- Zweifel an der Zeugin
- Berliner Morgenpost, 16.12.2003
- Dirk Banse und Michael
Behrendt
Otto Dreksler, Leiter der
Landespolizeischule, sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne
Dienstag, 16.
Dezember 2003 Zweifel an der Zeugin Otto Dreksler, Leiter der
Landespolizeischule, sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne Von Dirk Banse
und Michael Behrendt Otto Dreksler und die Polizeischülerin Vanessa S. - mit den
Aussagen der jungen Frau steht und fällt die berufliche Zukunft des Chefs der
Landespolizeischule. Sie soll den bereits vor fünf Jahren unter
Scientology-Verdacht geratenen Leitenden Polizeidirektor bei der
Staatsanwaltschaft schwer belastet haben.
Erneut sind Scientology- und
Korruptionsvorwürfe in Umlauf. Dreksler soll von Vanessa S. einen Gutschein über
einen Aufenthalt in Mexiko angenommen und die 21-Jährige für die Sekte geworben
haben. Doch wie glaubwürdig ist die Zeugin? Otto Dreksler sieht sich als Opfer
einer Intrige. "Das ist bitterböser Rufmord. Kein Mensch glaubt nach diesen
neuen Vorwürfen doch mehr, dass ich kein Scientologe bin. Und jetzt soll ich
auch noch korrupt sein. Man will mich und meine Familie ruinieren. Die Behörden
haben mich nicht einmal vernommen."
Sein Anwalt Johann Schmid-Drachmann
erklärte, dass sowohl der Polizeipräsident als auch der Innensenator schriftlich
um eine Anhörung gebeten worden seien. Dreksler versteht die Welt nicht mehr:
"Ich kenne diese Schülerin doch erst seit Anfang November. Ich habe diesen
Gutschein natürlich nicht angenommen. Diese Frau tat mir einfach nur
leid."
Laut Aktenlage konnte der Schulleiter tatsächlich den Eindruck
gewonnen haben, dass die 21-Jährige Hilfe und Unterstützung braucht.
Morgenpost-Recherchen ergaben, dass sie beispielsweise entgegen den Vorschriften
als Lockvogel für das Landeskriminalamt bei einem Waffengeschäft eingesetzt
worden war - infolge einer Anzeige, die sie selbst gemacht hatte. Doch zu
Festnahmen kam es trotz versteckter Mikrofone nicht. Die Beamten vermerkten,
dass Vanessa S. für eine solche Aufgabe nicht geeignet sei. Zudem sorgten sie
sich um die Psyche der 21-Jährigen.
Diesen Eindruck hatten auch
Feuerwehrmänner, die zu einem Einsatz in ihre Wohnung gerufen worden waren. Dort
kauerte die junge Frau angsterfüllt am Boden. Sie kam vorübergehend in eine
Nervenklinik.
Otto Dreksler: "Als ich sie kennen lernte, hatte man mir als
ihrem Dienststellenleiter nicht von diesen traurigen Zwischenfällen berichtet.
Ich dachte, es wäre nur ein Scherz mit dem Reisegutschein. Wie hätte ich
überhaupt auch nur glauben können, dass so eine junge Frau ein Haus in Mexiko
besitzt?"
Der Fall liegt nun in den Händen der Staatsanwaltschaft. "Ich
wünsche mir eine schnelle Aufklärung noch in diesem Jahr, besonders für die
Betroffenen", sagte gestern Polizeipräsident Dieter Glietsch.
- Fall Dreksler spitzt sich zu
-
- Berliner Morgenpost, 14.12.2003,
- Dirk Banse und Michael
Behrendt
- Chef der
Landespolizeischule wurde zu Scientology-
- und Korruptionsvorwürfen offenbar
nicht vernommen.
Der Fall Otto Dreksler könnte sich zu einem Skandal für die
Berliner Polizei entwickeln: Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, wurde der
Leiter der Landespolizeischule nach den Scientology- und Korruptionsvorwürfen
gegen ihn weder vernommen, noch wurden die ihm zur Last gelegten Vergehen
konkretisiert. Ein Polizeisprecher wollte dies gestern nicht
kommentieren.
Otto Dreksler soll - wie gestern berichtet - von einer
Polizeischülerin eine Reise nach Mexiko zum Geburtstag geschenkt bekommen haben.
