baden-Württemberg hat die Scientology-Organisation nach Angaben des Innenministeriums ihr dichtestes organisatorisches Netz in Deutschland und verfügt über eine Stamm von rund 1200 Mitgliedern. Nach Angaben der Organisation sind es im Südwesten rund 3000 Mitglieder. Seit 1997 wird Scientology vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet. In ihrer jüngsten Sitzung stuften alle im Landtag vertretenen Fraktionen die umstrittene Organisationion weiterhin als gefährlich ein.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom VGH nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung kann jedoch Beschwerde eingelegt werden. (Aktenzeichen: 1 S 1972/00 - Urteil vom 12. Dezember 2003)


Scientology "Kein Verein für ein höheres Dasein"

taz, 08.12.2003
Christian Rath

Kein Verein für ein höheres Dasein Scientology soll in Baden-Württemberg die Rechtsfähigkeit aberkannt werden. Doch die klagefreudige Sekte will nicht bloß als Wirtschaftsunternehmen gelten. Heute wird am Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt. Es ist ein Musterprozess

"Scientology ist ein Wirtschaftsunternehmen und kein Verein." Mit diesem Argument hat das Regierungspräsidium Stuttgart der Sekte in Baden-Württemberg den Vereinsstatus entzogen. Doch Scientology wehrte sich vor Gericht - bisher mit Erfolg. Heute verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in einem Musterverfahren über die Sache. Der Vereinsstatus ist in Deutschland für "ideelle" Zwecke wie Sport, Gesang und Politik reserviert. Wer vor allem Geschäfte betreiben will, muss eine andere Rechtsform wählen, etwa die GmbH oder die Aktiengesellschaft. Dort ist der Schutz der Gläubiger besser ausgestaltet, zum Beispiel durch spezielle Anforderungen an das Mindestkapital oder die Buchhaltung.

Schon 1994 verfügte das Stuttgarter Regierungspräsidium, dass Scientology in Baden-Württemberg kein eingetragener Verein mehr sein darf. Bei der Sekte gehe es vor allem um die Durchführung entgeltlicher Dienstleistungen, prägend sei das Gewinnstreben der Organisation. Neben Hamburg und München gilt Stuttgart als eines der Zentren der Sekte in Deutschland.

Scientology findet es natürlich völlig unpassend, künftig als Wirtschaftsunternehmen zu firmieren. "Eher würden wir als nicht eingetragener Verein weitermachen", erklärt Sprecherin Sabine Weber - so wie in Düsseldorf, wo der Status bereits 1983 verloren ging. Doch ohne Rechtsfähigkeit könnte man weder ein Vereinskonto führen noch Immobilien besitzen. Und man könnte auch nicht mehr klagen - was bei einer Organisation, die in ständigem Clinch mit der Obrigkeit lebt, ein besonderes Manko wäre.

Bisher läuft der Rechtsstreit gut für Scientology. 1997 stellte das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe auf, die der Sekte gut ins Konzept passen. Demnach liegt kein Wirtschaftsbetrieb vor, wenn ein Verein seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, die "nicht von anderen Anbietern erbracht werden können". Was konkret für Scientology gilt, müssen nun wieder die unteren Instanzen entscheiden.

Vor vier Jahren erklärte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Entziehung des Rechtsstatus für unzulässig. Die Vereinsaktivitäten - Seminare und individuelle Auditings - seien auf die Erlangung einer "höheren Daseinsstufe" gerichtet. Aus der Sicht der Mitglieder könne ihnen dabei auch kein anderer Anbieter auf dem Markt der Weltanschauungen helfen. Die Richter fanden es außerdem irrelevant, dass die einzelnen Leistungen zu bezahlen sind. Irgendwie müsse sich ein Verein ja finanzieren, es gebe keine Pflicht, das nötige Geld allein über Mitgliedsbeiträge einzuziehen.

Doch das Regierungspräsidium steckte nicht auf und ging - in Absprache mit Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) - in die Berufung. Die heutige Verhandlung vor dem VGH gilt bundesweit als Musterprozess.. Ähnliche Verfahren in Karlsruhe und München ruhen derzeit. Das Urteil soll in einigen Tagen fallen. Beobachter rechnen mit einem erneuten Erfolg von Scientology.

Die Sekte hat nach eigenen Angaben derzeit rund 30.000 Mitglieder in Deutschland, laut Verfassungsschutz sind es nur 6.000 Personen. Die Organisation wird seit 1997 in vielen Bundesländern geheimdienstlich überwacht, allerdings mit rückläufiger Tendenz. So stellte etwa Berlin im vorigen Jahr die Beobachtung ein. Verbotsverfahren wurden zwar von Politikern immer wieder gefordert, bisher aber nicht eingeleitet. Umgekehrt ist es Scientology noch nicht gelungen, als "gemeinnützig" anerkannt zu werden, was steuerliche Vorteile hätte.

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