Ferner soll er versucht haben, sie für Scientology zu werben
Der Leitende
Polizeidirektor war bereits 1998 beschuldigt worden, Mitglied der umstrittenen
Scientology-Kirche zu sein. Damals hatten sich die Vorwürfe als haltlos
erwiesen, Dreksler wurde rehabilitiert, bekam Schmerzensgeld, verlor allerdings
seinen Posten als Leiter des Lagedienstes und fand daraufhin bei der
Landespolizeischule Verwendung. In der Folge wurde das Landesamt für
Verfassungsschutz in seiner Eigenständigkeit abgeschafft und der Innenverwaltung
unterstellt, weil die Dreksler belastenden Spitzel früher in Diensten der
DDR-Staatssicherheit gestanden hatten.
Am vergangenen Mittwoch hatte ihn nun
Polizeipräsident Dieter Glietsch ins Präsidium bestellt und ihn über die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn informiert. "Ich wurde von Herrn
Glietsch gebeten, bis zur Klärung des Sachverhalts zu einer anderen
Diensteinheit zu gehen. Ich habe ihm entgegnet, mich zunächst mit meinem Anwalt
beraten zu wollen", sagte Dreksler der Morgenpost. Am nächsten Tag habe er dann
telefonisch die Versetzung zu einer anderen Diensteinheit abgelehnt. "Ich
empfinde diese neue Angelegenheit als bitterböse Intrige, die die damalige noch
bei weitem übertrifft." Weiter wollte sich Dreksler zu der Angelegenheit nicht
einlassen.
Anlässlich seines Geburtstages am 14. November war Otto Dreksler
in seinem Dienstzimmer in der Landespolizeischule in Ruhleben von Mitarbeitern
mit Geschenken überrascht worden. Einer der Gäste war die 21 Jahre alte
Polizeischülerin Vanessa S., die nach eigenen Angaben ein millionenschweres Erbe
angetreten hatte, nachdem ihr Vater als Stuntman in Nordamerika tödlich
verunglückt sei.
In einem von ihr mitgebrachten Paket befand sich ein
Gutschein für eine dreiwöchige kostenlose Nutzung eines Ferienhauses bei
Acapulco/Mexiko, das Vanessa S. gehören soll. Wie die Morgenpost aus
Sicherheitskreisen erfuhr, habe sich Dreksler über dieses Geschenk sehr gefreut,
es allerdings mit Hinweis auf seine Stellung dankend abgelehnt. Ferner soll er
Tage später - nach seiner Genesung von einer Grippe - seinen Dienstherrn sowie
seinen Krankheits-Vertreter über den Reisegutschein und die Ablehnung informiert
haben.
Nach Morgenpost-Informationen soll Vanessa S. inzwischen vor einem
Korruptionsstaatsanwalt ausgesagt haben. Innerhalb der Polizei gibt es
widersprüchliche Angaben darüber, was sie zu Protokoll gegeben hat. Zum einen
heißt es, sie habe Dreksler von allen Vorwürfen entlastet. Es gibt aber auch
Stimmen, wonach sie ausgesagt haben soll, dass Dreksler sie für die
Scientology-Sekte geworben und auch die Reise nicht abgelehnt
habe.
Leiter der Polizeischule abgesetzt
- Berliner Zeitung, 13.12.2003
- Andreas
Kopietz
Verdacht der
Vorteilsannahme
Der Chef der Landespolizeischule, Otto Dreksler, ist vom
Dienst entbunden worden. "Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Vorteilsannahme
ermittelt", sagte Justizsprecher Björn Retzlaff der Berliner Zeitung. Dreksler
wird vorgeworfen, von einer Schülerin einen Gutschein für eine Mexiko-Reise
angenommen zu haben. Gegen die Frau werde ebenfalls ermittelt, so Retzlaff. Die
Ermittlungen wurden vor einigen Tagen eingeleitet. Erst am Feitag wurden Schüler
und Lehrer über die Absetzung ihres Leiters informiert. Bei der Polizeiführung
hieß es lediglich, Polizeipräsident Dieter Glietsch habe den Schulleiter
gebeten, bis zur Klärung der Vorwürfe eine andere Aufgabe wahrzunehmen. Dies
erübrigte sich vorerst, denn Dreksler ist krankgeschrieben. Der Schulleiter, der
die Vorwürfe als "ekelhaft" empfindet, wollte sich nicht äußern. Er nahm sich
einen Anwalt.
Schon vor fünf Jahren war Dreksler in den Schlagzeilen. Der
Verfassungsschutz hatte ihm Mitgliedschaft bei Scientology unterstellt. Er
verlor seinen einflussreichen Posten als Lagedienst-Chef und wurde an die Schule
versetzt. Ein Gericht rehabilitierte ihn später. Der Fall führte mit zur
Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz als eigene Behörde und zur
Eingliederung in die Senatsinnenverwaltung.
Dreksler blieb an der Schule und
machte sich Feinde. "Er krempelte alles um", sagte ein Lehrer. Und: Im Rahmen
der Strukturreform habe der Schulleiter auch die politische Bildung drastisch
reduzieren wollen, "frei nach dem Motto: Ein Polizist muss schießen, Autofahren,
das Funkgerät bedienen können." Dennoch glaubt der Lehrer an eine Intrige gegen
Dreksler: "Nach der Geschichte mit Scientology weiß er, dass er genau beobachtet
wird. Deshalb ist er nicht so dämlich, den Fehler zu machen und sich bestechen
zu lassen."
VGH - Scientology-Verein kein Wirtschaftsbetrieb -
bietet "geistliche Beratung"
- Stuttgarter Nachrichten,
12.12.03
Verwaltungsgerichtshof widerspricht damit der
Auffassung des Regierungspräsidiums.
Mannheim - Der Verein "Scientology
Gemeinde Baden-Württemberg e.V." behält seine Rechtsfähigkeit, da er keinen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfolgt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof
(VGH) Baden-Württemberg (VGH) am Freitag in Mannheim entschieden. Als Begründung
wurde genannt, die von dem Verein angebotenen Leistungen seien untrennbar mit
der Organisation verbunden und nicht von anderen Anbietern in einem allgemeinen
Markt vergleichbar zu bekommen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte der
Organisation die Rechtsfähigkeit als Verein entzogen. Auf die Klage des Vereins
hatte das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt diese Entziehungsverfügung
jedoch wieder aufgehoben. In der Berufungsverhandlung musste der VGH
entscheiden, ob die Scientology-Organisation noch der Rechtsform des
eingetragenen Vereins entspricht oder als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
anzusehen ist.
Das Mannheimer Gericht folgte bei seiner Entscheidung der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Danach kann ein Verein nicht als
Wirtschaftsbetrieb angesehen werden, wenn er seinen Mitgliedern Leistungen
anbietet, die von anderen Anbietern nicht erbracht werden können. Das sei als
"geistliche Beratung" anzusehen und nicht als unternehmerische Tätigkeit zu
werten. Das könnten Seminare und Kurse "zur Erlangung einer höheren
Daseinsstufe" sein. Damit seien die Leistungen untrennbar mit der Organisation
verbunden.
Als wirtschaftlich tätiger Verein, würde die Organisation
handelsrechtlichen Gesellschaftsformen wie GmbH oder AG unterliegen. Das hätte
entsprechende Pflichten zur Bilanzierung, Buchprüfung und Offenlegung zur
Folge.
Der Untergliederung der "Scientology Kirche" war vorgeworfen worden,
die Organisation nur zur Gewinnmaximierung gegründet zu haben. Die angebotenen
Inhalte seien lediglich als eine gewisse Form von Lebenshilfe anzusehen, die
auch von anderen Religionsgemeinschaften oder ähnlichen Organisationen angeboten
würden.
Die Präsidentin der Scientology-Gemeinde, Maja Nüesch, äußerte sich
zufrieden über das Urteil. "Es ist ein wichtiges Fundament für das weitere
Wachstum unserer Gemeinschaft in Baden-Württemberg und schiebt behördlicher
Religionsdiskriminierung einen Riegel vor", erklärte sie.
Demgegenüber
bedauerten das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landtagsfraktion von SPD
und Grünen den Prozessausgang. Nach Angaben von Regierungspräsident Udo Andriof
(CDU) ist es sehr schwierig, Scientology mit verwaltungsrechtlichen Waffen
beizukommen. Die sektenpolitische Sprecherin der SPD, Carla Bregenzer, forderte
eine noch ausführlichere Aufklärungsarbeit über die "wahren Hintergründe und
Beweggründe von Scientology, um die Menschen in unserem Land vor den
menschenverachtenden Praktiken dieser Organisation zu schützen". Für die
stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Brigitte Lösch ist Scientology weiterhin
eine "profitorientierte Psychosekte."
In Baden-Württemberg hat die
Scientology-Organisation nach Angaben des Innenministeriums ihr dichtestes
organisatorisches Netz in Deutschland und verfügt über eine Stamm von rund 1200
Mitgliedern. Nach Angaben der Organisation sind es im Südwesten rund 3000
Mitglieder. Seit 1997 wird Scientology vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg
beobachtet. In ihrer jüngsten Sitzung stuften alle im Landtag vertretenen
Fraktionen die umstrittene Organisationion weiterhin als gefährlich ein.
Die
Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom VGH nicht zugelassen. Gegen die
Entscheidung kann jedoch Beschwerde eingelegt werden. (Aktenzeichen: 1 S 1972/00
- Urteil vom 12. Dezember 2003)
Scientology "Kein Verein für ein höheres
Dasein"
- taz, 08.12.2003
- Christian Rath
Kein Verein für ein höheres Dasein Scientology soll in
Baden-Württemberg die Rechtsfähigkeit aberkannt werden. Doch die klagefreudige
Sekte will nicht bloß als Wirtschaftsunternehmen gelten. Heute wird am
Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt. Es ist ein
Musterprozess
"Scientology ist ein Wirtschaftsunternehmen und kein Verein."
Mit diesem Argument hat das Regierungspräsidium Stuttgart der Sekte in
Baden-Württemberg den Vereinsstatus entzogen. Doch Scientology wehrte sich vor
Gericht - bisher mit Erfolg. Heute verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Mannheim in einem Musterverfahren über die Sache. Der Vereinsstatus ist in
Deutschland für "ideelle" Zwecke wie Sport, Gesang und Politik reserviert. Wer
vor allem Geschäfte betreiben will, muss eine andere Rechtsform wählen, etwa die
GmbH oder die Aktiengesellschaft. Dort ist der Schutz der Gläubiger besser
ausgestaltet, zum Beispiel durch spezielle Anforderungen an das Mindestkapital
oder die Buchhaltung.
Schon 1994 verfügte das Stuttgarter
Regierungspräsidium, dass Scientology in Baden-Württemberg kein eingetragener
Verein mehr sein darf. Bei der Sekte gehe es vor allem um die Durchführung
entgeltlicher Dienstleistungen, prägend sei das Gewinnstreben der Organisation.
Neben Hamburg und München gilt Stuttgart als eines der Zentren der Sekte in
Deutschland.
Scientology findet es natürlich völlig unpassend, künftig als
Wirtschaftsunternehmen zu firmieren. "Eher würden wir als nicht eingetragener
Verein weitermachen", erklärt Sprecherin Sabine Weber - so wie in Düsseldorf, wo
der Status bereits 1983 verloren ging. Doch ohne Rechtsfähigkeit könnte man
weder ein Vereinskonto führen noch Immobilien besitzen. Und man könnte auch
nicht mehr klagen - was bei einer Organisation, die in ständigem Clinch mit der
Obrigkeit lebt, ein besonderes Manko wäre.
Bisher läuft der Rechtsstreit gut
für Scientology. 1997 stellte das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe auf, die der
Sekte gut ins Konzept passen. Demnach liegt kein Wirtschaftsbetrieb vor, wenn
ein Verein seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, die "nicht von anderen
Anbietern erbracht werden können". Was konkret für Scientology gilt, müssen nun
wieder die unteren Instanzen entscheiden.
Vor vier Jahren erklärte das
Verwaltungsgericht Stuttgart die Entziehung des Rechtsstatus für unzulässig. Die
Vereinsaktivitäten - Seminare und individuelle Auditings - seien auf die
Erlangung einer "höheren Daseinsstufe" gerichtet. Aus der Sicht der Mitglieder
könne ihnen dabei auch kein anderer Anbieter auf dem Markt der Weltanschauungen
helfen. Die Richter fanden es außerdem irrelevant, dass die einzelnen Leistungen
zu bezahlen sind. Irgendwie müsse sich ein Verein ja finanzieren, es gebe keine
Pflicht, das nötige Geld allein über Mitgliedsbeiträge einzuziehen.
Doch das
Regierungspräsidium steckte nicht auf und ging - in Absprache mit
Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) - in die Berufung.
Die heutige Verhandlung vor dem VGH gilt bundesweit als Musterprozess.. Ähnliche
Verfahren in Karlsruhe und München ruhen derzeit. Das Urteil soll in einigen
Tagen fallen. Beobachter rechnen mit einem erneuten Erfolg von
Scientology.
Die Sekte hat nach eigenen Angaben derzeit rund 30.000
Mitglieder in Deutschland, laut Verfassungsschutz sind es nur 6.000 Personen.
Die Organisation wird seit 1997 in vielen Bundesländern geheimdienstlich
überwacht, allerdings mit rückläufiger Tendenz. So stellte etwa Berlin im
vorigen Jahr die Beobachtung ein. Verbotsverfahren wurden zwar von Politikern
immer wieder gefordert, bisher aber nicht eingeleitet. Umgekehrt ist es
Scientology noch nicht gelungen, als "gemeinnützig" anerkannt zu werden, was
steuerliche Vorteile hätte.
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